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LAG Niedersachsen, 11.06.1998 - 10 Sa 626/97 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG; § 75 BetrVG
Wirksamkeit der Ausschluss- bzw. Kürzungsregelung des § 4 Abs. 8 Sozialplan; Zulässigkeit der unterschiedlichen Behandlung von älteren und jüngeren Arbeitnehmern; Verbot der Benachteiligung Behinderter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Ausschluss- bzw. Kürzungsregelung des § 4 Abs. 8 Sozialplan; Zulässigkeit der unterschiedlichen Behandlung von älteren und jüngeren Arbeitnehmern; Verbot der Benachteiligung Behinderter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 16.01.1997 - 10 Ca 922/94
- LAG Niedersachsen, 11.06.1998 - 10 Sa 626/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 45/96
Sozialplanabfindung - Ausschluß älterer Arbeitnehmer
Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.1998 - 10 Sa 626/97
In der von beiden Parteien erörterten späteren Entscheidung des BAG vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 in DB 97, 281 ff. - ist entschieden worden, daß es nicht gegen § 75 BetrVG verstieße, wenn solche Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausgenommen würden, die zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen für den Übergangs losen Rentenbezug nach Beendigung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld erfüllen. - BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 374/94
Anspruch auf Abfindung aus einem Sozialplan bei Eintritt in den Vorruhestand - …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.1998 - 10 Sa 626/97
Die Betriebspartner haben bei der gestaltenden Regelung eines Sozialplans einen weiten Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang sie die Nachteile einer Betriebsänderung ausgleichen wollen (BAG vom 11.01.1995 - 10 AZR 374/94 sub 3. - wohl unveröffentlicht).
- LAG Niedersachsen, 11.06.1998 - 10 Sa 699/97
Wirksamkeit der Ausschluss- bzw. Kürzungsregelung des § 4 Abs. 8 Sozialplan; …
Am 18. Mai 1994 kam im Einigungsstellenverfahren ein Sozialplan zustande (Bl. 5-10 nebst Begründung in Bl. 11-13 d.A. in 10 Sa 626/97; hier Bl. 6-7, 14, 8-10 nebst Begründung in Bl. 11-13 d.A.).