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   LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 9 Sa 1573/08   

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LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 9 Sa 1573/08 (https://dejure.org/2009,12401)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2009 - 9 Sa 1573/08 (https://dejure.org/2009,12401)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2009 - 9 Sa 1573/08 (https://dejure.org/2009,12401)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zurechnung einer Äußerung eines Kollegen an den Arbeitgeber gemäß § 278 BGB - Persönlichkeitsverletzung - Erfüllungsgehilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 241 Abs. 1 BGB; § 253 Abs. 2 BGB; § 278 BGB; § 280 Abs. 1 BGB; § 611 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 831 BGB; § 229 StGB; § 286 Abs. 1 ZPO; § 529 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 ZPO
    Schmerzensgeldanspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber aufgrund einer zurechenbaren Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen zur Einarbeitung bestimmten Mitarbeiter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldanspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber aufgrund einer zurechenbaren Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen zur Einarbeitung bestimmten Mitarbeiter

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Arbeitgeber für Pflichtverletzungen eines Vorgesetzten gegenüber einem Mitarbeiter

  • RA Kotz

    Arbeitgeberhaftung für Arbeitnehmerhandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzengeldanspruch eines Arbeitnehmers gegen die Arbeitgeberin wegen zurechenbarer Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen zur Einarbeitung bestimmten Mitarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mobbing-Schmerzensgeld gegen Arbeitgeber bei Mobbing durch Kollegen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 9 Sa 1573/08
    Der mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit beauftragte Arbeitnehmer muss in dem Pflichtenkreis des Schuld­ners, also des Arbeitgebers tätig werden, wobei ein innerer sachlicher Zusammenhang zwischen der Aufgabe, die dem Erfüllungsgehilfen zugewiesen ist und der schuldhaften Handlung bestehen muss (BAG vom 25.10.2007 a. a. O. Rn. 97 m. w. N. und BGH vom 30.09.2003, XI ZR 232/02, NJW-RR 2004, 45 bis 46 Rn. 32 und Heinrichs in Palandt, BGB, 69. Auflage § 278 Rn. 15 und 20 m. w. N.).

    Der mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit beauftragte Arbeitnehmer muss in dem Pflichtenkreis des Schuldners, also des Arbeitgebers tätig werden, wobei ein innerer sachlicher Zusammenhang zwischen der Aufgabe, die dem Erfüllungsgehilfen zugewiesen ist und der schuldhaften Handlung bestehen muss (BAG vom 25.10.2007 a. a. O. Rn. 97 m. w. N. und BGH vom 30.09.2003, XI ZR 232/02, NJW-RR 2004, 45 bis 46 Rn. 32 und Heinrichs in Palandt, BGB, 69. Auflage § 278 Rn. 15 und 20 m. w. N.).

    Ob darüberhinaus eine Verletzung eigener Fürsorge- und Schutzpflichten der Beklagten als Arbeitgeberin gegenüber dem Kläger vorlag, indem ihr durch die Zuweisung der Einarbeitung des Klägers an Herrn J. ein Organisationsverschulden vorzuwerfen ist, kann offen bleiben, das ihr das Verschulden des J. zuzurechen ist geltend macht (vgl. hierzu BAG vom 16.05.2007 a. a. O. Rn. 72 und vom 25.10.2007, 8 AZR 593/06, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Mobbing = NZA 2008, 223 bis 228 Rn. 78).

    Die Zusammenfassung der einzelnen Verhaltensweisen erfolgt dabei durch die ihnen zugrunde liegende Systematik und Zielrichtung, Rechte und Rechtsgüter, im Regelfall des Persönlichkeitsrechts und/oder die Gesundheit des Betroffenen zu beeinträchtigen (vgl. BAG vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mobbing = NZA 2007, Seite 1154 ff., insbesondere Rn. 58; BAG vom 25.10.2007, 8 AZR 593/06, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Mobbing = NZA 2008, S. 223 ff. insbesondere Rn. 56 ff.).

    Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (BAG vom 25.10.2007 a. a. O. Rn. 89 m. w. N.).

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 9 Sa 1573/08
    Eine besonders schwerwiegende Verletzung eines Persönlichkeitsrechtes führt zu einem Schmerzensgeldanspruch (vgl. BAG vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mobbing = NZA 2007, Seite 1154 ff. Rn. 122 m. w. N.).

    Dabei ist der Begriff des Erfüllungsgehilfen nicht auf den vorgesetzten Mitarbeiter zu beschränken sondern auf den Vorgesetzten und Weisungsbefugten (BAG vom 16.05.2007 a.a.O.).

    Ob darüberhinaus eine Verletzung eigener Fürsorge- und Schutzpflichten der Beklagten als Arbeitgeberin gegenüber dem Kläger vorlag, indem ihr durch die Zuweisung der Einarbeitung des Klägers an Herrn J. ein Organisationsverschulden vorzuwerfen ist, kann offen bleiben, das ihr das Verschulden des J. zuzurechen ist geltend macht (vgl. hierzu BAG vom 16.05.2007 a. a. O. Rn. 72 und vom 25.10.2007, 8 AZR 593/06, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Mobbing = NZA 2008, 223 bis 228 Rn. 78).

    Die Zusammenfassung der einzelnen Verhaltensweisen erfolgt dabei durch die ihnen zugrunde liegende Systematik und Zielrichtung, Rechte und Rechtsgüter, im Regelfall des Persönlichkeitsrechts und/oder die Gesundheit des Betroffenen zu beeinträchtigen (vgl. BAG vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mobbing = NZA 2007, Seite 1154 ff., insbesondere Rn. 58; BAG vom 25.10.2007, 8 AZR 593/06, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Mobbing = NZA 2008, S. 223 ff. insbesondere Rn. 56 ff.).

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 9 Sa 1573/08
    Er kann sich aus gerichtsbekannten Tatsachen, aus dem Vortrag der Parteien oder aus dem angefochtenen Urteil selbst ergeben, aber auch aus Fehlern, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (BGH vom 08.06.2004 - VI ZR 230/03 - NJW 2004, S. 2828, Ziffer II 2 b bb (1) d. Gr.; BGH vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, S. 1583, Ziffer II 1 u. 2 d. Gr.; BAG vom 23.11.2006 - 8 AZR 349/06, AP Nr. 1 zu § 613 a BGB Wiedereinstellung = EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 61 = NZA 2007, S. 866 bis 869, Rn. 28 - 30).

    Die Aufgabe der Berufungsinstanz als zweite - wenn auch eingeschränkte Tatsacheninstanz besteht auch nach der Reform des Zivilprozesses in der Gewinnung einer "fehlerfreien und überzeugenden" und damit richtigen, das heißt der materiellen Gerechtigkeit entsprechenden Entscheidung des Einzelfalles (BGH vom 09.03.2005 VIII ZR 266/03, BGHZ 162, 313 Rn. 5).

    Dementsprechend sollen vernünftige Zweifel genügen, um das Berufungsgericht zu neuen Tatsachenfeststellungen zu verpflichten (BGH vom 09.03.2005 a. a. O. Rn. 6).

  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 9 Sa 1573/08
    In der Regel genügen die Angaben des Zeugen vom Hörensagen nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Fachgerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden; das Gericht muss sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewusst sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BVerfG vom 20.02.2001, 2 BvR 1261/00, NJW 2001, S. 2247, 2246 und vom 26.05.1981, 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250/292 sowie BGH vom 16.05.2002, 1 STR 40/02, Rn. 13 und 14).

    Jedenfalls vermag die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen allein ohne das Hinzutreten weiterer Indizien nicht den Beweis zu führen (BGH vom 16.05.2002, a. a. O.).

  • BGH, 30.09.2003 - XI ZR 232/02

    Mitverschulden des Kontoinhabers bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 9 Sa 1573/08
    Der mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit beauftragte Arbeitnehmer muss in dem Pflichtenkreis des Schuld­ners, also des Arbeitgebers tätig werden, wobei ein innerer sachlicher Zusammenhang zwischen der Aufgabe, die dem Erfüllungsgehilfen zugewiesen ist und der schuldhaften Handlung bestehen muss (BAG vom 25.10.2007 a. a. O. Rn. 97 m. w. N. und BGH vom 30.09.2003, XI ZR 232/02, NJW-RR 2004, 45 bis 46 Rn. 32 und Heinrichs in Palandt, BGB, 69. Auflage § 278 Rn. 15 und 20 m. w. N.).

    Der mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit beauftragte Arbeitnehmer muss in dem Pflichtenkreis des Schuldners, also des Arbeitgebers tätig werden, wobei ein innerer sachlicher Zusammenhang zwischen der Aufgabe, die dem Erfüllungsgehilfen zugewiesen ist und der schuldhaften Handlung bestehen muss (BAG vom 25.10.2007 a. a. O. Rn. 97 m. w. N. und BGH vom 30.09.2003, XI ZR 232/02, NJW-RR 2004, 45 bis 46 Rn. 32 und Heinrichs in Palandt, BGB, 69. Auflage § 278 Rn. 15 und 20 m. w. N.).

  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 9 Sa 1573/08
    Es wäre rechtsfehlerhaft, eine absolute, über jeden denkbaren Zweifel erhabene Gewissheit zu verlangen (BGH vom 14.04.1999 - IV ZR 181/98 - NJW-RR 1999, S. 1184, Ziffer II 2 a d. Gr.).
  • BGH, 10.05.1984 - III ZR 29/83

    Durchführung und Würdigung von Zeugenvernehmungen im Ausland

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 9 Sa 1573/08
    Jedenfalls liegt in der Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen kein Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (BGH vom 10.05.1984, III ZN 29/83, NJW 1984, S. 2039).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 9 Sa 1573/08
    Darüber hinaus soll das Schmerzensgeld dem Verletzten Genugtuung für das verschaffen, was ihm der Schädiger angetan hat (BGH vom 29.11.1994, VI ZR 93/94, NJW 1995, 781).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 9 Sa 1573/08
    In der Regel genügen die Angaben des Zeugen vom Hörensagen nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Fachgerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden; das Gericht muss sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewusst sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BVerfG vom 20.02.2001, 2 BvR 1261/00, NJW 2001, S. 2247, 2246 und vom 26.05.1981, 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250/292 sowie BGH vom 16.05.2002, 1 STR 40/02, Rn. 13 und 14).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1261/00

    Unzulässige Wiederaufhebung eines rechtskräftigen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 9 Sa 1573/08
    In der Regel genügen die Angaben des Zeugen vom Hörensagen nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Fachgerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden; das Gericht muss sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewusst sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BVerfG vom 20.02.2001, 2 BvR 1261/00, NJW 2001, S. 2247, 2246 und vom 26.05.1981, 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250/292 sowie BGH vom 16.05.2002, 1 STR 40/02, Rn. 13 und 14).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 189/15

    Schadenersatz wegen Mobbing

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Erfüllungsgehilfe gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers konkretisiert bzw. wenn er ihm gegenüber Weisungsbefugnis hat (BAG, Urteil vom 25.10.2007, 8 AZR 593/06, BAGE 124, 295-313, Rn. 79; BAG, LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2009, 9 Sa 1573/08, Rn. 32, juris; Staudinger/Richardi/Fischinger, Neubearbeitung 2016, BGB, § 611, Rn. 1795).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 190/15

    Schadenersatz wegen Mobbing

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Erfüllungsgehilfe gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers konkretisiert bzw. wenn er ihm gegenüber Weisungsbefugnis hat (BAG, Urteil vom 25.10.2007, 8 AZR 593/06, BAGE 124, 295-313, Rn. 79; LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2009, 9 Sa 1573/08, Rn. 32, juris; Staudinger/Richardi/Fischinger, Neubearbeitung 2016, BGB, § 611, Rn. 1795).
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