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   LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82   

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LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82 (https://dejure.org/1990,2194)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.08.1990 - 3 Sa 10/82 (https://dejure.org/1990,2194)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. August 1990 - 3 Sa 10/82 (https://dejure.org/1990,2194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 622 Abs. 1 BGB; Art. 3 Abs. 1 GG; § 9 Abs. 2 KSchG; § 626 Abs. 1 BGB
    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Frsitverstössen; Kündigungsfristen bei Arbeitern und Angestellten; Ergänzende Rechtsanwendung im Arbeitsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Fristverstößen; Kündigungsfristen bei Arbeitern und Angestellten; Ergänzende Rechtsanwendung im Arbeitsrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Art. 3 GG; § 622 BGB;§ 148, § 301 ZPO
    Verfassungswidrige Kündigungsfristen für Arbeiter - Verfahren bis zur gesetzlichen Neuregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1991, 185
  • NZA 1991, 73 (Ls.)
  • BB 1990, 2264
  • DB 1991, 178
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Im vorliegenden Fall verbietet sich freilich eine solche Aussetzung, weil zum einen durch eine Entscheidung des Gerichts materiell nicht in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers eingegriffen wird, diese andererseits aber eine unerträgliche Rechtssicherheit zur Folge hätte (vgl. auch BAG Urteil vom 02.04.1987 NZA 1987, 808, 809 rechte Spalte).

    Deshalb mag zwar in diesen Fällen die vorläufige weitere Anwendung des (für unvereinbar mit dem Grundgesetz - insoweit verbindlich für alle staatlichen Stellen - erklärten) § 622 Abs. 2 BGB in der bisherigen Fassung nicht zwangsläufig zu einem Rechtsnachteil für den gekündigten gewerblichen Arbeitnehmer führen; jedoch brächte eine solche Durchbrechung des Normanwendungsverbots einen erheblichen Rechtsnachteil für den - kündigenden - Arbeitgeber (vgl. aber BAG Urteil vom 02.04.1987 a.a.O. Seite 809, in dem weder die Durchbrechung des Normanwendungsverbots noch der Rechtsnachteil für den Kündigenden problematisiert werden).

  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Gibt es aber nicht mehrere Möglichkeiten zur Beseitigung des festgestellten Gleichheitsverstoßes für den genannten Zeitraum, so greift die von der Kammer für richtig gehaltene ergänzende Rechtsanwendung materiell nicht in die Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers ein (vgl. BVerfGE 22, 349, 362).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Irgend eine andere Möglichkeit, dem Gleichheitssatz für diesen Zeitraum Rechnung zu tragen, besteht nicht, der Grundsatz der Gleichheit kann für diese zurückliegende Zeit nicht auf andere Weise hergestellt werden (vgl. BVerfGE 8, 1, 10; E 15, 46, 76), eine andere Differenzierung, eine andere Gruppenbildung, will man sie rechtspolitisch überhaupt haben, kann nur die Zukunft vorgenommen werden.
  • BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Irgend eine andere Möglichkeit, dem Gleichheitssatz für diesen Zeitraum Rechnung zu tragen, besteht nicht, der Grundsatz der Gleichheit kann für diese zurückliegende Zeit nicht auf andere Weise hergestellt werden (vgl. BVerfGE 8, 1, 10; E 15, 46, 76), eine andere Differenzierung, eine andere Gruppenbildung, will man sie rechtspolitisch überhaupt haben, kann nur die Zukunft vorgenommen werden.
  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Der Gesetzgeber ist nämlich bei einer Neuregelung gehalten, auch für die Vergangenheit eine den Grundsätzen des allgemeinen Gleichheitssatzes entsprechende Regelung zu erlassen (BVerfGE 55, 100).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Insofern entscheidet sich die nachträgliche Änderung der Kündigungsregeln von Dauerschuldverhältnissen qualitativ von Änderungen der Regeln über die Gewährung von (Geld) Leistungen (vgl. beispielsweise die "offene" Situation infolge der Beschlüsse des BVerfG vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84 u.a. - sowie vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 - zur familiengerechten Einkommensbesteuerung).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Der Gesetzgeber mag zwar für die Zukunft (auch unter retrospektiver Einwirkung auf bereits bestehende Rechtsbeziehungen, vgl. BAG AP Nr. 13 zu § 42 SchwbG sub II 3. b) und c) der Gründe; BVerfGE 77, 370 [BVerfG 20.01.1988 - 2 BvL 23/82] = EzA § 42 SchwbG Nr. 16) die derzeit bestehenden Bestimmungen über Kündigungsfrist für Angestellte verschlechtern können (vgl. zu den Möglichkeiten: Senne, Die Entwürfe zu einem Arbeitsvertragsgesetz, Grundlagen und Kritik, Jur. Diss. Marburg 1980, Würzburg 1980, Seite 148 ff., vgl. auch die Kündigungsfristenregelungen in § 55 des Arbeitsgesetzbuches der - früheren - DDR in der Fassung des Änderungs- und Ergänzungsgesetzes vom 22. Juni 1990 GBl I Nr. 35 Seite 371), jedenfalls bei einer aufgrund des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gebotenen angemessenen Übergangsregelung für konkret bestehende Arbeitsverhältnisse (BVerfGE 67, 1, 21, Abweichende Meinung der Richter Steinberger und Böckenförde, vgl. auch die Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG durch das BeschFG 1985).
  • LAG Niedersachsen, 20.10.1989 - 3 Sa 1610/88

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Erfordernis einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Einer nachträglichen Verschlechterung der geltenden Kündigungsfristen für Angestellte stünde auch das Schutzprinzip aus den verfassungsrechtlichen Wertungen der Art. 12 (Berufsfreiheit), 20, 28 (Sozialstaatsprinzip) GG entgegen (vgl. hierzu das Urteil der erkennenden Kammer vom 20.10.1989 - 3 Sa 1610/88 - demnächst LAGE § 620 BGB Nr. 22).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Insofern entscheidet sich die nachträgliche Änderung der Kündigungsregeln von Dauerschuldverhältnissen qualitativ von Änderungen der Regeln über die Gewährung von (Geld) Leistungen (vgl. beispielsweise die "offene" Situation infolge der Beschlüsse des BVerfG vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84 u.a. - sowie vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 - zur familiengerechten Einkommensbesteuerung).
  • BAG, 06.10.1983 - 2 AZR 368/82

    Nachholung der Mitteilung über Schwangerschaft - Verschulden

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
    Eine solche "ergänzende Rechtsanwendung" (vgl. Bundesverfassungsgericht E 52, 357; BAG EzA § 9 MuSchG n.F. Nr. 20; BAG Urteil vom 06.10.1983 - 2 AZR 368/82 -) berührt nicht die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei einer Neuregelung der Kündigungsfristen für Arbeitnehmer.
  • BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 42 SchwbG

  • LAG Niedersachsen, 20.01.1984 - 3 Sa 148/83

    Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist bei einer betriebsbedingten Kündigung ;

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvL 35/71

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 8/72

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Dauer einer vorläufigen Amtsenthebung

  • LAG Düsseldorf, 18.07.1985 - 5 Sa 1014/84

    Kündigungsschutzverfahren; Verfassungskonforme gesetzliche Neureglung;

  • LAG Hessen, 23.09.1985 - 11 Sa 1477/84

    Verfassungswidrigkeit des § 12 Nr. 1.2 S. 2 Bundes-Rahmentarifvertrag

  • BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 398/89

    Berücksichtigung der maßgeblichen Beschäftigungsdauer für die Berechnung von

  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 567/87

    Kündigung einer Zahntechnikerin - Abgrenzung gewerbliche

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 323/84

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere gewerbliche Arbeitnehmer

    Die dagegen im Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. August 1990 - 3 Sa 10/82 LAGE § 622 BGB Nr. 17) erhobenen Bedenken hält der Senat nicht für durchgreifend: Wenn eine Kündigung nicht nur dem Grunde nach streitig ist, sondern der gekündigte Arbeitnehmer darüber hinaus für sich zumindest eine längere Frist beansprucht, wird eine Auslegung seines Klagantrages oder eine Aufklärung nach § 139 ZPO zumeist ergeben, daß der Kläger die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG - hilfsweise - mit einer auf einen längeren Bestand des Arbeitsverhältnisses gerichteten Feststellungsklage nach § 256 ZPO verbinden will.
  • LAG Hamm, 05.02.1991 - 7 Ta 31/91
    Mit dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Urteil vom 22.08.1990 - 3 Sa 10/82 - LAGE § 622 BGB Nr. 17) und dem Arbeitsgericht Reutlingen (Urteil vom 02.10.1990 - 1 Ca 263/90 - EzA § 622 n.F. Nr. 28 = BB 1990, 2264; vgl. hierzu auch: Kraushaar, Die Kündigung von Arbeitern nach dem Beschluß des BVerfG vom 30.05.1990, BB 1990, 1764 ff. [III 1769]; Buchner, Die Kündigungsfristen für Arbeiter nach der Entscheidung des BVerfG vom 30.05.1990, NZA 1991, 41 ff. [III 2 46 und 47); Koch, Der Beschluß des BVerfG vom 30.05.1990, NZA 1991, 50ff. [111 d 52 und 2 53]) geht die Beschwerdekammer davon aus, daß durch diesen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts eine Vertragslücke entstanden ist, die nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung (Palandt-Heinrichs, BGB , 50. Aufl., § 157 Anm. 2) zu schließen ist.
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