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   LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07   

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LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07 (https://dejure.org/2008,9590)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07 (https://dejure.org/2008,9590)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2008 - 9 TaBV 14/07 (https://dejure.org/2008,9590)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - leitender Angestellter - Voraussetzungen einer Wahlbeeinflussung - zulässige Wahlwerbung - Unterrichtung ausländischer Arbeitnehmer über die Wahlvorschriften - Amtsermittlungspflicht des Gerichts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 3 BetrVG; § 20 Abs. 1 BetrVG
    Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen des Verstoßes gegen das Verbot der Wahlbeeinflussung und Wahlbehinderung; Abgrenzung zwischen Wahlbeeinflussung und zulässiger Wahlwerbung; Auslösen der Amtsermittlungspflicht des Gerichts durch das Bestehen einer rein abstrakten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen des Verstoßes gegen das Verbot der Wahlbeeinflussung und Wahlbehinderung; Abgrenzung zwischen Wahlbeeinflussung und zulässiger Wahlwerbung; Auslösen der Amtsermittlungspflicht des Gerichts durch das Bestehen einer rein abstrakten ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04

    Betriebsratswahl - Information ausländischer Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07
    Sie verweisen auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04 - und meinen, der dort zu entscheidende Sachverhalt sei mit den Verhältnissen bei V. vergleichbar.

    Dabei reicht allerdings nicht jede theoretisch denkbare Möglichkeit eines anderen Ergebnisses aus, vielmehr muss nach der allgemeinen Lebenserfahrung und den konkreten Umständen des Falles die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses nicht gänzlich unwahrscheinlich sein (BAG, 13.10.2004, 7 ABR 5/04, AP Nr. 1 zu § 2 Wahlordnung, BetrVG 1972, BAG, 25.05.2005, 7 ABR 39/04, AP Nr. 2 zu § 14 BetrVG 1972).

    § 2 Abs. 5 Wahlordnung stellt eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren i. S. d. § 19 Abs. 1 BetrVG dar, deren Verletzung zur Anfechtung der darauf beruhenden Wahl berechtigt (BAG vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04 - AP Nr. 1 zu § 2 Wahlordnung Rd 13).

    Im Zweifelsfall muss der Wahlvorstand von unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen ausgehen (BAG vom 13.10.2004 aaO. Rd 15; GK-BetrVG/Kreutz/Oetker 7. Aufl. § 2 Wahlordnung Rd 20; DKK/Schneider BetrVG 11. Aufl. § 2 Wahlordnung 2001 Rd 17).

    Maßstab für die Entscheidung des Wahlvorstandes sind letztendlich die betrieblichen Verhältnisse (BAG vom 13.10.2004 a.a.O. Rd 16).

  • LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06

    Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07
    Diese soll alleine auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93 - AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 18 zu Ziffer II 2 b cc der Gründe ; Schneider in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 11. Aufl. § 20 Rd 1; Richardi, BetrVG 7. Aufl. § 20 Rd 12; BAG vom 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972 = EZA § 19 BetrVG 1972 Nr. 40 Rd 24 = Ziffer II 3 a der Gründe; LAG München 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06 - Rd 27 und LAG Niedersachsen vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06 - Rd 51).

    Die hiermit verbundene Ansprache und Beeinflussung des Wahlberechtigten ist, solange keine unzulässigen Mittel verwandt werden, Bestandteil eines demokratischen Wahlverfahrens (BAG vom 06.12.2000 a.a.O. Rd 25, LAG München vom 27.02.2007 a.a.O. Rd 77).

    Zunächst ist ein dem Arbeitgeber zurechenbares Verhalten erforderlich (LAG München vom 27.02.2007 a.a.O. Rd 79).

  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07
    Diese soll alleine auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93 - AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 18 zu Ziffer II 2 b cc der Gründe ; Schneider in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 11. Aufl. § 20 Rd 1; Richardi, BetrVG 7. Aufl. § 20 Rd 12; BAG vom 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972 = EZA § 19 BetrVG 1972 Nr. 40 Rd 24 = Ziffer II 3 a der Gründe; LAG München 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06 - Rd 27 und LAG Niedersachsen vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06 - Rd 51).

    Sie ist bei Betriebsratswahlen nicht nur durch Art. 5 Abs. 1 GG, sondern für Koalitionen auch durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt (BAG vom 06.12.2000 aaO. Rd 25).

    Die hiermit verbundene Ansprache und Beeinflussung des Wahlberechtigten ist, solange keine unzulässigen Mittel verwandt werden, Bestandteil eines demokratischen Wahlverfahrens (BAG vom 06.12.2000 a.a.O. Rd 25, LAG München vom 27.02.2007 a.a.O. Rd 77).

  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07
    In diesen Fällen ist das Gericht dann angehalten, von Amts wegen allen für eine Wahlanfechtung in Betracht kommenden Wahlverstößen nachzugehen, die sich aus dem Vortrag der Beteiligten ergeben (BAG vom 04.12.1986 - 6 ABR 48/85 - AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972 = EZA, § 19 BetrVG 1972 Nr. 24 II. 4. c der Entscheidungsgründe = Rd Nr. 32 m.w.N.).

    Es ist richtig, dass die tatsächliche und finanzielle Unterstützung einer Gruppe von Kandidaten bei der Herstellung einer Wahlzeitung durch den Arbeitgeber bzw. einer Gewerkschaftszeitung, was hier der Unterstützung der Liste 1 zugute kommt, einen Verstoß gegen § 20 Abs. 2 BetrVG darstellt, der zur Unwirksamkeit der Betriebsratswahl führt (BAG vom 04.12.1986 - 6 ABR 48/85 - AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972 = EzA § 19 BetrVG 1972 Rd 30 = Ziffer II 4 c der Entscheidungsgründe).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07
    Hierzu gehört auch der unzulässige Druck von Seiten anderer Bürger oder gesellschaftlicher Gruppen (Bundesverfassungsgericht, 10. April 1984 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 66, 366, 369, 380 m.w.N.).
  • BAG, 08.12.1978 - 1 AZR 303/77

    Mitbestimmung ohne Gewerkschaften? Neueste Tendenzen der Einschränkung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07
    Die Tätigkeit der gewerkschaftlichen Vertrauensleute gehört zur koalitionsspezifischen Betätigung der Gewerkschaften und ist verfassungsrechtlich geschützt (BAG vom 8.12.1978 - 1 AZR 303/77 - AP Nr. 28 zu Art. 9 GG).
  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07
    Diese soll alleine auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93 - AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 18 zu Ziffer II 2 b cc der Gründe ; Schneider in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 11. Aufl. § 20 Rd 1; Richardi, BetrVG 7. Aufl. § 20 Rd 12; BAG vom 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972 = EZA § 19 BetrVG 1972 Nr. 40 Rd 24 = Ziffer II 3 a der Gründe; LAG München 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06 - Rd 27 und LAG Niedersachsen vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06 - Rd 51).
  • LAG Köln, 15.10.1993 - 13 TaBV 36/93

    Arbeitnehmer: Entfernung wegen Störung des Betriebsfriedens - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07
    Die Behinderung kann sich nur auf die Einschränkung der Handlungsfreiheit, nicht auf die freie innere Willensbildung beziehen (Fitting/Engels, BetrVG § 20 Rdnrn. 11 und 24 ; LAG Köln vom 15.10.1993 - 13 TABV 36/93 -, NZA 1994, 431).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07
    Dabei reicht allerdings nicht jede theoretisch denkbare Möglichkeit eines anderen Ergebnisses aus, vielmehr muss nach der allgemeinen Lebenserfahrung und den konkreten Umständen des Falles die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses nicht gänzlich unwahrscheinlich sein (BAG, 13.10.2004, 7 ABR 5/04, AP Nr. 1 zu § 2 Wahlordnung, BetrVG 1972, BAG, 25.05.2005, 7 ABR 39/04, AP Nr. 2 zu § 14 BetrVG 1972).
  • LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06

    Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratswahl im Falle einer Wahlbeobachtung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07
    Diese soll alleine auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93 - AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 18 zu Ziffer II 2 b cc der Gründe ; Schneider in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 11. Aufl. § 20 Rd 1; Richardi, BetrVG 7. Aufl. § 20 Rd 12; BAG vom 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972 = EZA § 19 BetrVG 1972 Nr. 40 Rd 24 = Ziffer II 3 a der Gründe; LAG München 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06 - Rd 27 und LAG Niedersachsen vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06 - Rd 51).
  • BAG, 11.03.1982 - 6 AZR 136/79

    Arbeitnehmerbefugnisse

  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

  • LAG Hamm, 27.10.2015 - 7 TaBV 19/15

    Pflichten des Arbeitgebers im Vorfeld der Betriebsratswahl

    Eine Beeinflussung von Wahlberechtigten ist Bestandteil eines demokratischen Wahlverfahrens, solange keine unzulässigen Mittel verwandt werden (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 16.06.2008, 9 TaBV 14/07 juris Rdnr. 58).

    Hypothetische Vorwürfe der Antragsteller, wie auch die weitere Darstellung, die Auszählung sei "fahrig" durchgeführt worden, reichen hierzu nicht aus (so ausdrücklich LAG Niedersachsen, Beschluss vom 16.06.2008, aaO. Rdnr . 48 m. zahlreichen N.).

  • ArbG Bonn, 10.04.2019 - 2 BV 37/18

    Anfechtung der Betriebsratswahlen - wesentliche Wahlvorschrift - Wahlumschlag

    Diese ist grundsätzlich erlaubt (vgl. hierzu LAG Niedersachsen, Beschluss vom 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07, juris, Rn. 58).

    Die Ansprache und Beeinflussung der Wahlberechtigten sowie die Aufforderung, ihr Wahlrecht in einer bestimmten Art und Weise auszuüben, ist Bestandteil des demokratischen Wahlverfahrens (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 16.06.2008 -9 TaBV 14/07, juris, Rn. 58).

    Nach der Rechtsprechung ist die Grenze der Wahlwerbung selbst bei unzutreffender Wahlpropaganda nicht überschritten (vgl. LAG Niedersachsen, Beschluss vom 16.06.2008 -9 TaBV 14/07, juris, Rn. 58).

  • ArbG Duisburg, 24.04.2023 - 1 BV 9/22
    § 2 Abs. 5 WO dient somit der Verwirklichung des elementaren demokratischen Grundsatzes der Gleichheit der Wahl (BAG 13.10.2004 - 7 ABR 5/04; LAG München 10.01.2019 - 4 TaBV 63/18; LAG Niedersachsen 16.6.2008 - 9 TaBV 14/07; LAG Hessen 17.04.2008 - 9 TaBV 163/07 und 25.09.2003 - 9 TaBV 33/03).

    Im Zweifelsfall muss der Wahlvorstand daher von unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen ausgehen (BAG - 13.10.2004 - 7 ABR 5/04, Rn. 15, 16; LAG Niedersachsen 16.6.2008 - 9 TaBV 14/07, Rn. 61).

  • LAG Hamm, 04.03.2014 - 7 TaBVGa 7/14

    Abbruch von Betriebsratswahlen

    Eine Behinderung kann sich nur auf die Einschränkung der Handlungsfreiheit, nicht auf die freie innere Willensbildung beziehen (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Juni 2008, 9 TaBV 14/07, juris).
  • ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19

    Betriebsrat, Arbeitnehmer, Leistungen, Gewerkschaft, Arbeitsvertrag,

    Erst wenn die Propaganda das Maß einer allgemeinen Hetze erreicht oder sogar Wahlbewerber davon abgehalten werden zu kandidieren, ist das zulässige Maß überschritten (vgl. LAG Niedersachsen 9 TaBV 14/07; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, BetrVG, § 20 Rn. 25; GK-BetrVG/Kreutz, § 20 Rn. 39 f.).
  • ArbG Duisburg, 11.09.2014 - 1 BV 16/14

    Betriebsratswahl unwirksam

    Es handelt sich hierbei um wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, wonach der Grundsatz der freien Wahl sowie der Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber geschützt wird (LAG Niedersachsen v. 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07 - juris).
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