Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 11.05.2006 - 4 Sa 1949/05 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6369
LAG Niedersachsen, 11.05.2006 - 4 Sa 1949/05 E (https://dejure.org/2006,6369)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.05.2006 - 4 Sa 1949/05 E (https://dejure.org/2006,6369)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 4 Sa 1949/05 E (https://dejure.org/2006,6369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Tierarztes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Abs. 1 S. 1, 2 BAT; § 519 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
    Eingruppierung eines Fachtierarztes für Fleischhygiene und Schlachthofwesen; Anforderungen an eine Berufungsbegründung; Anforderungen an die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Rechtsmittelparteien; Begriff der "entsprechenden Tätigkeit"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines Fachtierarztes für Fleischhygiene und Schlachthofwesen; Anforderungen an eine Berufungsbegründung; Anforderungen an die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Rechtsmittelparteien; Begriff der "entsprechenden Tätigkeit"

  • Judicialis

    NBG § 110 Abs. 3; ; ZPO § 519 Abs. 2 Nr. 2; ; BAT § 22 Abs. 1 Satz 1; ; BAT § 22 A... bs. 1 Satz 2; ; BAT § 22 Abs. 2 Unterabs. 1; ; BAT § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1; ; BAT § 22 Abs. 2 Unterabs. 5; ; WbldO § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Fachtierarztes für Fleischhygiene und Schlachthofwesen bei Einsatz im Sachgebiet Fleischhygiene

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • doczz.com.br (Leitsatz)

    Eingruppierung, Fachtierarzt, amtlicher Tierarzt

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Fachtierarzt, Eingruppierung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.05.2006 - 4 Sa 1949/05
    (1) Eine entsprechende Tätigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann vor, wenn die Tätigkeit des Angestellten sich auf die konkrete Fachrichtung der jeweiligen Ausbildung bezieht und die Tätigkeit die durch die Ausbildung erworbenen Fähigkeiten gerade erfordert (Urt. v. 05.11.2003 - 4 AZR 632/02 - AP Nr. 83 zu § 256 ZPO 1977).

    Aus diesem Grunde müssen die Kenntnisse für die Erledigung der dem Angestellten übertragenen Aufgaben erforderlich, d.h. notwendig sein (BAG Urt. v. 05.11.2003 - 4 AZR 632/02 - a.a.O.).

    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 05.11.2003 (4 AZR 632/02 - a.a.O.) angenommen, der mit der "entsprechenden Tätigkeit" geforderte fachärztliche Zuschnitt der Tätigkeit sei nur gegeben, wenn die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit zwingend verlange, dass der Angestellte sein fachärztliches Wissen einsetze.

  • LAG Niedersachsen, 29.06.1999 - 7 Sa 2324/98

    Eingruppierung als Fachtierarzt für Fleischhygiene und Schlachthofwesen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.05.2006 - 4 Sa 1949/05
    Ein Fachtierarzt für Fleischhygiene und Schlachthofwesen, der als amtlicher Tierarzt im Sachgebiet Fleischhygiene eingesetzt wird, übt nur dann eine entsprechende Tätigkeit eines Fachtierarztes i.S.d. Vergütungsgruppe I a Fallgruppe 8 BAT aus, wenn die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit zwingend verlangt, dass der Angestellte sein fachtierärztliches Wissen einsetzt (a. A. LAG Niedersachsen Urt. v. 29.06.1999 - 7 Sa 2324/98 E - EzBAT B 4 Verg6rIa Nr. 7).

    Das vorliegende Urteil weicht von der Entscheidung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29.06.1999 (7 Sa 2324/98 E - EzBAT §§ 22, 23 BAT B4 VerGr Ia Nr. 7) ab.

  • BGH, 07.11.1995 - VI ZB 12/95

    Anforderungen an die Parteibezeichnung in der Berufungsschrift

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.05.2006 - 4 Sa 1949/05
    Dabei sind, wie auch sonst bei der Ausdeutung von Prozesserklärungen, alle Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen (BGH Beschl. v. 07.11.1995 - VI ZB 12/95 - NJW 1996, 320, Urt. v. 13.10.1998 - VI ZR 81/98 - NJW 1999, 291).

    Als zugrundelegender Zweck ist der Umstand anzusehen, dass im Falle einer Berufung, die einen neuen Verfahrensabschnitt vor einem anderen als dem bis dahin mit der Sache befassten Gericht eröffnet, zur Erzielung eines auch weiterhin geordneten Verfahrensablaufs aus Gründen der Rechtssicherheit die Parteien des Rechtsmittelverfahrens, insbesondere die Person des Rechtsmittelführers, zweifelsfrei erkennbar sein müssen (BGH Beschl. v. 07.11.1995 - VI ZB 12/95 - NJW 1996, 320).

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZB 43/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers; Einlegung der Berufung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.05.2006 - 4 Sa 1949/05
    Hiernach muss aus der Berufungsschrift entweder schon für sich allein oder jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Berufungskläger ist und wer Berufungsbeklagter sein soll (BGH Beschl. v. 13.01.2004 - VI ZB 53/03 - NJW-RR 2004, 572; BGH Beschl. v. 22.11.2005 - XI ZB 43/04 - NJW-RR 2006, 284).
  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.05.2006 - 4 Sa 1949/05
    Dabei sind, wie auch sonst bei der Ausdeutung von Prozesserklärungen, alle Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen (BGH Beschl. v. 07.11.1995 - VI ZB 12/95 - NJW 1996, 320, Urt. v. 13.10.1998 - VI ZR 81/98 - NJW 1999, 291).
  • BGH, 19.09.1994 - II ZR 237/93

    Konzernrechtliche Haftung für eine abhängige GmbH

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.05.2006 - 4 Sa 1949/05
    Aus diesem Grunde hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen die Zulässigkeit von Berufungen nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnungen des erstinstanzlichen Gerichts oder der Parteien des Berufungsverfahrens scheitern lassen, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen ließen (Urt. v. 19.09.1994 - II ZR 237/93 - BGH R ZPO § 518 Abs. 2 - Parteibezeichnung).
  • BGH, 13.01.2004 - VI ZB 53/03

    Auslegung einer Berufungsschrift; Anforderungen an die Bezeichnung des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.05.2006 - 4 Sa 1949/05
    Hiernach muss aus der Berufungsschrift entweder schon für sich allein oder jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Berufungskläger ist und wer Berufungsbeklagter sein soll (BGH Beschl. v. 13.01.2004 - VI ZB 53/03 - NJW-RR 2004, 572; BGH Beschl. v. 22.11.2005 - XI ZB 43/04 - NJW-RR 2006, 284).
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 571/06

    Eingruppierung - Tierarzt im Schlachthof

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 11. Mai 2006 - 4 Sa 1949/05 E - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht