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   LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92 E   

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https://dejure.org/1993,2802
LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92 E (https://dejure.org/1993,2802)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92 E (https://dejure.org/1993,2802)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Januar 1993 - 6 Sa 1094/92 E (https://dejure.org/1993,2802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 119 Abs. 1 EWG-Vertr; § 22 BAT; § 612 Abs. 3 BGB; Art. 3 Abs. 1 GG
    Verstoß einer Eingruppierung gegen EWG-Vertrag; Eingruppierung einer Lehrkraft an Sonderschule; Geltungsbereich des Lohngleichheitsgebots; Verbot diskriminierender Regelungen; Erfordernis der Bildung von Vergleichsgruppen; Vergleichbarkeit mit Beamten; Bedeutung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß einer Eingruppierung gegen EWG-Vertrag; Eingruppierung einer Lehrkraft an Sonderschule; Geltungsbereich des Lohngleichheitsgebots; Verbot diskriminierender Regelungen; Erfordernis der Bildung von Vergleichsgruppen; Vergleichbarkeit mit Beamten; Bedeutung des ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EWG-Vertrag Art. 119
    Keine Lohndiskriminierung bei Rechtfertigung ungleicher Vergütung durch unterschiedliche Qualifikation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ungleiche Vergütung gleicher Arbeit ; EWG- Verletzung ; Gerechtfertigte ungleiche Vergütung ; Unterschiedliche Qualifikation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 659
  • BB 1993, 1149
  • DB 1993, 1479
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88

    Eingruppierung: Hochschulstudium als personenbezogene Voraussetzung,

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Dabei kommt es nicht auf die absoluten Zahlen der betroffenen Arbeitnehmer, sondern auf die Prozentsätze an, zu denen Männer einerseits und Frauen andererseits die geforderten Voraussetzungen erfüllen (BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, ZTR 1989, 110).

    Eine Eingruppierungsregelung, die die Höhe der Vergütung von einem bestimmten Ausbildungsabschluß abhängig macht und für andere Ausbildungsabschlüsse bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung vorsieht, verletzt den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 [BAG 09.06.1982 - 4 AZR 247/80] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 329 = AP Nr. 72 zu § 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, a.a.O.).

    Es ist davon auszugehen, daß die Hochschulausbildung eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung vermittelt (so auch BAGE 45, 111, 115 ff [BAG 08.02.1984 - 5 AZR 501/81] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, m.w.N.).

    Eine rein tätigkeitsbezogene Eingruppierung würde demgegenüber dazu führen, daß die allseits geforderte Qualifizierung durch Ausbildung vernächlässigt wird und umgangen werden könnte (BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, a.a.O.).

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Vielmehr erstreckt sich das Diskriminierungsverbot auch auf solche Regelungen, die zwar geschlechtsneutral formuliert und deshalb auf Frauen und Männer gleichermaßen anzuwenden sind, in Wirklichkeit jedoch aus Gründen, die auf dem Geschlecht oder der Geschlechterrolle beruhen, wesentlich mehr Frauen als Männer betreffen (EuGH Rs 170/74 - Bilka -, Urteil vom 13. Mai 1986, EuGHE 1986, 1607 = AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

    Nur dann, wenn objektiv rechtfertigende Gründe vorliegen, die mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nichts zu tun haben, bedeutet eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen keine Verletzung des Art. 119 Abs. 1 EWG-Vertrag (EuGH, Urteil vom 13. Mai 1986, a.a.O.; vgl. auch LAG Hamm. Vorlagebeschluß vom 22. Oktober 1992. - 17 Sa 1035/92 -).

    Die seitens der Klägerin beanstandete nachteilige Wirkung bedeutet nämlich bereits deshalb keine Verletzung des Artikel 119 Absatz 1 EWG-Vertrag, weil dem beklagten Land objektiv rechtfertigende Gründe zur Seite stehen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (EuGH, Urteil vom 31. März 1981, EuGHE 1981, 911 = NJW 1981, 2639 [EuGH 31.03.1981 - - 96/80]; EuGH Rs 170/74 - Bilka -, Urteil vom 13. Mai 1986, a.a.O.; Pfarr - Bertelsmann, Gleichbehandlungsgesetz, 1985, S. 99, 107 f.).

    Es ist Sache der nationalen Gerichte anhand der tatsächlichen Umstände, der Vorgeschichte und der Beweggründe aufzuklären, ob die Regelung in Wirklichkeit ein indirektes Mittel dafür ist, das Lohnniveau der nicht wissenschaftlich ausgebildeten Arbeitnehmer aus dem Grunde zu senken, weil diese Arbeitnehmergruppe zu einem wesentlichen Teil aus weiblichen Beschäftigten besteht (EuGH Rs 170/74 - Bilka -, Urteil vom 13. Mai 1986, a.a.O.).

  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80

    Pflichtstunden - Lehrer - Gymnasium - Hessen - Angestelltenverhältnis -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Eine Eingruppierungsregelung, die die Höhe der Vergütung von einem bestimmten Ausbildungsabschluß abhängig macht und für andere Ausbildungsabschlüsse bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung vorsieht, verletzt den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 [BAG 09.06.1982 - 4 AZR 247/80] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 329 = AP Nr. 72 zu § 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, a.a.O.).

    Es ist zulässig, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen wie dem Nachwels bestimmter Kenntnisse oder einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 [BAG 09.06.1982 - 4 AZR 247/80] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 31.05.1967 - 4 AZR 256/66

    Kommunaler Verwaltungsdienst - Eingruppierung - Höhergruppierung - Ablegung einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Eine Eingruppierungsregelung, die die Höhe der Vergütung von einem bestimmten Ausbildungsabschluß abhängig macht und für andere Ausbildungsabschlüsse bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung vorsieht, verletzt den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 [BAG 09.06.1982 - 4 AZR 247/80] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 329 = AP Nr. 72 zu § 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, a.a.O.).

    Es ist zulässig, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen wie dem Nachwels bestimmter Kenntnisse oder einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 [BAG 09.06.1982 - 4 AZR 247/80] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Zwar ist grundsätzlich für eine Feststellungklage kein Raum, wenn das Klagebegehren mit einer Leistungsklage verfolgt werden kann (BAG, Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 -, AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, unter I. der Gründe m.w.N.).

    Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/37 -, AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 60, 350, 353 [BAG 10.01.1989 - 3 AZR 308/87] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu II 2 a der Gründe; BAG, Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 -, DB 1992, 1432).

  • BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78

    Schadensersatzanspruch für schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Dem Angestellten steht hingegen nach den tariflichen oder einzelvertraglich geregelten Vorgaben ein Vergütungsanspruch zu ohne Rücksicht darauf, ob dieser durch den Stellen- oder Haushaltsplan gedeckt ist (BAG - 4 AZR 147/70 -, Urteil vom 15.02.1971, AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 34, 250, 257 [BAG 12.11.1980 - 4 AZR 779/78] = AP Nr. 3 zu § 11 SchwbG).
  • BAG, 15.02.1971 - 4 AZR 147/70

    Analytische Stellenbewertung - Aufgabenbereich des Angestellten -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Dem Angestellten steht hingegen nach den tariflichen oder einzelvertraglich geregelten Vorgaben ein Vergütungsanspruch zu ohne Rücksicht darauf, ob dieser durch den Stellen- oder Haushaltsplan gedeckt ist (BAG - 4 AZR 147/70 -, Urteil vom 15.02.1971, AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 34, 250, 257 [BAG 12.11.1980 - 4 AZR 779/78] = AP Nr. 3 zu § 11 SchwbG).
  • EuGH, 17.10.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening,

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Die Vergütung einer besonderen Berufsausbildung läßt sich jedoch dadurch rechtfertigen daß die geforderte Ausbildung für die Ausführung der dem Arbeitnehmer übertragenen spezifischen Aufgaben von Bedeutung ist (EuGH - Rs 109/88 -, Urteil vom 17. Oktober 1990, NZA 1990, 772, 774) [EuGH 17.10.1989 - - 109/88].
  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Demgegenüber vertritt der EuGH (Rs 152/73 - Sotgiu -, Urteil vom 12. Februar 1974, EuGHE 1974, 153) zu Artikel 48 Absatz 4 EWG-Vertrag die Auffassung, daß die Rechtsnatur des Beschäftigungsverhältnisses kein Abgrenzungskriterium darstellt, weit diese rechtlichen Qualifizierungen nach einzelstaatlichen Rechtsvorschriften verschiedenen Inhalt haben und deswegen für die Bedürfnisse des Gemeinschaftsrechts als Auslegungsmerkmal ungeeignet sind (vgl. dazu: Hochbaum, ZBR 1989, 33, 34 m.w.N.; Goerlich/Bräth. Zur Freizügigkeit im öffentlichen Sektor, NVwZ 1989, 330 [EuGH 16.06.1987 - - 225/85] m.w.N.).
  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Die seitens der Klägerin beanstandete nachteilige Wirkung bedeutet nämlich bereits deshalb keine Verletzung des Artikel 119 Absatz 1 EWG-Vertrag, weil dem beklagten Land objektiv rechtfertigende Gründe zur Seite stehen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (EuGH, Urteil vom 31. März 1981, EuGHE 1981, 911 = NJW 1981, 2639 [EuGH 31.03.1981 - - 96/80]; EuGH Rs 170/74 - Bilka -, Urteil vom 13. Mai 1986, a.a.O.; Pfarr - Bertelsmann, Gleichbehandlungsgesetz, 1985, S. 99, 107 f.).
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 5/89

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung bei Urlaubsentgelt

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90

    Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung

  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 62/81

    Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot

  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 308/87

    Betriebliche Altersversorgung: Verbot des Ausschlusses bei nachrangigem

  • BAG, 11.04.1979 - 4 AZR 567/77

    Aufseher im Justizvollzugsdienst - Strafvollzugsdienst - Tarifliche

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

  • EuGH, 27.03.1980 - 129/79

    Macarthys / Smith

  • EuGH, 11.03.1981 - 69/80

    Worringham und Humphreys / Lloyds Bank

  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • LAG Hamm, 22.10.1992 - 17 Sa 1035/92

    Vorlagebeschluß an den EuGH - Überstundenvergütung von Teilzeitkräften

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 28/92

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 207/87

    Anspruch auf Eingruppierung eines im Ausland ausgebildeten Kunsterziehers -

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

  • LAG Niedersachsen, 05.05.1997 - 5 (2) Sa 2202/94

    Gewährung von Vergütung aus Vergütungsgruppe; Anspruch aus Arbeitsvertrag;

    Nach dieser neuesten Rechtsprechung des BAG bestehe kein Erfahrungssatz, wonach eine wissenschaftliche Ausbildung regelmäßig zu besseren Arbeitsergebnissen gegenüber Absolventen anderer Ausbildungsformen führe (Urteil des BAG Vom 23.02.1994 zum Az. 4 AZR 219/93, zu 6 Sa 1094/92 E LAG Niedersachsen).

    In Unkenntnis der neuen Rechtsprechung und der Feststellungen in dem Verfahren 6 Sa 1094/92 des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen sei zum einen zu Unrecht der Klägervortrag zu dem Frauenanteil der Lehrkräfte mit Staatsexamen zu den Lehrkräften mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung als unsubstantiiert gerügt, zum anderen wiederum eine objektive Rechtfertigung der Ungleichbehandlung aus der unterschiedlichen Qualifikation hergeleitet worden, ohne daß Vergleichsgruppen gebildet worden seien und eine Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Leistungen der einzelnen Gruppen stattgefunden habe.

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