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   LAG Niedersachsen, 18.01.2017 - 13 Sa 126/16   

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LAG Niedersachsen, 18.01.2017 - 13 Sa 126/16 (https://dejure.org/2017,5643)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.01.2017 - 13 Sa 126/16 (https://dejure.org/2017,5643)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - 13 Sa 126/16 (https://dejure.org/2017,5643)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BUrlG § 13 Abs. 1; BUrlG § 3 Abs. 1; BUrlG § 5 Abs. 1; TV ATZ § 7; TV L § 26
    Zeitpunkt der Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs; Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell

  • IWW

    § 7 TV-ATZ, § 13 Abs. 1 BUrlG, § ... 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 64 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, §§ 66, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 263 ZPO, § 533 ZPO, §§ 275 Abs. 1, Abs. 4, 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 Satz 1, 286 Abs. 1, 287 Satz 2, 249 Abs. 1 BGB, § 4 BUrlG, § 3 Abs. 1 BUrlG, § 5 Abs. 1 c) BUrlG, § 5 Abs. 1 BUrlG, § 134 BGB, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 7 Satz 2 TV-ATZ, § 139 BGB, § 4 Abs. 1 TzBfG, § 7 S. 1 TV-ATZ, § 7 S. 2 TV-ATZ, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs; Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeit; Blockmodell; Übergang zur Freistellungsphase; Urlaubsanspruch - Urlaubsansprüche bei Altersteilzeit im Blockmodell

  • rechtsportal.de

    Zeitpunkt der Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 288
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 618/10

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.01.2017 - 13 Sa 126/16
    Danach ist ein sogenannter "Gleichlauf" zwischen gesetzlichem und tariflichem Urlaubsanspruch nicht nur dann nicht gewollt, wenn die Tarifvertragsparteien ausdrücklich zwischen beiden Ansprüchen unterscheiden sondern auch, wenn sie eigene vom Bundesurlaubsgesetz abweichende Regelungen zum Urlaubsanspruch getroffen haben ( vgl. BAG 22.05.2012 - 9 AZR 618/10 - juris, Rn. 13 m.w.N. ).

    Abgesehen davon, dass im vorliegenden Fall der TV-L nicht nur hinsichtlich Befristung, Übertragung und mittelbar zugleich auch bezüglich Verfall des Urlaubs eine vom Gesetz eigenständige, abweichende Regelung getroffen hat ( vgl. BAG 22.05.2012 - 9 AZR 618/10 - juris, Rn. 12 ), regelt § 7 TV-ATZ den Urlaubsanspruch im Kalenderjahr des Übergangs von der Beschäftigung zur Freistellung im Altersteilzeitarbeitsverhältnis eigenständig.

  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.01.2017 - 13 Sa 126/16
    Dies ist mit Unionsrecht vereinbar, denn zum einen beruht die Arbeitsbefreiung auf einer Vereinbarung und ist damit für den Arbeitnehmer vorhersehbar, zum anderen kann sich der Arbeitnehmer in der Freistellungsphase entweder ausruhen oder Freizeittätigkeiten nachgehen ( vgl. EuGH 08.11.2012 - C-229/11 - und - C230/11 - zur sogenannten "Kurzarbeit 0" ).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.01.2017 - 13 Sa 126/16
    Mit dem Übergang des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses von der Arbeits- in die Freistellungsphase endete das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht ( BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 - ).
  • EuGH, 13.06.2013 - C-415/12

    Brandes - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.01.2017 - 13 Sa 126/16
    § 3 Abs. 1 BUrlG bietet wegen der damit verbundenen Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten aus unionsrechtlichen Gründen (§ 4 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit; vgl. EuGH 22.04.2010 - C-486/08 - EuGH 13.06.2013 - C-415/12 - ) jedenfalls keine Grundlage für eine Umrechnung des Urlaubsanspruchs bereits zum Zeitpunkt des bisherigen Beschäftigungsumfangs ( vgl. BAG 10.02.2015 - 9 AZR 53/14 - (F) zu § 26 Abs. 1 TVöD; Hessisches LAG, 30.09.2015 - 12 Sa 1327/13 - zu einer arbeitsvertraglichen Umrechnungsregelung ).
  • LAG München, 24.11.2005 - 4 Sa 646/05

    Befristung, HRG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.01.2017 - 13 Sa 126/16
    Zutreffend hat bereits die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen ( Urteil vom 19.05.2005 - 4 Sa 646/05 - ) ausgeführt, dass diese Tarifregelung jedenfalls insoweit gemäß § 134 BGB nichtig ist, als sie unter Verstoß gegen § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG den der Klägerin zustehenden gesetzlichen Urlaubsanspruch mindert ( ebenso Uttlinger/Breier, TV Altersteilzeitarbeit, Erl. 5.8 ).
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.01.2017 - 13 Sa 126/16
    Dies entspricht der ständigen zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu tariflichen Regelungen, die den Urlaubsanspruch über die Regelungen in § 5 Abs. 1 BUrlG hinaus zwölfteln ( vgl. etwa BAG, 09.01.2009 - 9 AZR 650/07 - juris, Rn. 21; vom 12.11.2013 - 9 AZR 727/12 - juris, Rn. 18 ).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.01.2017 - 13 Sa 126/16
    § 3 Abs. 1 BUrlG bietet wegen der damit verbundenen Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten aus unionsrechtlichen Gründen (§ 4 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit; vgl. EuGH 22.04.2010 - C-486/08 - EuGH 13.06.2013 - C-415/12 - ) jedenfalls keine Grundlage für eine Umrechnung des Urlaubsanspruchs bereits zum Zeitpunkt des bisherigen Beschäftigungsumfangs ( vgl. BAG 10.02.2015 - 9 AZR 53/14 - (F) zu § 26 Abs. 1 TVöD; Hessisches LAG, 30.09.2015 - 12 Sa 1327/13 - zu einer arbeitsvertraglichen Umrechnungsregelung ).
  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 727/12

    Urlaubsabgeltung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.01.2017 - 13 Sa 126/16
    Dies entspricht der ständigen zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu tariflichen Regelungen, die den Urlaubsanspruch über die Regelungen in § 5 Abs. 1 BUrlG hinaus zwölfteln ( vgl. etwa BAG, 09.01.2009 - 9 AZR 650/07 - juris, Rn. 21; vom 12.11.2013 - 9 AZR 727/12 - juris, Rn. 18 ).
  • LAG Hessen, 30.09.2015 - 12 Sa 1327/13

    Nach der neueren Rechtsprechung des BAG sowie vorhergehend des EuGH (BAG v.

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.01.2017 - 13 Sa 126/16
    § 3 Abs. 1 BUrlG bietet wegen der damit verbundenen Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten aus unionsrechtlichen Gründen (§ 4 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit; vgl. EuGH 22.04.2010 - C-486/08 - EuGH 13.06.2013 - C-415/12 - ) jedenfalls keine Grundlage für eine Umrechnung des Urlaubsanspruchs bereits zum Zeitpunkt des bisherigen Beschäftigungsumfangs ( vgl. BAG 10.02.2015 - 9 AZR 53/14 - (F) zu § 26 Abs. 1 TVöD; Hessisches LAG, 30.09.2015 - 12 Sa 1327/13 - zu einer arbeitsvertraglichen Umrechnungsregelung ).
  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.01.2017 - 13 Sa 126/16
    § 3 Abs. 1 BUrlG bietet wegen der damit verbundenen Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten aus unionsrechtlichen Gründen (§ 4 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit; vgl. EuGH 22.04.2010 - C-486/08 - EuGH 13.06.2013 - C-415/12 - ) jedenfalls keine Grundlage für eine Umrechnung des Urlaubsanspruchs bereits zum Zeitpunkt des bisherigen Beschäftigungsumfangs ( vgl. BAG 10.02.2015 - 9 AZR 53/14 - (F) zu § 26 Abs. 1 TVöD; Hessisches LAG, 30.09.2015 - 12 Sa 1327/13 - zu einer arbeitsvertraglichen Umrechnungsregelung ).
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