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   LAG Niedersachsen, 20.04.2015 - 12 TaBV 76/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13073
LAG Niedersachsen, 20.04.2015 - 12 TaBV 76/14 (https://dejure.org/2015,13073)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.04.2015 - 12 TaBV 76/14 (https://dejure.org/2015,13073)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. April 2015 - 12 TaBV 76/14 (https://dejure.org/2015,13073)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ArbZG § 2 Abs. 1 S. 1; ArbZG § 3; BetrVG § 37 Abs. 2; § 3 S. 1 ArbZG; § 3 S. 2 ArbZG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 256 Abs. 1 ZPO
    Beachtung des Arbeitszeitgesetzes bei Teilnahme an ordentlicher Betriebsratssitzung vor Schichtbeginn; Unbegründeter Globalantrag des Betriebsrats zur Rechtswidrigkeit weiterer Arbeitsleistung im Anschluss an eine Betriebsratssitzung bei zumutbarer Einhaltung der ...

  • IWW

    § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG, § ... 8 Abs. 1 SGB VII, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2 S. 1, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2 S. 3, 81 Abs. 3 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 3 ArbZG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 283 ZPO, § 37 Abs. 3 BetrVG, § 37 Abs. 3 S. 1 BetrVG, § 42 BetrVG, § 2 Abs. 1 ArbZG, RL 2003/88/EG, Richtlinie 2003/88/EG, § 105 S. 1 GewO, § 37 Abs. 1 BetrVG, §§ 37, 38 BetrVG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 2 Abs. 1 S. 1 ArbZG, §§ 22, 23 ArbZG, § 3 S. 2 ArbZG, § 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 Ziffer 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung des Arbeitszeitgesetzes bei Teilnahme an ordentlicher Betriebsratssitzung vor Schichtbeginn; Unbegründeter Globalantrag des Betriebsrats zur Rechtswidrigkeit weiterer Arbeitsleistung im Anschluss an eine Betriebsratssitzung bei zumutbarer Einhaltung der ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Betriebsratsarbeit ist keine Arbeitszeit

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Betriebsratsarbeit ist keine Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtung des Arbeitszeitgesetzes bei Teilnahme an ordentlicher Betriebsratssitzung vor Schichtbeginn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratsarbeit ist keine Arbeitszeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsratsarbeit als Arbeitszeit?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Für Betriebsratsarbeit aufgewendete Zeit keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsarbeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Ist Betriebsratstätigkeit Arbeitszeit im Sinne des ArbZG?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsratstätigkeit: Handelt es sich um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsräte müssen nicht bis zum Umfallen arbeiten

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes

  • esche.de (Pressemitteilung)

    Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betriebsrats- und reguläre Arbeit nicht mehr als acht Stunden am Tag

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsratsarbeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetztes

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 476
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.06.1989 - 7 AZR 500/88

    Betriebsrat: Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Anspruch auf bezahlte

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.04.2015 - 12 TaBV 76/14
    Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung (im Anschluss an BAG 07.06.1989, 7 AZR 500/88).

    Zu präferieren ist daher im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 07.06.1989 (7 AZR 500/88) eine vermittelnde Lösung, nach der die Maßstäbe des Arbeitszeitgesetzes bei der Ausübung des Direktionsrechtes durch den Arbeitgeber in Zusammenschau der Betriebsratstätigkeit und der dienstlichen Verpflichtungen mittelbar zu beachten sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2011 - 4 A 1403/08

    Arbeitszeit - Teilnahme an Betriebsversammlung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.04.2015 - 12 TaBV 76/14
    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat indes mit Urteil vom 10.05.2011 (4 A 1403/08) die Frage bejaht, dass die Teilnahme an Betriebsversammlungen i.S. von § 42 BetrVG Arbeitszeit i.S. von § 2 Abs. 1 ArbZG ist.
  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.04.2015 - 12 TaBV 76/14
    Auch die Entscheidung des 7. Senats vom 19.03.2014 (7 AZR 480/12) befasst sich nicht mit der arbeitsschutzrechtlichen Qualifizierung der Betriebsratsarbeit.
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.04.2015 - 12 TaBV 76/14
    Der jeweilige Streitgegenstand muss so konkret umschrieben werden, dass der Umfang der Rechtskraftwirkung für die Beteiligten nicht zweifelhaft ist (BAG 18.03.2014 - 1 ABR 73/12 - Rn 13).
  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74

    Arbeitsbefreiung für Bertriebsratsarbeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.04.2015 - 12 TaBV 76/14
    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.07.1977 (1 AZR 376/74) befasst sich lediglich mit dem vergütungsrechtlichen und nicht mit dem arbeitsschutzrechtlichen Aspekt der Betriebsratsarbeit.
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.04.2015 - 12 TaBV 76/14
    An der Beratung haben dieselben Richter mitgewirkt, die auch an der vorangegangenen letzten mündlichen Verhandlung beteiligt waren (vgl. BAG 18.12.2008, 6 AZN 646/08).
  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 17/15

    Antragsbefugnis des Betriebsrats - Arbeitsbefreiung

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. April 2015 - 12 TaBV 76/14 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16

    Zeitgutschrift für geleistete Betriebsratstätigkeit

    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in seinem Beschluss vom 20. April 2015 auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juli 1977 Bezug genommen und dafür gehalten, dass ein Betriebsratsmitglied, das aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Betriebszeit Betriebsratsarbeit durchführen muss, nach § 37 Abs. 3 BetrVG nur Anspruch auf Arbeitsbefreiung habe, die der tatsächlich für die Betriebsratstätigkeit aufgewandten Zeit entspreche (LAG Niedersachsen 20. April 2015 - 12 TaBV 76/14 - Rn. 37; der Beschluss befasst sich allerdings im Schwerpunkt mit der arbeitsschutzrechtlichen Qualifizierung der Betriebsratsarbeit).
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