Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 12.09.2018 - 14 Sa 140/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 242 BGB; § 611a Abs. 1 BGB; § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB
Unbegründete Abmahnung einer Krankenpflegerin in einer psychiatrischen Fachklinik wegen leichtfertiger Gefahrenanzeige - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbSchG § 16 ; BGB § 241 Abs. 2
Abmahnung; Gefährungsanzeige; Abmahnung wegen Gefährdungsanzeige - rechtsportal.de
Unbegründete Abmahnung einer Krankenpflegerin in einer psychiatrischen Fachklinik wegen leichtfertiger Gefahrenanzeige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Abmahnung wegen Gefährdungsanzeige des Arbeitnehmers?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Keine Abmahnung wegen Gefährdungsanzeige
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Abmahnung wegen Anzeige einer Gefährdungslage nach § 16 ArbSchG
Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 14.12.2017 - 2 Ca 155/17
- LAG Niedersachsen, 12.09.2018 - 14 Sa 140/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- ArbG Göttingen, 14.12.2017 - 2 Ca 155/17
Abmahnung wegen Gefährdungsanzeige
Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.09.2018 - 14 Sa 140/18
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 14.12.2017 - 2 Ca 155/17 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 14.12.2017, Az.: 2 Ca 155/17, aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16
Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer
Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.09.2018 - 14 Sa 140/18
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung von §§ 242, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus ihrer Personalakte verlangen, wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (vgl. nur BAG 18.10.2017 - 10 AZR 330/16 - Rz. 83).