Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 626; KSchG § 9
Rechtsfolgen des Erlasses eines Teilurteils über die Unwirksamkeit der Kündigung im Kündigungsschutzprozess - IWW
§ ... 9 KSchG, §§ 64, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 9, 10 KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 4 KSchG, § 6 KSchG, § 3 KSchG, § 533 ZPO, § 5 KSchG, § 626 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 141 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen des Erlasses eines Teilurteils über die Unwirksamkeit der Kündigung im Kündigungsschutzprozess
- arbeitsrechtsiegen.de
Arbeitsverweigerung; Auflösungsantrag - fristlose Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626; KSchG § 9
Arbeitsverweigerung; Auflösungsantrag; außerordentliche Kündigung - rechtsportal.de
BGB § 626 ; KSchG § 9
Rechtsfolgen des Erlasses eines Teilurteils über die Unwirksamkeit der Kündigung im Kündigungsschutzprozess - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die teilweise erfolgreiche Kündigungsschutzklage - und die vom Arbeitnehmer verweigerte Arbeitsaufnahme
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der zweitinstanzlich erhobene Kündigungsschutzantrag
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Arbeitsverweigerung bei Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 13.07.2016 - 8 Ca 524/15
- LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16
- BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17
- BAG - 8 AZN 170/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55
Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16
Es muss eine Pflichtwidrigkeit vorliegen, die das Vertragsverhältnis so schwer beeinträchtigt, dass dem Kündigenden - auch unter Berücksichtigung der Interessen der Gegenpartei - die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses und dessen Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist (BAG, Urteil vom 17.05.1984, Az.: 2 AZR 3/83, AP Nr. 14 zu § 626 BGB, Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 07.07.2005, Az.: 2 AZR 581/04, NZA 2006, 98 bis 101). - LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14
Arbeitspflicht nach Stellung eines Auflösungsantrags; Divergenzfälligkeit eines …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16
Zu folgen ist vielmehr der gegenteiligen Rechtsauffassung des LAG Köln (Urteil vom 12.11.2014, Az.: 5 Sa 420/14 - juris). - BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16
Es muss eine Pflichtwidrigkeit vorliegen, die das Vertragsverhältnis so schwer beeinträchtigt, dass dem Kündigenden - auch unter Berücksichtigung der Interessen der Gegenpartei - die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses und dessen Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist (BAG, Urteil vom 17.05.1984, Az.: 2 AZR 3/83, AP Nr. 14 zu § 626 BGB, Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 07.07.2005, Az.: 2 AZR 581/04, NZA 2006, 98 bis 101).
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2005 - 4 Sa 955/04
Beharrliche Arbeitsverweigerung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16
Soweit diesbezüglich in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, aufgrund der Ungewissheit sei es einem Arbeitnehmer in diesem Stadium unzumutbar (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.04.2005 - 4 Sa 955/04 - juris), teilt die Berufungskammer diese Rechtsauffassung nicht einmal ansatzweise. - BAG, 10.12.1970 - 2 AZR 82/70
Kündigungsschutzprozeß - Klageänderung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16
Trotz anfänglicher Bedenken schließt sich insoweit die Berufungskammer der Rechtsauffassung des BAG (Urteil vom 10.12.1970, 2 AZR 82/70 - juris) an, wonach eine Kündigungsschutzklage immer dann zweitinstanzlich vor dem Landesarbeitsgericht erhoben werden kann, wenn das anhängige Verfahren dort schwebt. - BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16
Es muss eine Pflichtwidrigkeit vorliegen, die das Vertragsverhältnis so schwer beeinträchtigt, dass dem Kündigenden - auch unter Berücksichtigung der Interessen der Gegenpartei - die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses und dessen Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist (BAG, Urteil vom 17.05.1984, Az.: 2 AZR 3/83, AP Nr. 14 zu § 626 BGB, Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 07.07.2005, Az.: 2 AZR 581/04, NZA 2006, 98 bis 101).
- BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17
Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Dezember 2016 - 5 Sa 909/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.