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   LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 6 Sa 1114/08   

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https://dejure.org/2009,9219
LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 6 Sa 1114/08 (https://dejure.org/2009,9219)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2009 - 6 Sa 1114/08 (https://dejure.org/2009,9219)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2009 - 6 Sa 1114/08 (https://dejure.org/2009,9219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein Aufwendungsersatz für häusliches Arbeitszimmer - Berufsbild angestellter Lehrer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Aufwendungsersatzanspruch eines Lehrers für sein häusliches Arbeitszimmer nebst Ausstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungsersatzanspruch eines Lehrers für sein häusliches Arbeitszimmer nebst Ausstattung

  • hensche.de

    Arbeitszimmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 670
    Aufwendungsersatz für häusliches Arbeitszimmer nebst Ausstattung; unbegründete Klage eines Lehrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Erstattungsanspruch eines Lehrers für häusliches Arbeitszimmer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrer hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers - Erstattungsanspruch besteht weder für angestellte noch für verbeamtete Lehrer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02

    Häusliches Arbeitszimmer - Aufwendungsersatzanspruch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 6 Sa 1114/08
    Diese Vorschrift enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch bei Arbeitsverhältnisse anzuwenden ist (BAG 14.10.2003 - 9 AZR 657/02 - AP Nr. 32 zu § 670 BGB).

    Abgesehen davon ist Voraussetzung für die Annahme eines Vermögensopfers i. S. v. § 670 BGB eine wesentliche Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit für eigene private Zwecke (BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02 - a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 659/08

    Kein Anspruch des Lehrers auf abgegrenzten und sachgemäß ausgestatteten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 6 Sa 1114/08
    Das entspricht auch der Sichtweise im Bereich der verbeamteten Lehrer (vgl. nur Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 659/08 - ZBR 2009, 307 bis 308; BVerwG, 08.09.1983 - 2 B 148/82 - DÖD 1984, 92 bis 93; VG Karlsruhe, 28.02.2008 - 3 K 1901/07 - nicht veröffentlicht, siehe daher juris).
  • VG Karlsruhe, 28.01.2008 - 3 K 1901/07

    Kein Anspruch des Lehrers auf ein Arbeitszimmer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 6 Sa 1114/08
    Das entspricht auch der Sichtweise im Bereich der verbeamteten Lehrer (vgl. nur Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 659/08 - ZBR 2009, 307 bis 308; BVerwG, 08.09.1983 - 2 B 148/82 - DÖD 1984, 92 bis 93; VG Karlsruhe, 28.02.2008 - 3 K 1901/07 - nicht veröffentlicht, siehe daher juris).
  • BVerwG, 08.09.1983 - 2 B 148.82

    Aufwandsentschädigung - Arbeitszimmer und -mittel - Fahrtkosten - Gymnasiallehrer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 6 Sa 1114/08
    Das entspricht auch der Sichtweise im Bereich der verbeamteten Lehrer (vgl. nur Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 659/08 - ZBR 2009, 307 bis 308; BVerwG, 08.09.1983 - 2 B 148/82 - DÖD 1984, 92 bis 93; VG Karlsruhe, 28.02.2008 - 3 K 1901/07 - nicht veröffentlicht, siehe daher juris).
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10

    Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. November 2009 - 6 Sa 1114/08 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10

    Anspruch eines Lehrers gegen einen Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für

    Insofern können diese Kosten als Korrektiv zu der dem Kläger gewährten Freiheit in der Einteilung seiner Arbeitszeit für diesen Aufgabenbereich gesehen werden (vgl. auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009 - 6 Sa 1114/08 -, juris zu einem angestellten Lehrer).

    Der Senat ist der Auffassung, dass das den niedersächsischen Lehrern vorgehaltene Ausstattungsniveau sowie die Arbeitsmöglichkeiten nicht in allen Schulen als ideal bezeichnet werden können und dass es wünschenswert wäre, wenn jeder Lehrkraft sowohl ein eigener ausreichender Arbeitsraum als auch eine optimale Ausstattung nebst Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt würde (so auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O., Rn. 39 zu der Frage des Aufwendungsersatzes für ein häusliches Arbeitszimmer eines angestellten Lehrers; siehe auch BVerwG Beschluss vom 23.8.2007 - BVerwG 6 P 7.06 -, juris Rn. 28).

    Es obliegt vielmehr dem Dienstherrn, die benötigten Räumlichkeiten und Arbeitsmittel quantitativ und qualitativ vorzugeben (so auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O.).

    Diese Freiheit wird quantitativ dadurch verstärkt, dass sich während der unterrichtsfreien Zeit in den Ferien die zeitliche Verfügungsmasse vergrößert (LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O., Rn. 38; vgl. hierzu auch nachfolgend BAG, Urteil vom 12.4.2011, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10

    Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines Dienstzimmers

    Der Senat ist der Auffassung, dass das den niedersächsischen Lehrern vorgehaltene Ausstattungsniveau sowie die Arbeitsmöglichkeiten nicht in allen Schulen als optimal bezeichnet werden können und dass es wünschenswert wäre, wenn jeder Lehrkraft sowohl ein eigener ausreichender Arbeitsraum als auch eine optimale Ausstattung nebst Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt würde (so auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009 - 6 Sa 1114/08 -, juris Rn. 39 zu der Frage des Aufwendungsersatzes für ein häusliches Arbeitszimmer eines angestellten Lehrers; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 23.8.2007 - BVerwG 6 P 7.06 -, juris Rn. 28).

    Es obliegt vielmehr dem Dienstherrn, die benötigten Räumlichkeiten und Arbeitsmittel quantitativ und qualitativ vorzugeben (so auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O.).

    Diese Freiheit wird quantitativ dadurch verstärkt, dass sich während der unterrichtsfreien Zeit in den Ferien die zeitliche Verfügungsmasse vergrößert (LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O., Rn. 38; vgl. hierzu auch nachfolgend BAG, Urteil vom 12.4.2011 - 9 AZR 14/10 - juris).

    Insofern können diese Kosten als Korrektiv zu der dem Kläger gewährten Freiheit in der Einteilung seiner Arbeitszeit für diesen Aufgabenbereich gesehen werden (vgl. auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O., Rnrn. 37, 38 zu einem angestellten Lehrer).

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10

    Anspruch von Lehrern auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

    Insofern können diese Kosten als Korrektiv zu der dem Kläger gewährten Freiheit in der Einteilung seiner Arbeitszeit für diesen Aufgabenbereich gesehen werden (vgl. auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009 - 6 Sa 1114/08 -, juris zu einem angestellten Lehrer).

    Der Senat ist der Auffassung, dass das den niedersächsischen Lehrern vorgehaltene Ausstattungsniveau sowie die Arbeitsmöglichkeiten nicht in allen Schulen als ideal bezeichnet werden können und dass es wünschenswert wäre, wenn jeder Lehrkraft sowohl ein eigener ausreichender Arbeitsraum als auch eine optimale Ausstattung nebst Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt würde (so auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O., Rn. 39 zu der Frage des Aufwendungsersatzes für ein häusliches Arbeitszimmer eines angestellten Lehrers; siehe auch BVerwG Beschluss vom 23.8.2007 - BVerwG 6 P 7.06 -, juris Rn. 28).

    Es obliegt vielmehr dem Dienstherrn, die benötigten Räumlichkeiten und Arbeitsmittel quantitativ und qualitativ vorzugeben (so auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O.).

    Diese Freiheit wird quantitativ dadurch verstärkt, dass sich während der unterrichtsfreien Zeit in den Ferien die zeitliche Verfügungsmasse vergrößert (LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O., Rn. 38; vgl. hierzu auch nachfolgend BAG, Urteil vom 12.4.2011, a. a. O.).

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