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LAG Niedersachsen, 16.06.1999 - 6 Sa 623/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verpflichtung, dem Kläger die sich aus dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz ergebende Rentenkürzung ab dem 01.12.2001 auszugleichen; Förderung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand; Geltung der Betriebsvereinbarung "Altersregelung 1994" als ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung, dem Kläger die sich aus dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz ergebende Rentenkürzung ab dem 01.12.2001 auszugleichen; Förderung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand; Geltung der Betriebsvereinbarung "Altersregelung 1994" als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 18.11.1997 - 1 Ca 788/97
- LAG Niedersachsen, 16.06.1999 - 6 Sa 623/98
- BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 620/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85
Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.06.1999 - 6 Sa 623/98
Zur Geschäftsgrundlage gehören die bei Abschluss des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, BAG AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, AP Nr. 12 und 20 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag). - BGH, 29.09.1961 - V ZR 136/60
Anpassung des Vertragsinhalts an veränderte Verhältnisse
Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.06.1999 - 6 Sa 623/98
Die Anpassung ist dann geboten, wenn der Vertrag selbst keine Regelung darüber enthält, wie bei einer Änderung der Geschäftsgrundlage zu verfahren ist, und wenn einer Partei das weitere Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist (BGH NJW 62, 29). - BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55
Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages
Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.06.1999 - 6 Sa 623/98
Zur Geschäftsgrundlage gehören die bei Abschluss des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, BAG AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, AP Nr. 12 und 20 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).
- BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 620/99
Ausgleichspflicht des Arbeitgebers bei Verschlechterung der gesetzlichen Rente …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. Juni 1999 - 6 Sa 623/98 - wird zurückgewiesen.