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   LAG Niedersachsen, 11.09.2019 - 13 TaBV 85/18   

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https://dejure.org/2019,52240
LAG Niedersachsen, 11.09.2019 - 13 TaBV 85/18 (https://dejure.org/2019,52240)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.09.2019 - 13 TaBV 85/18 (https://dejure.org/2019,52240)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. September 2019 - 13 TaBV 85/18 (https://dejure.org/2019,52240)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 S. 1 WO; § 25 WO
    Nachträgliche Erhöhung der Zahl der Wahlvorstandsmitglieder; Gerichtliche Überprüfung der Erforderlichkeit einer Erhöhung der Zahl der Wahlvorstandsmitglieder; Keine befristete Erhöhung der Zahl der Wahlvorstandsmitglieder; Fehlerhafte Beschlussfassung des Wahlvorstands ...

  • IWW

    § 16 (1) BetrVG, § ... 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 66, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 2 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, §§ 80 ff ArbGG, § 89 Abs. 2 ZPO, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 19 Abs. 2 S. 1 1. Var. BetrVG, § 19 Abs. 2 S. 2 BetrVG, § 180 Satz 1 BGB, § 16 Abs. 1 S. 2 BetrVG, § 16 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 16 Abs. 1 S. 3 BetrVG, § 16 Abs. 1 S. 4 BetrVG, § 16 Abs. 1 S. 1 und S. 3 BetrVG, § 9 BetrVG, § 15 Abs. 3 KSchG, § 18 Abs. 1 S. 2 BetrVG, §§ 16, 18 BetrVG, § 19 Abs. 1 letzter Halbs. BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsfrist; Befristung der Amtsausübung; Erforderlichkeit; gerichtliche Überprüfbarkeit; Zahl der Wahlvorstandsmitglieder - Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • rechtsportal.de

    WO § 1 Abs. 3 S. 1; WO § 25
    Nachträgliche Erhöhung der Zahl der Wahlvorstandsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl - und die Größe des Wahlvorstandes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - und die Anfechtungsfrist

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Nürnberg, 15.05.2006 - 2 TaBV 29/06

    Betriebsratswahl - Bestellung des Wahlvorstands - nachträgliche Erhöhung der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2019 - 13 TaBV 85/18
    Die Erforderlichkeit ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich nachprüfbar, wobei insbesondere die betrieblichen Verhältnisse (Größe des Betriebes; Schichtsystem) und die nach § 12 Abs. 2 WO, vorgeschriebene Mindestzahl an Wahlvorstandsmitgliedern im Wahlraum zu berücksichtigen sind ( h. M. wie vorstehend; ferner: LAG Nürnberg 15.05.2005 - 2 TaBV 29/06 - juris, Rn. 24; Otto/Schmidt, NZA 2014, 169, 170 ).

    Etwaige Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte ( vgl. hierzu LAG Nürnberg 15.05.2005 - 2 TaBV 29/06 - juris, Rn. 24; GK-Kreutz, BetrVG, 10. Auf. § 16 Rn. 33; Otto/Schmidt, NZA 2014, 169, 170 ) oder etwa eine Absicht, möglichst vielen Personen Sonderkündigungsschutz gemäß § 15 Abs. 3 KSchG zu verschaffen, können eine Bestellung einer so großen Anzahl an Wahlvorstandsmitgliedern nicht rechtfertigen.

    Der Verstoß gegen § 16 Abs. 1 S. 2 BetrVG führt zur Unwirksamkeit des Beschlusses vom 26.02.2018 ( vgl. LAG Nürnberg 15.05.2005 - 2 TaBV 29/06 - juris, Rn. 28 ).

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2019 - 13 TaBV 85/18
    Ein Wahlvorstand hat nach der WO 2001 grundsätzlich Ermessensentscheidungen zu treffen, die je nach seiner personellen Zusammensetzung unterschiedlich ausfallen und sich auf das Wahlergebnis auswirken können ( vgl. dazu BAG 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 -, Rn. 51 ).

    Es ist nicht auszuschließen, dass diese Entscheidungen in anderer Größe und personeller Zusammensetzung des Wahlvorstandes anders ausgefallen wären und sich auf das Wahlergebnis ausgewirkt hätten ( vgl. BAG 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 -, juris, Rn. 51 ).

  • LAG Hamm, 09.03.2007 - 10 TaBV 105/06

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Stimmabgabe bei angeordneter Briefwahl;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2019 - 13 TaBV 85/18
    Die Verwendung einer verschlossenen Wahlurne im Sinne des § 12 Abs. 1 S. 2 WO ist aber auch bei der schriftlichen Stimmabgabe unerlässlich ( LAG Hamm 9.3.2007 - 10 TaBV 105/06 - juris, Rn. 60, m.w.N.; Richardi/Forst, BetrVG 16. Aufl. 2018, WO § 26 Rn. 4a; GK-BetrVG/Kreutz, a.a.O., § 26 Rz. 4 ).
  • BAG, 28.02.1958 - 1 ABR 3/57

    Amt des Wahlvorstandes - Einberufung des Betriebsrats - Konstituierende Sitzung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2019 - 13 TaBV 85/18
    Ansonsten erlischt das Amt des einmal bestellten Wahlvorstandes jedoch grundsätzlich erst mit der Einberufung des neu gewählten Betriebsrats zur konstituierenden Sitzung (vgl. BAG 28.02.1958 - 1 ABR 3/57 -, juris ).
  • LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06

    Anfechtung einer Betriebsratswahl durch die örtliche Verwaltungsstelle der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2019 - 13 TaBV 85/18
    Insoweit könnte das Handeln eines Vertreters ohne Vertretungsmacht entsprechend § 180 Satz 1 BGB unzulässig und die rückwirkende Genehmigung des einseitigen Rechtsgeschäfts der Wahlanfechtung, das an eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist gebunden ist, nur innerhalb dieser Ausschlussfrist möglich sein ( vgl. LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06 -, Rn. 48, juris ).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2019 - 13 TaBV 85/18
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl ( BAG 18.07.2012 - 7 ABR 21/11 -, Rn. 30, juris ).
  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2019 - 13 TaBV 85/18
    Die Genehmigung wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung, hier den Antragseingang zurück ( Althammer in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 89 ZPO, Rn. 12; BGH 10.01.1995 - X ZB 11/92 -, juris, Rn. 12 ).
  • BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 3/69

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsverfassungsrechtlicher Tatbestand -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2019 - 13 TaBV 85/18
    Ist das der Fall, so steht nicht nur einem Nachschieben von Anfechtungsgründen nichts im Wege, sondern das Gericht ist dann sogar gehalten, von Amts wegen allen für eine Wahlanfechtung in Betracht kommenden Wahlverstößen nachzugehen, die sich aus dem Vortrag der Beteiligten ergeben ( vgl. BAG 03.06.1969 - 1 ABR 3/69 -, BAGE 22, 38, Rn. 10 ).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 4/21

    Anfechtung; Beschwerde; Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlgeheimnis;

    Bei dem derart "prinzipiellen, nicht auf einzelne Stimmabgaben beschränkten, sondern übergreifenden" Fehler eines Wahlgeheimnisverstoßes kann den beweisbelasteten Anfechtungsgegnern (hier den Beteiligten zu 1. und zu 2.) der Beweis, dass dieser das Wahlergebnis gar nicht oder nur unter der Annahme völlig unwahrscheinlicher Kausalverläufe beeinflusst oder geändert hat, nach Auffassung des Fachsenats nicht gelingen; vielmehr führt ein Verstoß gegen den elementaren Grundsatz der Geheimheit der Wahl immer zur Anfechtbarkeit (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.9.2000 - 1 A 1541/99.PVB -, PersR 2001, 257, juris Rn. 25; Hessischer VGH, Beschl. v. 14.6.1965 - HPV 3/64 -, GewerkPrax 1967, 144, PersV 1967, 18, 19; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 13.12.2016 - 9 TaBV 85/16 -, juris Rn. 57; LAG Hamm, Beschl. v. 9.3.2007 - 10 TaBV 105/06 -, juris Rn. 60, 63 (Briefwahl von vornherein ohne Wahlurne); Schlatmann, in: Lorenzen/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Hebeler/Ramm/Sachadae, BPersVG a.F. § 25 Rn. 18 (Stand: Juli 2019); offenbar ebenso LAG Niedersachsen, Beschl. v. 11.9.2019 - 13 TaBV 85/18 -, juris Rn. 70 f. (Beimischen von Briefwahlstimmzetteln nach Öffnen und Ausleeren der Urne)), so dass dem Merkmal der Kausalität oder Ergebnisrelevanz im Ergebnis für das Durchgreifen dieses Verstoßes als Anfechtungsgrund (nicht: Nichtigkeitsgrund! , vgl. dazu oben II.1.d)aa)(1) ) keine eigenständige Bedeutung mehr zukommt.
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