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   LAG Niedersachsen, 21.02.1995 - 6 Sa 810/94   

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https://dejure.org/1995,15697
LAG Niedersachsen, 21.02.1995 - 6 Sa 810/94 (https://dejure.org/1995,15697)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.1995 - 6 Sa 810/94 (https://dejure.org/1995,15697)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 6 Sa 810/94 (https://dejure.org/1995,15697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit einer Statusklage bezogen auf ein vergangenes Rechtsverhältnis bei Klärung der Sozialversicherungspflicht als Vorfrage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Statusklage bezogen auf ein vergangenes Rechtsverhältnis bei Klärung der Sozialversicherungspflicht als Vorfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.1995 - 6 Sa 810/94
    Das BAG führt in seinem Urteil vom 09.07.1986 - 5 AZR 44/85 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage weiter aus, daß selbst dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer tatsächlich eine höhere Vergütung als im Arbeitsverhältnis gezahlt hat, sich daraus für ihn noch kein Rückforderungsanspruch gegen den Arbeitnehmer ergibt, weil der Wegfall der Geschäftsgrundlage nämlich in erster Linie die Anpassung des Vertrages an die veränderten Verhältnisse zur Folge hat.

    (W. Blomeyer, AR-Blattei (D) Wegfall der Geschäftsgrundlage Entscheidungen 1, mit ähnlicher Begründung BAG, Urteil vom 09.07.1986 aaO).

  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90

    Feststellungsantrag auf Bestehen eines vergangenen Rechtsverhältnisses

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.1995 - 6 Sa 810/94
    Sie wäre als Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses nicht zulässig, wenn sich aus der begehrten Feststellung keine Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben, weil sie dann auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinausliefe, wofür die Gerichte für Arbeitssachen nicht zuständig sind (BAG, Urteil vom 22.09.1992 - 9 AZR 404/90 -, Der Betrieb 1993, 100, RG, Urteil vom 05.11.1890 - RGZ 27, 205).
  • BAG, 14.02.1956 - 1 AZR 279/54

    Rechtsgeschäft mit sich selbst - Vertreter - Schwebende Unwirksamkeit -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.1995 - 6 Sa 810/94
    "Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH und des BAG die bei Abschluß des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392 mit weiteren Nachweisen und ähnlich auch BAG, Urteil vom 14.02.1956 - 1 AZR 279/54 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage; BAG 38, 194 = AP Nr. 33 zu§ 612 BGB; BAG, Urteil vom 05.04.1960 - 5 AZR 197/57 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).".
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.1995 - 6 Sa 810/94
    "Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH und des BAG die bei Abschluß des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392 mit weiteren Nachweisen und ähnlich auch BAG, Urteil vom 14.02.1956 - 1 AZR 279/54 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage; BAG 38, 194 = AP Nr. 33 zu§ 612 BGB; BAG, Urteil vom 05.04.1960 - 5 AZR 197/57 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).".
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 447/92

    Arbeitsrechtlicher Status eines Co-Piloten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.1995 - 6 Sa 810/94
    Wird der Vertrag abweichend von den ausdrücklichen Vereinbarungen vollzogen, ist die tatsächliche Durchführung maßgebend, weil die praktische Handhabung - worauf die Klage gerade gestützt wird - Rückschlüsse darauf zuläßt, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (ständige Rechtsprechung, z. B. BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 5 AZR 447/92 - AP Nr. 68 zu § 611 BGB Abhängigkeit mit umfangreichen Nachweisen).
  • BAG, 05.04.1960 - 5 AZR 197/57

    Arbeitgeber - Auswanderung - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.1995 - 6 Sa 810/94
    "Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH und des BAG die bei Abschluß des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392 mit weiteren Nachweisen und ähnlich auch BAG, Urteil vom 14.02.1956 - 1 AZR 279/54 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage; BAG 38, 194 = AP Nr. 33 zu§ 612 BGB; BAG, Urteil vom 05.04.1960 - 5 AZR 197/57 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).".
  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.1995 - 6 Sa 810/94
    Eine Anzahl von Tätigkeiten kann sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses (freien Mitarbeiterverhältnisses) erbracht werden (BAG, Beschluß vom 30.10.1991, AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79

    Arbeitszeit: Rufbereitschaft eines leitenden Krankenhausarztes - Zusatzvergütung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.02.1995 - 6 Sa 810/94
    "Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH und des BAG die bei Abschluß des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392 mit weiteren Nachweisen und ähnlich auch BAG, Urteil vom 14.02.1956 - 1 AZR 279/54 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage; BAG 38, 194 = AP Nr. 33 zu§ 612 BGB; BAG, Urteil vom 05.04.1960 - 5 AZR 197/57 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).".
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