Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 12.01.2016 - 10 TaBV 88/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anfechtung der Betriebsratswahl in Gemeinschaftsbetrieben; Wahlanfechtungsantrag durch nur einen von drei Arbeitgebern
- IWW
§ 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, §§ 8 Abs. 4, 87 Abs. 1, 2 Satz 1 ArbGG, § 89 ArbGG, §§ 519, 529 Abs. 1, 3 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung der Betriebsratswahl in Gemeinschaftsbetrieben; Wahlanfechtungsantrag durch nur einen von drei Arbeitgebern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 19
Anfechtung; Arbeitgeber; Betriebsrat; Betriebsratswahl; Gemeinschaftsbetrieb; Wahlanfechtung - Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gemeinschaftsbetrieb - rechtsportal.de
BetrVG § 19 Abs. 2 S. 1
Anfechtung der Betriebsratswahl in Gemeinschaftsbetrieben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsratswahl im Gemeinschaftsbetrieb - und ihre Anfechtung
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 19.08.2014 - 8 BV 8/14
- LAG Niedersachsen, 12.01.2016 - 10 TaBV 88/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84
Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat - Einreichung eines …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.2016 - 10 TaBV 88/14
Auch die einzelnen Arbeitnehmer gehören im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne nicht zu einer der beiden Seiten; sie bilden nicht einmal eine Gruppe, sondern nehmen mit der Wahlanfechtung individuelle, nicht kollektive Rechte wahr (…BAG 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - BAGE 53, 385, Rn. 27; 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - BAGE 48, 96, Rn. 46) .Dagegen fehlt im Betriebsverfassungsgesetz jede Regelung dazu, wie das Innenverhältnis der "Gruppe" der anfechtenden Arbeitnehmer ausgestaltet ist (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - BAGE 48, 96, Rn. 46) , deren Mitglieder sich häufig nicht einmal persönlich kennen.
- BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85
Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl - …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.2016 - 10 TaBV 88/14
Auch die einzelnen Arbeitnehmer gehören im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne nicht zu einer der beiden Seiten; sie bilden nicht einmal eine Gruppe, sondern nehmen mit der Wahlanfechtung individuelle, nicht kollektive Rechte wahr (BAG 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - BAGE 53, 385, Rn. 27;… 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - BAGE 48, 96, Rn. 46) . - LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 10 TaBV 25/04
Keine Nichtigkeit einer Betriebsratswahl bei Vorliegen mehrerer bloßer …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.2016 - 10 TaBV 88/14
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz überträgt dies, wenn auch ohne nähere Begründung, auf die auch vorliegend gegebene Konstellation eines Gemeinschaftsbetriebes mehrerer Arbeitgeber (LAG Rheinland-Pfalz 17. November 2004 - 10 TaBV 25/04 - Rn. 31) .
- BAG, 28.11.1977 - 1 ABR 36/76
Nichtige Betriebsratswahl - Verstoß gegen allgemeine Grundsätze der …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.2016 - 10 TaBV 88/14
b) Nach der Rechtsprechung des ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts kann im Falle eines Betriebes, der von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt wird, nicht der einzelne Gesellschafter das Anfechtungsverfahren durchführen, weil eine unmittelbare Rechtsbeziehung zwischen ihm und dem Betriebsrat nicht besteht (BAG 28. November 1977 - 1 ABR 36/76 - BAGE 29, 392, Rn. 15) . - BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04
Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff - …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.2016 - 10 TaBV 88/14
Gemäß einem obiter dictum versteht der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts die zitierte Entscheidung in dem Sinne, dass eine Wahl, die in einem gemeinsamen Betrieb mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen durchgeführt wurde, nur von allen an dem Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Rechtsträgern gemeinsam angefochten werden kann (BAG 10. November 2004 - 7 ABR 17/04 - Rn. 16) . - BAG, 29.08.1985 - 6 ABR 63/82
Beschlußverfahren-Antragsbefugnis
Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.2016 - 10 TaBV 88/14
Wer seine Leitungsmacht nur gemeinsam mit anderen, nicht jedoch allein durchsetzen kann, ist auch nicht allein zur Wahlanfechtung befugt (vgl. BAG 29. August 1985 - 6 ABR 63/82 - Rn. 25) .