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   LAG Niedersachsen, 09.12.2009 - 17 Sa 850/09   

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LAG Niedersachsen, 09.12.2009 - 17 Sa 850/09 (https://dejure.org/2009,10858)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.12.2009 - 17 Sa 850/09 (https://dejure.org/2009,10858)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 17 Sa 850/09 (https://dejure.org/2009,10858)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anwendbarkeit des § 125 InsO in kirchlichen Einrichtungen - Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG; § 1 Abs. 5 KSchG; § 2 KSchG; § 111 BetrVG; § 118 Abs. 2 BetrVG; § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO; § 126 InsO
    Sozialwidrige betriebsbedingte Änderungskündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste in Einrichtung einer Religionsgemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialwidrige betriebsbedingte Änderungskündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste in Einrichtung einer Religionsgemeinschaft

  • hensche.de

    Namensliste, Insolvenz des Arbeitgebers, AVR, Arbeitsvertragsrichtlinien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialwidrige betriebsbedingte Änderungskündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste in Einrichtung einer Religionsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 334
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 139/07

    Änderungskündigung - Vergütungsreduzierung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2009 - 17 Sa 850/09
    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebote abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur BAG vom 26.06.2008 - 2 AZR 139/07 - AP Nr. 138 zu § 2 KSchG 1969 m. w. N. und vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04 - AP Nr. 81 zu § 2 KSchG 1969).

    Vom Arbeitgeber verlangt das BAG in diesem Zusammenhang, dass er die Finanzlage des Betriebs, den Anteil der Personalkosten, die Auswirkung der erstrebten Kostensenkungen für den Betrieb und für die Arbeitnehmer darstellt und ferner darlegt, warum andere Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BAG vom 26.06.2008 a. a. O. m. w. N.).

    Trotz Hinweis des Gerichts vom 16.11.2009 (Bl. 154 d.A.) auf die vom BAG in der Entscheidung vom 26.06.2008 (a. a. O.) aufgestellten Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers bei der betriebsbedingten Änderungskündigung hat der Beklagte ergänzenden Vortrag nicht erbracht, sondern sich lediglich darauf berufen, die durchgeführten Maßnahmen seien aufgrund des Erwerberkonzepts und dem damit einhergehenden Erfordernis der Tarifangleichung zwingend notwendig gewesen.

    Ob der Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Entgeltminderung billiger Weise hinnehmen muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beurteilen (BAG vom 26.06.2008 - 2 AZR 139/07 - AP Nr. 138 zu § 2 KSchG 1969).

  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2009 - 17 Sa 850/09
    Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar werden, dass er auch unter Berücksichtigung der vertraglich eingegangenen besonderen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen hat, die notwendig gewordene Anpassung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (BAG vom 15.01.2009 - 2 AZR 641/07 - AP nr. 141 zu § 2 KSchG 1969 m. w. N.).

    Sie führen im Ergebnis zu Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG vom 15.01.2009, a. a. O.).

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 622/06

    Schadensersatzanspruch gemäß § 113 Satz 3 InsO - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2009 - 17 Sa 850/09
    Neben der Darlegung einer planwidrigen Gesetzeslücke, erfordert die analoge Anwendung der für einen Tatbestand im Gesetz gegebenen Regel auf einen vom Gesetz nicht geregelten Tatbestand, insbesondere die Begründung, dass beide Tatbestände infolge ihrer Ähnlichkeit in den für die gesetzliche Bewertung maßgebenden Hinsichten gleich zu bewerten sind (vgl. BVerfG vom 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02 - BverfGE 115, 51 ff; BAG vom 25.04.2007 - 6 AZR 622/06 - AP Nr. 23 zu § 113 InsO-; BGH vom 13.04.2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178 m. w. N.).
  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 612/06

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2009 - 17 Sa 850/09
    Anders als die, die Funktion von Betriebsräten übernehmenden, Vertretungen des fliegenden Personals von Luftfahrtunternehmen i. S. v. § 117 Abs. 2 BetrVG (BAG vom 26.04.2007 - 8 AZR 612/06 - EzA InsO § 125 Nr. 6) bedeutet die ausdrückliche Beschränkung in § 125 InsO auf § 111 BetrVG, dass die Norm in Einrichtungen der Religionsgemeinschaften unbeschadet deren Rechtsform nach § 118 Abs. 2 BetrVG unanwendbar ist (vgl. ebenso zur Parallelregelung in § 1 Abs. 5 KSchG KR/Griebeling, 9. Aufl., Rn 703 a zu § 1 KSchG m. w. N.).
  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 304/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2009 - 17 Sa 850/09
    Ebenso wie § 1 Abs. 5 KSchG gilt § 125 InsO auch für Änderungskündigungen und erstreckt sich jedenfalls auf den Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses zu den bisherigen Bedingungen und das Fehlen einer andereweitigen Beschäftigungsmöglichkeit (BAG vom 19.06.2007 - 2 AZR 304/06 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 97/02

    Kündigung des Betriebsveräußerers nach einem Erwerberkonzept

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2009 - 17 Sa 850/09
    Allein Forderungen des Erwerbers zur Personalkostensenkung genügen dagegen nicht (vgl. zur Forderung, die Belegschaft zu verkleinern: BAG vom 20.03.2003 - 8 AZR 97/02 - AP Nr. 250 zu § 613 a BGB und ErfK/Preiss, 10. Aufl., Rz 167 ff zu § 613 a BGB).
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2009 - 17 Sa 850/09
    Das gilt auch, wenn er sich im Hinblick auf die angestrebte Neuregelung auf eine Betriebsvereinbarung berufen kann ((BAG vom 28.4.1982 - 7 AZR 1139/79 - AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969; vom 16.05.2002 - 2 AZR 292/01 - AP Nr. 69 zu § 2 KSchG 1969 und vom 12.01.2006 - 2 AZR 126/05 - AP Nr. 82 zu § 2 KSchG 1969; BAG vom 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 - AP Nr. 40 zu § 103 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2009 - 17 Sa 850/09
    Das gilt auch, wenn er sich im Hinblick auf die angestrebte Neuregelung auf eine Betriebsvereinbarung berufen kann ((BAG vom 28.4.1982 - 7 AZR 1139/79 - AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969; vom 16.05.2002 - 2 AZR 292/01 - AP Nr. 69 zu § 2 KSchG 1969 und vom 12.01.2006 - 2 AZR 126/05 - AP Nr. 82 zu § 2 KSchG 1969; BAG vom 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 - AP Nr. 40 zu § 103 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99

    Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2009 - 17 Sa 850/09
    Das gilt auch, wenn er sich im Hinblick auf die angestrebte Neuregelung auf eine Betriebsvereinbarung berufen kann ((BAG vom 28.4.1982 - 7 AZR 1139/79 - AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969; vom 16.05.2002 - 2 AZR 292/01 - AP Nr. 69 zu § 2 KSchG 1969 und vom 12.01.2006 - 2 AZR 126/05 - AP Nr. 82 zu § 2 KSchG 1969; BAG vom 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 - AP Nr. 40 zu § 103 BetrVG 1972).
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2009 - 17 Sa 850/09
    Neben der Darlegung einer planwidrigen Gesetzeslücke, erfordert die analoge Anwendung der für einen Tatbestand im Gesetz gegebenen Regel auf einen vom Gesetz nicht geregelten Tatbestand, insbesondere die Begründung, dass beide Tatbestände infolge ihrer Ähnlichkeit in den für die gesetzliche Bewertung maßgebenden Hinsichten gleich zu bewerten sind (vgl. BVerfG vom 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02 - BverfGE 115, 51 ff; BAG vom 25.04.2007 - 6 AZR 622/06 - AP Nr. 23 zu § 113 InsO-; BGH vom 13.04.2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178 m. w. N.).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 416/86

    Arbeitsverhinderung wegen schlechter Witterung - Wirksamkeit einer ordentlichen

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