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   LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16   

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https://dejure.org/2016,55087
LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16 (https://dejure.org/2016,55087)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.2016 - 5 Sa 909/16 (https://dejure.org/2016,55087)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 5 Sa 909/16 (https://dejure.org/2016,55087)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 626; KSchG § 9
    Rechtsfolgen des Erlasses eines Teilurteils über die Unwirksamkeit der Kündigung im Kündigungsschutzprozess

  • IWW

    § ... 9 KSchG, §§ 64, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 9, 10 KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 4 KSchG, § 6 KSchG, § 3 KSchG, § 533 ZPO, § 5 KSchG, § 626 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 141 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Erlasses eines Teilurteils über die Unwirksamkeit der Kündigung im Kündigungsschutzprozess

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitsverweigerung; Auflösungsantrag - fristlose Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; KSchG § 9
    Arbeitsverweigerung; Auflösungsantrag; außerordentliche Kündigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 ; KSchG § 9
    Rechtsfolgen des Erlasses eines Teilurteils über die Unwirksamkeit der Kündigung im Kündigungsschutzprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die teilweise erfolgreiche Kündigungsschutzklage - und die vom Arbeitnehmer verweigerte Arbeitsaufnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der zweitinstanzlich erhobene Kündigungsschutzantrag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitsverweigerung bei Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16
    Es muss eine Pflichtwidrigkeit vorliegen, die das Vertragsverhältnis so schwer beeinträchtigt, dass dem Kündigenden - auch unter Berücksichtigung der Interessen der Gegenpartei - die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses und dessen Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist (BAG, Urteil vom 17.05.1984, Az.: 2 AZR 3/83, AP Nr. 14 zu § 626 BGB, Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 07.07.2005, Az.: 2 AZR 581/04, NZA 2006, 98 bis 101).
  • LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14

    Arbeitspflicht nach Stellung eines Auflösungsantrags; Divergenzfälligkeit eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16
    Zu folgen ist vielmehr der gegenteiligen Rechtsauffassung des LAG Köln (Urteil vom 12.11.2014, Az.: 5 Sa 420/14 - juris).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16
    Es muss eine Pflichtwidrigkeit vorliegen, die das Vertragsverhältnis so schwer beeinträchtigt, dass dem Kündigenden - auch unter Berücksichtigung der Interessen der Gegenpartei - die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses und dessen Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist (BAG, Urteil vom 17.05.1984, Az.: 2 AZR 3/83, AP Nr. 14 zu § 626 BGB, Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 07.07.2005, Az.: 2 AZR 581/04, NZA 2006, 98 bis 101).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2005 - 4 Sa 955/04

    Beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16
    Soweit diesbezüglich in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, aufgrund der Ungewissheit sei es einem Arbeitnehmer in diesem Stadium unzumutbar (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.04.2005 - 4 Sa 955/04 - juris), teilt die Berufungskammer diese Rechtsauffassung nicht einmal ansatzweise.
  • BAG, 10.12.1970 - 2 AZR 82/70

    Kündigungsschutzprozeß - Klageänderung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16
    Trotz anfänglicher Bedenken schließt sich insoweit die Berufungskammer der Rechtsauffassung des BAG (Urteil vom 10.12.1970, 2 AZR 82/70 - juris) an, wonach eine Kündigungsschutzklage immer dann zweitinstanzlich vor dem Landesarbeitsgericht erhoben werden kann, wenn das anhängige Verfahren dort schwebt.
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16
    Es muss eine Pflichtwidrigkeit vorliegen, die das Vertragsverhältnis so schwer beeinträchtigt, dass dem Kündigenden - auch unter Berücksichtigung der Interessen der Gegenpartei - die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses und dessen Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist (BAG, Urteil vom 17.05.1984, Az.: 2 AZR 3/83, AP Nr. 14 zu § 626 BGB, Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 07.07.2005, Az.: 2 AZR 581/04, NZA 2006, 98 bis 101).
  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Dezember 2016 - 5 Sa 909/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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