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   LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 520/10   

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https://dejure.org/2011,13992
LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 520/10 (https://dejure.org/2011,13992)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2011 - 5 Sa 520/10 (https://dejure.org/2011,13992)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 5 Sa 520/10 (https://dejure.org/2011,13992)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Interessenausgleich mit Namensliste - Vermutungswirkung - Leiharbeitnehmerklausel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 5 KSchG; § 125 InsO
    Vermutungswirkung gemäß § 1 Abs. 5 KSchG wird in der Regel nicht aufgehoben bei Vorliegen einer Ermächtigung zur Einsetzung von 10% Leiharbeitnehmer in einem Interessenausgleich mit Namensliste; Aufhebung der Vermutungswirkung gemäß § 1 Abs. 5 KSchG im Falle des Vorliegens ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermutungswirkung gemäß § 1 Abs. 5 KSchG wird in der Regel nicht aufgehoben bei Vorliegen einer Ermächtigung zur Einsetzung von 10% Leiharbeitnehmer in einem Interessenausgleich mit Namensliste; Aufhebung der Vermutungswirkung gemäß § 1 Abs. 5 KSchG im Falle des Vorliegens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Einsatz von Leiharbeitnehmern aufgrund Interessenausgleichs mit Namensliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 520/10
    Das kann etwa der Fall sein, wenn die Arbeit nach wie vor vorhanden, der Arbeitnehmer aber durch andere Arbeitnehmer beispielsweise durch Leiharbeiter ersetzt worden ist (BAG, Urteil vom 12.03.2009, Az.: 2 AZR 418/07 - NZA 2009, 123 - 128).

    Aufgrund einer solchen derartig eingeschränkten Klausel steht nicht einmal im Ansatz im Vorhinein fest, dass "die Arbeit nach wie vor vorhanden, der Arbeitnehmer aber durch andere Arbeitnehmer, beispielsweise durch einen Leiharbeitnehmer ersetzt worden ist", worauf entscheidend das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 12.03.2009 a.a.O.) abgestellt hat.

    Denn eine solche Widerlegung setzt voraus, dass "die Arbeit nach wie vor vorhanden, der Arbeitnehmer aber durch andere Arbeitnehmer, beispielsweise durch einen Leiharbeitnehmer ersetzt worden ist (BAG, Urteil vom 12.03.2009, a.a.O.).

    Das von den Betriebspartnern verwendete Punkteschema ist - an dem Maßstab der groben Fehlerhaftigkeit gemessen - nicht zu beanstanden und entspricht in etwa dem vom Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 12.03.2009 (Az.: 2 AZR 418/07 - NZA 2009, 1023 - 1028) nicht beanstandeten Punkteschema.

    Wenn auch die legitimen Ziele einer Altersgruppenregelung vom Arbeitgeber im Prozess grundsätzlich dargelegt werden müssen, ist regelmäßig vom Vorhandensein solcher Ziele auszugehen, wenn die Altersgruppenbildung bei Massenkündigungen aufgrund einer Betriebsänderung erfolgt, da in diesen Fällen regelmäßig die Erhaltung einer auch altersmäßig ausgewogenen Personalstruktur gefährdet ist (BAG, Urteil vom 12.03.2009 a.a.O.).

    Es gilt der allgemeine Grundsatz, demzufolge bei Hilfstätigkeiten der tariflichen Eingruppierung für die Beurteilung der Vergleichbarkeit eine individuelle Bedeutung zukommt und für die Beurteilung derselben herangezogen werden kann (BAG, Urteil vom 12.03.2009, a.a.O.; BAG, Urteil vom 05.12.2002, Az: 2 AZR 679/01 - AP Nr. 60 zu § 1 KSchG 1969 soziale Auswahl).

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 107/05

    Insolvenzkündigung und Standortsicherungsvereinbarung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 520/10
    So ist nicht als grob fehlerhaft zu beanstanden, wenn die Betriebsparteien bezüglich der Vergleichbarkeit auf die sofortige Substituierbarkeit ohne Einarbeitungszeit abgestellt haben (BAG, Urteil vom 17.11.2005, Az.: 6 AZR 107/05 - BAGE 116, 213-222).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08

    betriebsbedingte Kündigung; Einsatz von Leiharbeitnehmern; Dauerarbeitsplätze

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 520/10
    Nach Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 03.03.2009, Az.: 12 Sa 2468/08 - DB 2009, 1353-1354) führt ein solcher rechtlicher Ausgangspunkt der Unzulässigkeit einer Austauschkündigung auch dann zur Sozialwidrigkeit einer Kündigung, wenn ein Arbeitgeber dauerhaft Leiharbeitnehmer beschäftigt, sie zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung nicht zuerst entlässt und dies auch dann, wenn der Leiharbeitnehmer nur zur Krankheitsvertretung beschäftigt wird.
  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 468/08

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 520/10
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn wie im vorliegenden Streitfall, der Arbeitnehmer die Vermutung des Vorliegens berechtigter betrieblicher Interessen gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG nicht entkräftet (vgl. BAG, Urteil vom 18.03.2010, Az.: 2 AZR 468/08 - NZA 2010, 1059-1063).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 368/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenzverwalter - Interessenausgleich mit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 520/10
    Grob fehlerhaft im Sinne der Norm ist eine soziale Auswahl, wenn ein evidenter Fehler vorliegt, und der Interessenausgleich, insbesondere bei der Gewichtung der Auswahlkriterien jede Ausgewogenheit vermissen lässt (BAG, Urteil vom 28.08.2003, Az.: 2 AZR 368/02 - AP Nr. 1 zu § 125 InsO m.w.N.).
  • LAG Köln, 14.08.2009 - 11 Sa 320/09

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 520/10
    Der Arbeitgeber ist auch frei in der Entscheidung, ob und in welchem Umfang er eine Personalreserve für Vertretungsfälle vorhält (LAG Köln, Urteil vom 14.06.2009, Az.: 11 Sa 320/09 - AE 2010, 9900).
  • LAG Köln, 25.01.2010 - 5 Sa 917/09

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Anforderungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 520/10
    Ein umfangreicher Leiharbeitnehmereinsatz nach Ende der Kündigungsfrist kann zu einer wesentlichen Änderung im Sinne des § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG führen, der die Vermutungswirkung ebenfalls aufhebt (LAG Köln, Urteil vom 25.01.2010, Az.: 5 Sa 917/09 - juris).
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 520/10
    Nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 26.09.1996, Az.: 2 AZR 200/96 - AP Nr. 80 zu § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung) ist der Entschluss, die formale Arbeitgeberaufstellung aufzugeben, keine die Kündigung bedingende Unternehmerentscheidung, wenn der Unternehmer gegenüber den Beschäftigten im Wesentlichen weiterhin selbst die für die Durchführung der Arbeit erforderlichen Weisungen erteilt.
  • LAG Köln, 03.08.2009 - 5 Sa 43/09

    soziale Auswahl im Insolvenzverfahren

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 520/10
    Auch die pauschale Angabe, es seien Leiharbeitnehmer eingesetzt worden, ersetzt keinen konkreten Vortrag (LAG Köln, Urteil vom 03.08.2009, Az.: 5 Sa 43/09 - ZinsO 2009, 2017 bis 2019).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 296/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 520/10
    Beruht das Zustandekommen der Einigung der Betriebspartner auf außerhalb des Gesetzeszweckes liegenden Erwägungen, dann kann die von ihnen vereinbarte Namensliste keine ausreichende Grundlage für das Eingreifen der Vermutungswirkung des § 1 Abs. 5 KSchG oder auch des § 125 Abs. 1 InsO bilden (BAG, Urteil vom 26.03.2009, Az.: 2 AZR 296/07 - NZA 2009, 1151 - 1156).
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