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   LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06 II   

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LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06 II (https://dejure.org/2007,6121)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2007 - 17 Sa 746/06 II (https://dejure.org/2007,6121)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 17 Sa 746/06 II (https://dejure.org/2007,6121)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zum Begriff der gesetzlichen Vorschriften i. S. v. § 306 Abs. 2 BGB und zur Vereinbarkeit von Abrufarbeit in einem Formulararbeitsvertrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 305 Abs. 1 BGB; § 306 BGB; § 307 BGB
    Bestimmung des Umfangs einer geschuldeten Arbeitsleistung durch Abstellen auf die Vertragsdurchführung bzw. auf die betriebsübliche oder branchenübliche Regelarbeitszeit bei fehlender Vereinbarung; Beschäftigungsanspruch auf 40 Stunden in der Woche trotz fehlender ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Umfangs einer geschuldeten Arbeitsleistung durch Abstellen auf die Vertragsdurchführung bzw. auf die betriebsübliche oder branchenübliche Regelarbeitszeit bei fehlender Vereinbarung; Beschäftigungsanspruch auf 40 Stunden in der Woche trotz fehlender ...

  • Judicialis

    BGB § 306; ; BGB § 307

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsklage bei fehlender Arbeitszeitregelung - unwirksame Vereinbarung von Arbeit auf Abruf ohne Mindestarbeitszeit in Formulararbeitsvertrag - Lückenfüllung durch Tarifregelungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06
    Eine Feststellungsklage muss sich nicht auf das Rechtsverhältnis im ganzen beziehen, sondern kann auch auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen begrenzt sein (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. BAG vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - AP Nr. 4 zu § 12 TzBfG; vom 28.09.2005 - 5 AZR 181/04 - nv; vom 13.02.2003 - 8 AZR 102/02 AP Nr. 245 zu § 613 a BGB und vom 25.05.2004 - 3 AZR 123/03 AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Überversorgung).

    Allerdings kann auch in diesem Fall ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil mit seiner lediglich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zu verhindern (BAG vom 28.09.2005 a. a. O. und vom 21.05.1992 - 6 AZR 187/91 - nv und vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - a. a. O.).

    Diese Voraussetzungen liegen hier vor, weil die Parteien allein über den zeitlichen Umfang der geschuldeten Arbeitsleistung streiten und die Vollstreckbarkeit eines gleichwertigen Leistungsantrags wegen des auch insofern fortbestehenden Weisungsrechts der Beklagten zweifelhaft bliebe (BAG vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 a. a. O.).

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn - ohne Rücksicht auf individuelle Besonderheiten der Vertragsparteien - einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG vom 11.4.2006 - 9 AZR 610/05 - AP Nr. 16 zu § 307 BGB; BAG vom 17.01.2006 - 9 AZR 41/05 - AP Nr. 40 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 - AP Nr. 8 zu § 6 ArbZG, zu II.2b der Gründe; vom 9. November 2005 - 5 -AZR 128/05 - BB 2006, 386, zu II.2a der Gründe sowie BAG vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - a. a. O. und BGH vom 21.09.2005 VIII ZR 284/04 - NJW 2005, 3567, zu II.1a aa der Gründe m.w.N.).

    Nach der Entscheidung des BAG vom 07.12.2005 (5 AZR 535/04 a. a. O.) ist vertraglich mindestens ein jeder Flexibilisierung entzogener Kernbereich festzulegen.

    Durch die ergänzende Vertragsauslegung wird der Vertrag nicht geändert, sondern bestimmt, was als von Anfang an vereinbarter Vertragsinhalt anzusehen ist (BGH vom 03.07.1981 - V ZR 100/80 - BGHZ 81, 135, 143 f, zu II 2 b der Gründe und BAG vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 a. a. O.).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn - ohne Rücksicht auf individuelle Besonderheiten der Vertragsparteien - einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG vom 11.4.2006 - 9 AZR 610/05 - AP Nr. 16 zu § 307 BGB; BAG vom 17.01.2006 - 9 AZR 41/05 - AP Nr. 40 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 - AP Nr. 8 zu § 6 ArbZG, zu II.2b der Gründe; vom 9. November 2005 - 5 -AZR 128/05 - BB 2006, 386, zu II.2a der Gründe sowie BAG vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - a. a. O. und BGH vom 21.09.2005 VIII ZR 284/04 - NJW 2005, 3567, zu II.1a aa der Gründe m.w.N.).

    Grundsätzlich sind die Gerichte weder zu einer geltungserhaltenden Reduktion unwirksamer Klauseln noch dazu berechtigt, durch ergänzende Vertragsauslegung an die Stelle einer unzulässigen Klausel die zulässige Klauselfassung zu setzen, die der Verwender der allgemeinen Geschäftsbedingungen voraussichtlich gewählt haben würde, wenn ihm die Unzulässigkeit der beanstandeten Klausel gewesen wäre (BAG vom 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 - AP Nr. 16 zu § 307 BGB).

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 181/04

    Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06
    Eine Feststellungsklage muss sich nicht auf das Rechtsverhältnis im ganzen beziehen, sondern kann auch auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen begrenzt sein (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. BAG vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - AP Nr. 4 zu § 12 TzBfG; vom 28.09.2005 - 5 AZR 181/04 - nv; vom 13.02.2003 - 8 AZR 102/02 AP Nr. 245 zu § 613 a BGB und vom 25.05.2004 - 3 AZR 123/03 AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Überversorgung).

    Allerdings kann auch in diesem Fall ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil mit seiner lediglich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zu verhindern (BAG vom 28.09.2005 a. a. O. und vom 21.05.1992 - 6 AZR 187/91 - nv und vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - a. a. O.).

  • BGH, 18.10.2006 - VIII ZR 52/06

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06
    Die ergänzende Vertragsauslegung setzt nämlich voraus, dass die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und das Unterbleiben der Ergänzung des Vertrages keine angemessene, den typischen Interessen der Vertragsparteien Rechnung tragende Lösung bietet (BAG vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - AP Nr. 1 zu § 308 BGB; vgl. auch ständige Rechtsprechung des BGH beispielsweise vom 18.10.2006 - VII ZR/06 - NJW 2006, 3778 ff. m. w. Nachw.).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06
    Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots durch den Arbeitnehmer bedarf (vg. BAG vom 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - AP Nr. 79 zu § 615 BGB).
  • BGH, 03.07.1981 - V ZR 100/80

    Anpassung eines Vertrages an veränderte tatsächliche Umstände

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06
    Durch die ergänzende Vertragsauslegung wird der Vertrag nicht geändert, sondern bestimmt, was als von Anfang an vereinbarter Vertragsinhalt anzusehen ist (BGH vom 03.07.1981 - V ZR 100/80 - BGHZ 81, 135, 143 f, zu II 2 b der Gründe und BAG vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 a. a. O.).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06
    Regelmäßig stellt der Tarifvertrag bereits einen Interessenausgleich dar (vgl. beispielsweise BVerfG v. 20.10.81 - 1 BvR 404/78 - AP Nr. 31 zu § 2 TVG; BAG v. 07.06.06 - 4 AZR 316/05 - NZA 07, 343; BAG v. 28.03.06 - 1 ABR 58/04 - AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tariffähigkeit).
  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. zuletzt BAG vom 30.05.2006 - 1 ABR 21/05 - EzA Nr. 9 zu § 4 TVG Chemische Industrie und vom 18.05.2006 - 6 AZR 631/05 - AP Nr. 1 zu § 8 TV SozSich).
  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen durch die

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06
    Darüber hinaus würde sich wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis (vgl. hierzu z. B. BVerfG vom 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06 - NZA 07, 85 ff. m. w. N.) bei einem alleinigen Abstellen auf die tatsächlichen Einsatzzeiten des Klägers der Wille des Arbeitgebers wegen des ihm obliegenden Direktionsrechts praktisch durchsetzen.
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06
    Regelmäßig stellt der Tarifvertrag bereits einen Interessenausgleich dar (vgl. beispielsweise BVerfG v. 20.10.81 - 1 BvR 404/78 - AP Nr. 31 zu § 2 TVG; BAG v. 07.06.06 - 4 AZR 316/05 - NZA 07, 343; BAG v. 28.03.06 - 1 ABR 58/04 - AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tariffähigkeit).
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05

    Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 21/05

    Tarifvertrag zur Arbeitszeitverkürzung und betriebliche Mitbestimmung

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 187/91

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Tariflich zulässige Dauer einer Probe

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

  • BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 77/05

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 79/62

    Hausgehilfinnenverband

  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 602/82

    Tarifvertragliche als gesetzliche Kündigungsfristen i.S.d. § 22 Abs. 1

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 102/02

    Altersversorgungsansprüche nach Betriebsübergang

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 187/05

    Widerruf einer Zusatzaufgabe

  • BVerwG, 06.06.1958 - VII CB 187.57
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2011 - 5 Sa 637/10

    Arbeitsverhältnis auf Abruf

    Auf das Urteil des LAG Niedersachsen vom 23.05.2007 (17 Sa 746/06 II.) kann sich die Klägerin schon deshalb nicht berufen, weil im dort entschiedenen Fall gerade ein - hier nicht gegebenes - Arbeitsverhältnis auf Abruf gegeben war.
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 713/07

    Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit;

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Mai 2007 - 17 Sa 746/06 II - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen erst ab dem 16. Januar 2006 zu zahlen hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2024 - 1 Sa 159/23

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Konkurrenz zwischen einzelvertraglicher und

    Diese Voraussetzungen erfüllen die normativen Regelungen eines Tarifvertrages (vgl. etwa Treber, aaO., Rn 5; Mäsch, in: Staudinger BGB, 2022, § 306 BGB, Rn. 35; zu Betriebsvereinbarungen: BAG 08.12.2015 -3 AZR 267/14-, Rn. 34, juris; LAG Niedersachsen 23.05.2007 -17 Sa 746/06 II-, Rn. 60 ff, juris).
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