Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 22.01.2010 - 10 Sa 424/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Keine Kündigung eines Betriebsratsmitglieds vor Rechtskraft einer die Zustimmung des Betriebsrats ersetzenden Entscheidung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 Abs. 1 KSchG; § 103 Abs. 2 BetrVG; § 626 Abs. 1 BGB; § 72a Abs. 3 Nr. 1 ArbGG; § 92a ArbGG
Nichtige Kündigung eines Betriebsratsmitglieds vor Rechtskraft der Zustimmungsersetzung; Eintritt der formellen Rechtskraft bei Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtige Kündigung eines Betriebsratsmitglieds vor Rechtskraft der Zustimmungsersetzung; Eintritt der formellen Rechtskraft bei Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
- hensche.de
Betriebsratsmitglied, Kündigung, Zustimmungsverweigerung
- hensche.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtige Kündigung eines Betriebsratsmitglieds vor Rechtskraft der Zustimmungsersetzung; Eintritt der formellen Rechtskraft bei Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
Betriebsratsmitglied: Keine Kündigung vor der Rechtskraft einer Zustimmungsersetzung
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern - Ein Hürdenlauf
Verfahrensgang
- ArbG Osnabrück, 25.02.2009 - 4 Ca 520/08
- LAG Niedersachsen, 22.01.2010 - 10 Sa 424/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 142/98
Außerordentliche Kündigung nach Zustimmungsersetzungsverfahren aufgrund § 103 …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2010 - 10 Sa 424/09
Eine vor diesem Zeitpunkt erklärte Kündigung ist nicht nur schwebend unwirksam, sondern unheilbar nichtig (BAG 9, 7.1998 - 2 AZR 142/98 - BAGE 98, 220 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 36 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 39; 24.10.1996 - 2 AZR 3/96 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 32; LAG Hamm 4.8.2000 - 10 TaBV 7/00 - LAGE BetrVG 1972 § 103 Nr. 17).Die formelle Rechtskraft tritt, sofern die Rechtsbeschwerde gegen den die Zustimmung ersetzenden Beschluss des Landesarbeitsgerichts nicht zugelassen worden ist, mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ein (BAG 9, 7.1998 - 2 AZR 142/98 - a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG 9, 7.1998 - 2 AZR 142/98 - a.a.O.) braucht zwar der Arbeitgeber den Ablauf der Beschwerdefrist nicht abzuwarten, sondern konnte sogleich kündigen, sofern die Rechtsbeschwerde offensichtlich unstatthaft oder unzulässig war.
- BAG, 01.02.1960 - 5 AZR 20/58
Kündigung - Verjährung - Gehaltszahlungsanspruch
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2010 - 10 Sa 424/09
Eine vor diesem Zeitpunkt erklärte Kündigung ist nicht nur schwebend unwirksam, sondern unheilbar nichtig (BAG 9, 7.1998 - 2 AZR 142/98 - BAGE 98, 220 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 36 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 39; 24.10.1996 - 2 AZR 3/96 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 32; LAG Hamm 4.8.2000 - 10 TaBV 7/00 - LAGE BetrVG 1972 § 103 Nr. 17).Die formelle Rechtskraft tritt, sofern die Rechtsbeschwerde gegen den die Zustimmung ersetzenden Beschluss des Landesarbeitsgerichts nicht zugelassen worden ist, mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ein (BAG 9, 7.1998 - 2 AZR 142/98 - a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG 9, 7.1998 - 2 AZR 142/98 - a.a.O.) braucht zwar der Arbeitgeber den Ablauf der Beschwerdefrist nicht abzuwarten, sondern konnte sogleich kündigen, sofern die Rechtsbeschwerde offensichtlich unstatthaft oder unzulässig war.
- LAG Hamm, 04.08.2000 - 10 TaBV 7/00
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur fristlosen Kündigung eines …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2010 - 10 Sa 424/09
Eine vor diesem Zeitpunkt erklärte Kündigung ist nicht nur schwebend unwirksam, sondern unheilbar nichtig (BAG 9, 7.1998 - 2 AZR 142/98 - BAGE 98, 220 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 36 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 39; 24.10.1996 - 2 AZR 3/96 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 32; LAG Hamm 4.8.2000 - 10 TaBV 7/00 - LAGE BetrVG 1972 § 103 Nr. 17). - BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 3/96
Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.01.2010 - 10 Sa 424/09
Eine vor diesem Zeitpunkt erklärte Kündigung ist nicht nur schwebend unwirksam, sondern unheilbar nichtig (BAG 9, 7.1998 - 2 AZR 142/98 - BAGE 98, 220 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 36 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 39; 24.10.1996 - 2 AZR 3/96 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 32; LAG Hamm 4.8.2000 - 10 TaBV 7/00 - LAGE BetrVG 1972 § 103 Nr. 17).
- LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11
Weiterbeschäftigung eines gekündigten Betriebsratsmitglieds für die Dauer des …
Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit ausnahmsweise von einer Unanfechtbarkeit eines zweitinstanzlichen Beschlusses schon dann ausgegangen ist, wenn eine "Divergenzrechtsbeschwerde offensichtlich unstatthaft bzw. aussichtslos war" ( BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 12; 25.10.1989 - 2 AZR 342/89 - RzK II 3 Nr. 17), ist schon äußerst zweifelhaft, ob daran angesichts der zwischenzeitlich gesetzgeberisch erweiterten Beschwerdemöglichkeiten (§ 92 a i.V.m. § 72 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG) überhaupt festgehalten werden kann ( siehe LAG Niedersachsen, 22.01.2010 - 10 Sa 424/09 - LAGE BetrVG 2001 § 103 Nr. 10).