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   LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02   

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LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02 (https://dejure.org/2002,4282)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.08.2002 - 10 Sa 409/02 (https://dejure.org/2002,4282)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. August 2002 - 10 Sa 409/02 (https://dejure.org/2002,4282)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 KSchG; § 612a BGB; § 533 ZPO; § 2 KSchG; § 95 BetrVG; § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG; § 622 Abs. 2 S. 3 BGB
    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Soziale Rechtfertigung einer Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse; Anspruch auf Zahlung einer Sozialplan-Abfindung; Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Umsatzrückgang; Gerichtliche Überprüfung einer ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Soziale Rechtfertigung einer Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse; Anspruch auf Zahlung einer Sozialplan-Abfindung; Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Umsatzrückgang; Gerichtliche Überprüfung einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 452
  • NZA-RR 2003, 578
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 08.11.1956 - 2 AZR 302/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen Arbeitsmangels

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02
    Vereinbaren die Betriebspartner in einer Auswahlrichtlinie für die Vorauswahl der betriebsbedingt zu kündigenden Arbeitnehmer ein Punkteschema, das dem der Entscheidung des BAG vom 18.01.1990 (2 AZR 357/89, AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 - Soziale Auswahl) zugrunde Hegenden entspricht, so ist dies nicht grob fehlerhaft.

    Die Betriebspartner haben hier auf ein Punkteschema zurückgegriffen, das der Entscheidung des BAG vom 18. Januar 1990 (2 AZR 357/89, AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 - Soziale Auswahl) zugrunde lag und das Alter und Betriebsgehörigkeit im wesentlichen gleichbewertet.

    Der in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG verwendete Begriff "soziale Gesichtspunkte" ist arbeitsplatzbezogen, also in Bezug auf die durch das Kündigungsschutzgesetz geschützte Person des Arbeitnehmers zu interpretieren (BAG, AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 - Soziale Auswahl ).

  • BAG, 26.02.1986 - 7 AZR 503/84

    Vorliegenund Zulässigkeit einer Klageänderung bei Anspruch auf Wiedereinstellung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02
    Der Angriff selbst kann nicht wegen Verspätung zurückgewiesen werden (Zöller-Gummer, ZPO, 23. Aufl., 2002, § 530, Rz. 14; zum alten Recht BAG, 26.2.1986, 7 AZR 503/84, juris m.w.N.).

    Der Sachdienlichkeit steht nicht entgegen, dass eine Tatsacheninstanz verloren geht (BAG, 26.2.1986, 7 AZR 503/84, juris ).

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02
    Vereinbaren die Betriebspartner in einer Auswahlrichtlinie für die Vorauswahl der betriebsbedingt zu kündigenden Arbeitnehmer ein Punkteschema, das dem der Entscheidung des BAG vom 18.01.1990 (2 AZR 357/89, AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 - Soziale Auswahl) zugrunde Hegenden entspricht, so ist dies nicht grob fehlerhaft.

    Die Betriebspartner haben hier auf ein Punkteschema zurückgegriffen, das der Entscheidung des BAG vom 18. Januar 1990 (2 AZR 357/89, AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 - Soziale Auswahl) zugrunde lag und das Alter und Betriebsgehörigkeit im wesentlichen gleichbewertet.

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02
    Die eingeschränkte Vermittelbarkeit ist ein weiterer sozialer Gesichtspunkt im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG (BAG, 24.3.1983, 2 AZR 21/82, AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 - betriebsbedingte Kündigung ).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 624/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02
    Nur dann ist die Sozialauswahl mit einem schweren, ins Auge springenden Fehler belastet, der im Hinblick auf die Funktion der Sozialauswahl, bei der Festlegung der konkret von den betrieblichen Erfordernissen betroffenen Arbeitnehmer Gerechtigkeit beim Arbeitsplatzverlust zu wahren (ErfK/Ascheid, 2. Aufl., 2001, § 1 KSchG, Rz. 463), nicht mehr hingenommen werden kann (vgl. Bader, NZA 1999, S. 64 ; KR-Etzel, 6. Aufl., 2002, § 1 KSchG, Rz. 697; vgl. auch zu § 1 Abs. 5 KSchG i.d.F. des Gesetzes zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 25.9.1996, BGBl. I, 1476: BAG, 21.1.1999, 2 AZR 624/98, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 - Namensliste ).
  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02
    Die eingeschränkte Vermittelbarkeit ist ein weiterer sozialer Gesichtspunkt im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG (BAG, 24.3.1983, 2 AZR 21/82, AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 - betriebsbedingte Kündigung ).
  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02
    Es liegt vielmehr im unternehmerischen Ermessen des Arbeitgebers, ob er im Verhältnis zu dem fehlenden Arbeitskräftebedarf Personal abbaut oder nur einen Teil der überzähligen Arbeitnehmer entlässt und die übrigen zum Beispiel als Personalreserve behält (BAG, 18.9.1997, 2 AZR 657/96, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97 ).
  • BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96

    Betriebsbedingte Kündigung nach Einführung von Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02
    Insoweit wird durch das Merkmal der Dringlichkeit der betrieblichen Erfordernisse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für den Bereich der betriebsbedingten Kündigung konkretisiert (BAG, 18.1.1990, 2 AZR 183/89, AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969 ; 29.11.1990, 2 AZR 282/90, RzK I 5a Nr. 4 ; BAG, 26.6.1997, 2 AZR 494/96, AP Nr. 86 zu § 1 KSchG 1969 - Betriebsbedingte Kündigung ).
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02
    Die Arbeitsgerichte dürfen jedoch nicht aus der ex-post-Betrachtung ihr unternehmerisches Ermessen an die Stelle der ex-ante-Beurteilung des Arbeitgebers setzen, weil sie keine der des Arbeitgebers vergleichbare Verantwortung für die Richtigkeit ihrer Beurteilung trifft (Reuter, Anm. zu BAG, 7.12.1978 - 2 AZR 155/77, AP Nr. 6 zu § 1 -Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 282/90

    Verhaltensbedingte Kündigung nach Ablehnung eines Versetzungsangebotes

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02
    Insoweit wird durch das Merkmal der Dringlichkeit der betrieblichen Erfordernisse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für den Bereich der betriebsbedingten Kündigung konkretisiert (BAG, 18.1.1990, 2 AZR 183/89, AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969 ; 29.11.1990, 2 AZR 282/90, RzK I 5a Nr. 4 ; BAG, 26.6.1997, 2 AZR 494/96, AP Nr. 86 zu § 1 KSchG 1969 - Betriebsbedingte Kündigung ).
  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines

  • BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89

    Anforderungen an die Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung -

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Nach bislang ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum dürfen Leistungen in Sozialplänen iSv. § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, die dem Ausgleich oder der Abmilderung der mit einer Betriebsänderung für die Arbeitnehmer verbundenen wirtschaftlichen Nachteile dienen, nicht vom Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage abhängig gemacht werden (vgl. BAG 20. Dezember 1983 -1 AZR 442/82 - BAGE 44, 364; 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B II 1 a der Gründe; LAG Baden-Württemberg 16. September 1997 - 8 Sa 77/97 - NZA-RR 1998, 358; LAG Niedersachsen 16. August 2002 - 10 Sa 409/02 - NZA-RR 2003, 578; DKK-Däubler 9. Aufl. §§ 112, 112a Rn. 43; Fitting 22. Aufl. §§ 112, 112a Rn. 169; HWK/Hohenstatt/ Willemsen BetrVG § 112 Rn. 54; Hess in HSWG 6. Aufl. BetrVG § 112 Rn. 94; ErfK/Kania 5. Aufl. §§ 112, 112a BetrVG Rn. 23; MünchArbR-Matthes 2. Aufl. Bd. 3 § 362 Rn. 14; Richardi/Annuß BetrVG 9. Aufl. § 112 Rn. 112; aA neuerdings unter Hinweis auf § 1a KSchG nF Busch BB 2004, 267 ff.; Hanau ZIP 2004, 1169, 1177 f.; Raab RdA 2005, 1, 10 f.).

    Ob eine solche Regelung auch gegen § 612a BGB verstößt (so LAG Niedersachsen 16. August 2002 - 10 Sa 409/02 - NZA-RR 2003, 578; ErfK/Preis 5. Aufl. § 612a BGB Rn. 15; Fitting 22. Aufl. §§ 112, 112a Rn. 169; Richardi/Annuß BetrVG 9. Aufl. § 112 Rn. 112; Schliemann in ArbR BGB 2. Aufl. § 612a Rn. 20), kann deshalb ebenfalls dahinstehen.

  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1740/03

    1. Unzulässigkeit der Leistungsklage für Lohnansprüche aus Annahmeverzug aus der

    Teils wird angenommen, insoweit sei auch nach dem ZPO-RG weiterhin auf die zu § 263 ZPO entwickelten Grundsätze und damit auf die Frage der Sachdienlichkeit abzustellen ( LAG Niedersachsen , Urt. v. 16.08.2002 - 10 Sa 409/02, LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 40 = NZA-RR 2003, 578).

    Der Sachdienlichkeit steht nicht entgegen, dass eine Tatsacheninstanz verloren geht ( LAG Niedersachsen , Urt. v. 16.08.2002 - 10 Sa 409/02, LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 40 = NZA-RR 2003, 578).

  • LAG Niedersachsen, 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03

    Betriebsbedingte Kündigung; Wirksamkeit einer Kündigung bei Verstoß einer

    Nur dann ist die Sozialauswahl mit einem schweren, ins Auge springenden Fehler belastet, der nicht mehr hingenommen werden kann (vgl. BAG, 05.12.2002, 2 AZR 697/01, AP Nr. 60 zu § 1 KSchG 1969 - Soziale Auswahl ; LAG Niedersachsen, 16.08.2002, 10 Sa 409/02, LAGE Nr. 40 zu § 1 KSchG -Soziale Auswahl ).
  • ArbG Essen, 30.08.2005 - 2 Ca 670/05
    LAG Niedersachsen vom 16.8.2002 - 10 Sa 409/02, NZA-RR 2003 S. 578; APS- Kiel, a.a.O. (Fn. 2); § 1 KSchG Rdn. 769; Lingemann/Rolf, NZA 2005 S. 264 (267).
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