Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kündigung wegen Strafanzeige - Strafanzeige gegen den Vorstand des Arbeitgebers wegen Veruntreuung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 12 Abs. 1 GG; § 1 Abs. 1 KSchG; § 1 Abs. 2 KSchG; § 626 Abs. 1 BGB
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Erstatttung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder ihn vertretenden Organen bzw. Angestellte als verhaltensbedingter Kündigungsgrund; Einhaltung eines gewissen Maßes an Rücksicht durch den Arbeitnehmer; Erstattung ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Erstatttung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder ihn vertretenden Organen bzw. Angestellte als verhaltensbedingter Kündigungsgrund; Einhaltung eines gewissen Maßes an Rücksicht durch den Arbeitnehmer; Erstattung ...
- Judicialis
KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 23; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG a.F. § 4 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 626 Abs. 1; ; StPO § 154
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafanzeige gegen den Vorstand des Arbeitsgebers wegen Veruntreuung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lüneburg, 04.01.2002 - 3 Ca 2303/01
- LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02
- BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Kündigung wegen Strafanzeige
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02
Der Arbeitnehmer hat darüber hinaus die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren und den Arbeitgeber über alle wesentlichen Vorkommnisse im Betrieb in Kenntnis zu setzen, vor allem um Schäden des Arbeitgebers zu vermeiden (BAG 03.07.2001 - 2 AZR 235/02 - NZA 2004, 427 = EzA § 1 KSchG verhaltensbedingte Kündigung Nr. 61 unter II. 3. b) bb). - BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02
Nach der ständigen Senatsrechtsprechung ist bei schweren Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers eine Abmahnung nur dann nicht entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten werde nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (Senat 21.06.2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5). - BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95
Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02
Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten rechtswidrig und schuldhaft in erheblichem Maße verletzt hat (BAG 17.01.1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75; 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 - AP BGB § 626 Nr. 130 = EzA KSchG § 1 verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50).
- BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 80/91
Außerordentliche Kündigung - Anzeige des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02
Unter Berücksichtigung dieses Rahmens sind die vertraglichen Rücksichtnahmepflichten dahin zu konkretisieren, dass sich die Anzeige des Arbeitnehmers nicht als eine unverhältnismäßige Reaktion auf ein Verhalten des Arbeitgebers oder seine Repräsentanten darstellen darf (…BAG 03.07.2003 a. a. O. unter III. 3. b) cc) (2); 04.07.1991 - 2 AZR 80/91 - RzK I 6 a Nr. 74). - BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02
Der Arbeitnehmer bricht durch Eigentumsverletzung unabhängig vom Wert des Schadens in erheblicher Weise das Vertrauen des Arbeitgebers (BAG 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - NZA 2000, 421 = EzA § 626 BGB Verdacht strafbarer Hanldung Nr. 8). - BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02
Dementsprechend nimmt der Arbeitnehmer mit der Erstattung einer Strafanzeige ein von der Rechtsordnung eingeräumtes Grundrecht (Artikel 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, Artikel 20 Abs. 3 GG) wahr (BVerfG 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 n. F. Nr. 188). - BGH, 23.02.1989 - IX ZR 236/86
Pflicht zur Anzeige von Verstößen gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02
Einer innerbetrieblichen Klärung bedarf es umsomehr als die vertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers im Raum steht, den Arbeitgeber vor drohenden Schäden durch andere Arbeitnehmer zu bewahren (…BAG 03.07.2003 a. a. O. unter II. 3. b) dd); BGH 23.02.1989 - IX ZR 236/86 - BB 1989, 649, 650). - BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02
Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten rechtswidrig und schuldhaft in erheblichem Maße verletzt hat (BAG 17.01.1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75; 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 - AP BGB § 626 Nr. 130 = EzA KSchG § 1 verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50).
- BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05
Verhaltensbedingte Kündigung - Strafanzeige gegen Arbeitgeber
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Juni 2005 - 5 Sa 137/02 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. - LAG München, 01.04.2010 - 4 Sa 391/09
Außerordentliche Kündigung
auch BVerfG, B. v. 02.07.2001, 1 BvR 2049/00, NJW 2001, S. 3474 f ; siehe zu einschlägigen Sachverhalten auch LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 17.11.2004, 10 Sa 1329/03, AuA 2005, S. 502 f; LAG Niedersachsen, U. v. 13.06.2005, 5 Sa 137/02, RDV 2006, S. 173 f; LAG Berlin, U. v. 28.03.2006, 7 Sa 1884/05 - Juris - ; hierzu Deiseroth, ZRP 2007, S. 25 f; ders. AuR 2007, S. 198 f; Binkert, AuR 2007, S. 195 f).