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   LAG Niedersachsen, 19.02.2013 - 1 TaBV 155/12   

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https://dejure.org/2013,3914
LAG Niedersachsen, 19.02.2013 - 1 TaBV 155/12 (https://dejure.org/2013,3914)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.02.2013 - 1 TaBV 155/12 (https://dejure.org/2013,3914)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 1 TaBV 155/12 (https://dejure.org/2013,3914)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offensichtlich unzuständige Einigungsstelle zur Bestellung eines Wirtschaftsausschusses für gemeinsamen Betrieb zweier Unternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offensichtlich unzuständige Einigungsstelle zur Bestellung eines Wirtschaftsausschusses für gemeinsamen Betrieb zweier Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 91/88

    Wirtschaftsausschuß bei einheitlichem Betrieb

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.02.2013 - 1 TaBV 155/12
    Das Bundesarbeitsgericht habe hierzu in seinem Sinne bereits am 01. August 1990 - 7 ABR 91/88 - entschieden.

    Sie treten den Entscheidungsgründen des Arbeitsgerichts bei und halten die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 01.08.1990 - 7 ABR 91/88 - auf Grund der neuen Gesetzeslage 2001 für überholt.

    a) Der Beschwerde ist zuzugeben, dass die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 01. August 1990 - 7 ABR 91/88 - (NZA 1991, 643 = EzA § 106 BetrVG 1972 Nr. 16) ungeachtet der Betriebsverfassungsgesetzreform 2001 weiterhin Gültigkeit besitzt.

    Die Erkenntnis des 7. Senats vom 1. August 1990 - 7 ABR 91/88 - hat deshalb das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 29. September 2004 - 1 ABR 39/93 - (NZA 21005, 420 = § 99 BetrVG 2001 Nr. 4, RdNr. 41 ff., insbesondere RdNr.44) ausdrücklich bestätigt.

  • LAG Hessen, 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei Entscheidung über Bildung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.02.2013 - 1 TaBV 155/12
    Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Oldenburg werde durch die Ausführungen im Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 01. August 2006 - 4 TaBV 111/06 - bestätigt.

    Die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 01. August 2006 (4 TaBV 111/06 = NZA RR 2007, 199, RdNr. 31, 34) führt dazu - ungeachtet des dort abweichenden Sachverhalts - überzeugend aus, dass die Einigungsstelle nur zuständig ist für die Entscheidung über ein bestimmtes Auskunftsverlangen im konkreten Fall, nicht aber für allgemeine Rechtsstreitigkeiten der Betriebspartner im Zusammenhang mit § 106 ff. BetrVG.

  • BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 24/05

    Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.02.2013 - 1 TaBV 155/12
    Hier bedarf es der Klärung auf entsprechenden Antrag im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens nach § 2a ArbGG (vgl. BAG 15. März 2006, 7 ABR 24/05, RdNr. 18, NZA 2006, 1422 = EzA § 118 BetrVG 2001 Nr. 5).
  • LAG Köln, 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

    Nicht zu folgen ist der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen aus dem Beschluss vom 19.02.2013 (1 TaBV 155/12), wonach die Einigungsstelle nach § 109 BetrVG nur dann angerufen werden kann, wenn die wirksame Errichtung des Wirtschaftsausschusses rechtskräftig festgestellt ist.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2022 - 26 Ta 6090/22

    Gegenstandswert für Verfahren nach § 100 ArbGG - Einsetzung einer Einigungsstelle

    Ob die Wirksamkeit der Bestellung des Wirtschaftsausschusses überhaupt Gegenstand des Verfahrens nach § 100 ArbGG sein kann, ist umstritten (ablehnend: LAG Köln 27. Mai 2016 - 10 TaBV 28/16, Rn. 69; Hessisches LAG 1. August 2006 - 4 TaBV 111/06, Rn. 34; LAG Niedersachsen 19. Februar 2013 - 1 TaBV 155/12, Rn 19; bejahend: LAG Baden-Württemberg 7. Oktober 2020 - 10 TaBV 2/20, Rn. 47; vgl. dazu auch LAG Berlin-Brandenburg 23. Juli 2015 - 26 TaBV 857/15, Rn. 26).(Rn.8).
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