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   LAG Niedersachsen, 16.09.2014 - 15 Sa 533/14   

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https://dejure.org/2014,34491
LAG Niedersachsen, 16.09.2014 - 15 Sa 533/14 (https://dejure.org/2014,34491)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.09.2014 - 15 Sa 533/14 (https://dejure.org/2014,34491)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. September 2014 - 15 Sa 533/14 (https://dejure.org/2014,34491)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    2003/88/EG Art. 7; 2010/18/EU Art. 5 Nr. 2; BEEG § 17; BEEG § 17 Abs. 1 S. 1; BEEG § 17 Abs. 2; BEEG § 17 Abs. 3; BEEG § 17 Abs. 4
    Zulässigkeit und Rechtsfolgen der Kürzung des Urlaubs- und des Urlaubsabgeltungsanspruchs einer in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmerin

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit und Rechtsfolgen der Kürzung des Urlaubs- und des Urlaubsabgeltungsanspruchs einer in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmerin

  • hensche.de

    Urlaub: Elternzeit, Elternzeit: Urlaub, Urlaubsabgeltung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kürzungserklärung nach Ende Elternzeit - Anspruch auf Urlaubsabgeltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit und Rechtsfolgen der Kürzung des Urlaubs- und des Urlaubsabgeltungsanspruchs einer in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kürzung des Urlaubsanspruchs während Elternzeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsabgeltung und Elternzeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch kann auch nach Ender der Elternzeit durch einseitige Erklärung des Arbeitgebers gekürzt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch aus Elternzeit-Kürzung auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubsanspruch einer Arbeitnehmerin in Elternzeit kann auch noch nach Ende der Elternzeit durch Erklärung des Arbeitgebers gekürzt werden

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kürzung des Urlaubs während der Elternzeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91

    Kürzung des Erholungsurlaubs nach Ablauf des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2014 - 15 Sa 533/14
    Will er seine Befugnis ausüben, ist nur eine (empfangsbedürftige) rechtsgeschäftliche Erklärung erforderlich, um den Anspruch auf Erholungsurlaub herabzusetzen (BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - BAGE 71, 50; 15. Februar 1984 - 5 AZR 192/82, BAGE 45, 155, 160).

    Für die Zulässigkeit der Erklärung auch nach der Elternzeit spricht, dass oft erst im Nachhinein feststeht, in welchem Umfang eine Kürzung überhaupt in Betracht kommt (vgl. - noch zur Vorgängerregelung im BErzGG - BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - aaO).

    Auch dies spricht dafür, dass die Höhe des Urlaubsanspruchs durch Willenserklärungen, die nach Ende der Elternzeit abgegeben werden, beeinflusst werden kann (vgl. BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - BAGE 71, 50).

  • LAG Hamm, 27.06.2013 - 16 Sa 51/13

    Aufgabe der Surrogatstheorie - Fälligkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2014 - 15 Sa 533/14
    Die Kürzung kann daher vom Arbeitgeber unverändert auch noch nach dem Ende der Elternzeit und auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses erklärt werden (wie hier LAG Rheinland-Pfalz 16.01.2014 - 5 Sa 180/13 - ZTR 2014, 358; LAG Hessen vom 06.12.2013 - 3 Sa 980/12 - juris - a.A. LAG Hamm vom 27.06.2013 - 16 Sa 51/13 - juris -).

    Da die vorliegend getroffene Entscheidung zwar mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16.01.2014 - 5 Sa 180/13 - ZTR 2014, 358 sowie mit der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 06.12.2013 - 3 Sa 980/12 - juris - übereinstimmt, jedoch von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27.06.2013 - 16 Sa 51/13 - juris - abweicht, war die Revision gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zuzulassen.

  • LAG Hessen, 06.12.2013 - 3 Sa 980/12

    Urlaubsabgeltung nach Krankheit in Elternzeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2014 - 15 Sa 533/14
    Die Kürzung kann daher vom Arbeitgeber unverändert auch noch nach dem Ende der Elternzeit und auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses erklärt werden (wie hier LAG Rheinland-Pfalz 16.01.2014 - 5 Sa 180/13 - ZTR 2014, 358; LAG Hessen vom 06.12.2013 - 3 Sa 980/12 - juris - a.A. LAG Hamm vom 27.06.2013 - 16 Sa 51/13 - juris -).

    Da die vorliegend getroffene Entscheidung zwar mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16.01.2014 - 5 Sa 180/13 - ZTR 2014, 358 sowie mit der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 06.12.2013 - 3 Sa 980/12 - juris - übereinstimmt, jedoch von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27.06.2013 - 16 Sa 51/13 - juris - abweicht, war die Revision gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zuzulassen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 180/13

    Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2014 - 15 Sa 533/14
    Die Kürzung kann daher vom Arbeitgeber unverändert auch noch nach dem Ende der Elternzeit und auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses erklärt werden (wie hier LAG Rheinland-Pfalz 16.01.2014 - 5 Sa 180/13 - ZTR 2014, 358; LAG Hessen vom 06.12.2013 - 3 Sa 980/12 - juris - a.A. LAG Hamm vom 27.06.2013 - 16 Sa 51/13 - juris -).

    Da die vorliegend getroffene Entscheidung zwar mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16.01.2014 - 5 Sa 180/13 - ZTR 2014, 358 sowie mit der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 06.12.2013 - 3 Sa 980/12 - juris - übereinstimmt, jedoch von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27.06.2013 - 16 Sa 51/13 - juris - abweicht, war die Revision gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zuzulassen.

  • BAG, 15.02.1984 - 5 AZR 192/82

    Mutterschutz - Jahresurlaub

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2014 - 15 Sa 533/14
    Will er seine Befugnis ausüben, ist nur eine (empfangsbedürftige) rechtsgeschäftliche Erklärung erforderlich, um den Anspruch auf Erholungsurlaub herabzusetzen (BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - BAGE 71, 50; 15. Februar 1984 - 5 AZR 192/82, BAGE 45, 155, 160).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95

    Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2014 - 15 Sa 533/14
    dd) In seinem Urteil vom 23.04.1996 - 9 AZR 165/195 - BAGE 83, 29 hat das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung bestätigt.
  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2014 - 15 Sa 533/14
    In seiner Entscheidung vom 08.11.2012 - C-229/11 und C-230/11 - NZA 2012, 1273 - Heimann und Toltschin hat der Europäische Gerichtshof deutlich gemacht, dass Art. 7 der RL 2003/88/EG nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten nicht entgegenstehe, nach denen der Anspruch eines Kurzarbeiters auf bezahlten Jahresurlaub pro rata temporis berechnet wird.
  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Nachdem der Senat die sog. Surrogatstheorie mit Urteil vom 19. Juni 2012 (- 9 AZR 652/10 - BAGE 142, 64) vollständig aufgegeben hat, sind mehrere Landesarbeitsgerichte weiterhin davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber die Kürzung des Erholungsurlaubs auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses erklären kann (LAG Niedersachsen 16. September 2014 - 15 Sa 533/14 - zu II 1 b der Gründe, mit zust. Anm. Hoffmann jurisPR-ArbR 2/2015 [Revision eingelegt unter - 9 AZR 703/14 -]; LAG Rheinland-Pfalz 16. Januar 2014 - 5 Sa 180/13 - zu II 3 b der Gründe; Hessisches LAG 6. Dezember 2013 - 3 Sa 980/12 - zu B I 2 b der Gründe [Revision eingelegt unter - 9 AZR 205/14 -]) .
  • LAG Hamm, 31.01.2018 - 5 Sa 625/17

    Europarechtskonformität der Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Inanspruchnahme von

    Die Rahmenvereinbarung trifft damit ausdrücklich keine eigenständigen Regelungen zur Verfahrensweise während des Elternurlaubs, sondern lediglich für den Umgang mit bei Beginn der Elternzeit begründeten Ansprüchen, sowie in weiteren Regelungen der Richtlinie den Ansprüchen der Arbeitnehmer/innen nach Rückkehr aus der Elternzeit (so auch LAG Niedersachsen, Urteil vom 16.09.2014, 15 Sa 533/14, Rn. 48, juris; das BAG hat diese Frage bisher in allen anstehenden Entscheidungen BAG 19. Mai 2015, 9 AZR 725/13, juris; BAG 17. Mai 2011, 9 AZR 197/10, juris, Rn. 37 aufgrund der Fallkonstellationen offenlassen können).
  • LAG Sachsen, 07.03.2017 - 3 Sa 528/16

    Urlaubsabgeltung nach Schwangerschaft und weiteren Elternzeiten

    Die Kammer schließt sich der überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte an (so LAG Niedersachsen 16.11.2010, 3 Sa 1288/10, 29.3.2012, 5 Sa 140/12, 16.9.2014, 15 Sa 533/14; LAG Hamm 27.06.2013, 16 Sa 51/13; Hessisches LAG 6, 12.2013, 3 Sa 980/12, LAG Schleswig-Holstein 12.1.2016, 1 Sa 88 a/15 juris) und verweist auf die jeweils ausführlichen Begründungen".
  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 5 Sa 1516/17

    Zulässigkeit der Kürzung des Urlaubsanspruch bei Inanspruchnahme von Elternzeit

    Die Rahmenvereinbarung trifft damit ausdrücklich keine eigenständigen Regelungen zur Verfahrensweise während des Elternurlaubs, sondern lediglich für den Umgang mit bei Beginn der Elternzeit begründeten Ansprüchen, sowie in weiteren Regelungen der Richtlinie den Ansprüchen der Arbeitnehmer/innen nach Rückkehr aus der Elternzeit (so auch LAG Niedersachsen, Urteil vom 16.09.2014, 15 Sa 533/14, Rn. 48, juris; das BAG hat diese Frage bisher in allen anstehenden Entscheidungen BAG 19. Mai 2015, 9 AZR 725/13, juris; BAG 17. Mai 2011, 9 AZR 197/10, juris, Rn. 37 aufgrund der Fallkonstellationen offenlassen können).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2018 - 3 Sa 42/18

    Kürzung des Erholungsurlaubs - Erziehungsurlaub

    Da § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG selbst nicht den konkreten Zeitpunkt für die Abgabe der Kürzungserklärung vorgibt, kann die Kürzungserklärung jedenfalls während des bestehenden Arbeitsverhältnisses vor oder nach dem Ende der Elternzeit erklärt werden (vgl. auch BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 14 mit Nachweisen zum Schrifttum, BAGE 151, 360; LAG Niedersachsen 16. September 2014 - 15 Sa 533/14 - Juris-Rn. 33).

    Diese Richtlinie überlässt es demnach den Mitgliedstaaten bzw. deren Sozialpartnern, Regelungen zur Elternzeit festzulegen, also auch dazu, ob und unter welchen Umständen während dieser Zeiten Urlaubsansprüche erworben werden (vgl. auch LAG Niedersachen 16. September 2014 - 15 Sa 533/14 - Juris-Rn. 42).

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