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   LAG Niedersachsen, 11.12.2001 - 13 TaBV 33/01   

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https://dejure.org/2001,15143
LAG Niedersachsen, 11.12.2001 - 13 TaBV 33/01 (https://dejure.org/2001,15143)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.12.2001 - 13 TaBV 33/01 (https://dejure.org/2001,15143)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 13 TaBV 33/01 (https://dejure.org/2001,15143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Regelung der Gewährung von Zeitzuschlägen neben der Anordnung von Mehrarbeit und Sonderschichten durch eine Betriebsvereinbarung für Notfälle und Eilfälle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung der Gewährung von Zeitzuschlägen neben der Anordnung von Mehrarbeit und Sonderschichten durch eine Betriebsvereinbarung für Notfälle und Eilfälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00

    Mitbestimmung bei Prämienlohn

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.12.2001 - 13 TaBV 33/01
    Insoweit besteht eine freiwillige Betriebsvereinbarungsregelung, die der Sperre des § 77 Abs. 3 BetrVG unterliegt (BAG vom 24.01.1996, 1 AZR 597/95 , EzA § 77 BetrVG 1972, Nr. 55; BAG vom 05.03.1997, 4 AZR 532/95 , EzA § 77 BetrVG 1972, Nr. 58; BAG vom 09.12.1997, 1 AZR 319/97 , EzA § 77 BetrVG 1972, Nr. 61; BAG vom 15.05.2001, 1 ABR 39/00 ).

    Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung führt nicht ohne weiteres zur Gesamtunwirksamkeit, vielmehr ist darauf abzustellen, ob der verbleibende Teil auch ohne die unwirksame Bestimmung eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG vom 15.05.2001, 1 ABR 39/00 ; BAG vom 20.07.1999, 1 ABR 66/98 , EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung, Nr. 67).

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.12.2001 - 13 TaBV 33/01
    Insoweit besteht eine freiwillige Betriebsvereinbarungsregelung, die der Sperre des § 77 Abs. 3 BetrVG unterliegt (BAG vom 24.01.1996, 1 AZR 597/95 , EzA § 77 BetrVG 1972, Nr. 55; BAG vom 05.03.1997, 4 AZR 532/95 , EzA § 77 BetrVG 1972, Nr. 58; BAG vom 09.12.1997, 1 AZR 319/97 , EzA § 77 BetrVG 1972, Nr. 61; BAG vom 15.05.2001, 1 ABR 39/00 ).

    Sinn und Zweck des § 77 Abs. 3 BetrVG ist es, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu gewährleisten und den Vorrang der Tarifvertragsparteien zur Regelung der Arbeitsbedingungen zu sichern (BAG vom 24.01.1996, 1 AZR 597/95 , a.a.O.).

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 532/95

    Tarifvorbehalt - Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.12.2001 - 13 TaBV 33/01
    Insoweit besteht eine freiwillige Betriebsvereinbarungsregelung, die der Sperre des § 77 Abs. 3 BetrVG unterliegt (BAG vom 24.01.1996, 1 AZR 597/95 , EzA § 77 BetrVG 1972, Nr. 55; BAG vom 05.03.1997, 4 AZR 532/95 , EzA § 77 BetrVG 1972, Nr. 58; BAG vom 09.12.1997, 1 AZR 319/97 , EzA § 77 BetrVG 1972, Nr. 61; BAG vom 15.05.2001, 1 ABR 39/00 ).
  • BAG, 20.07.1999 - 1 ABR 66/98

    Unwirksame Regelung der Entgelthöhe durch Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.12.2001 - 13 TaBV 33/01
    Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung führt nicht ohne weiteres zur Gesamtunwirksamkeit, vielmehr ist darauf abzustellen, ob der verbleibende Teil auch ohne die unwirksame Bestimmung eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG vom 15.05.2001, 1 ABR 39/00 ; BAG vom 20.07.1999, 1 ABR 66/98 , EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung, Nr. 67).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.12.2001 - 13 TaBV 33/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (z. B. GS vom 03.12.1991, GS 2/90, EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung, Nr. 30) greift die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG nicht ein bei Sachverhalten, die der zwingenden Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG unterliegen.
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.12.2001 - 13 TaBV 33/01
    Insoweit besteht eine freiwillige Betriebsvereinbarungsregelung, die der Sperre des § 77 Abs. 3 BetrVG unterliegt (BAG vom 24.01.1996, 1 AZR 597/95 , EzA § 77 BetrVG 1972, Nr. 55; BAG vom 05.03.1997, 4 AZR 532/95 , EzA § 77 BetrVG 1972, Nr. 58; BAG vom 09.12.1997, 1 AZR 319/97 , EzA § 77 BetrVG 1972, Nr. 61; BAG vom 15.05.2001, 1 ABR 39/00 ).
  • BAG, 11.07.2000 - 1 AZR 551/99

    Betriebsvereinbarung über Beteiligung an Kantinenkosten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.12.2001 - 13 TaBV 33/01
    Insoweit besteht auch keine Annexkompetenz (dazu: BAG vom 11.07.2000, 1 AZR 551/99 , DB 2001, S. 545).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.12.2001 - 13 TaBV 33/01
    Soweit eine Betriebsvereinbarung neben Regelungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG auch Regelungen über die Dauer der wöchentlichen bzw. jährlichen Arbeitszeit enthält, gilt für diesen Teil die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG (BAG vom 22.06.1993, 1 ABR 62/92 , AP Nr. 22 zu § 23 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Die Rechtsbeschwerden des Betriebsrats und der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 11. Dezember 2001 - 13 TaBV 33/01 - werden zurückgewiesen.
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