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   LAG Niedersachsen, 23.09.2011 - 16 Sa 1466/10   

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https://dejure.org/2011,23134
LAG Niedersachsen, 23.09.2011 - 16 Sa 1466/10 (https://dejure.org/2011,23134)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.09.2011 - 16 Sa 1466/10 (https://dejure.org/2011,23134)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. September 2011 - 16 Sa 1466/10 (https://dejure.org/2011,23134)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verhaltensbedingte Kündigung - Unterzeichnung eines Auftrags durch einen Außendienstmitarbeiter mit dem Namen des Kunden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 KSchG; § 15 Abs. 3 S. 1 KSchG; § 181 BGB
    Ein zur fristlosen Kündigung hinreichender Verhaltensverstoß eines Außendienstmitarbeiters kann in der Selbstunterzeichnung eines akquirierten Auftrags mit dem Namen des Kunden bestehen; Kündigung eines Außendienstmitarbeiters bei weisungswidriger Selbstunterzeichnung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein zur fristlosen Kündigung hinreichender Verhaltensverstoß eines Außendienstmitarbeiters kann in der Selbstunterzeichnung eines akquirierten Auftrags mit dem Namen des Kunden bestehen; Kündigung eines Außendienstmitarbeiters bei weisungswidriger Selbstunterzeichnung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Außendienstmitarbeiter - Kündigung bei Unterschriftsfälschung

  • hensche.de

    Kündigung, Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung eines Außendienstmitarbeiters bei weisungswidriger Selbstunterzeichnung eines Kundenauftrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 25.02.2011 - 13 Sa 1566/10

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber; unwirksame ordentliche Kündigung bei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.09.2011 - 16 Sa 1466/10
    Voraussetzung ist ein Wahlvorschlag, welcher die Zahl der erforderlichen Stützunterschriften enthält (BAG, 2 AZR 620/74 04.03.1976, AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 Wahlbewerber; vgl. auch LAG Hamm, 25.02.2011, 13 Sa 1566/10, juris).

    Es kann deshalb offen bleiben, ob der Schutz als Wahlbewerber bereits mit der vollständigen Aufstellung des Wahlvorschlages einschließlich der Stützunterschriften, mit Übergabe des Wahlvorschlages an den Wahlvorstand oder erst mit Aushang des Wahlausschreibens durch den Wahlvorstand beginnt (vgl. zu dieser Problematik: LAG Hamm, 25.02.2011, 13 Sa 1566/10, a.a.O.).

  • BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Jugendvertreters

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.09.2011 - 16 Sa 1466/10
    Voraussetzung ist ein Wahlvorschlag, welcher die Zahl der erforderlichen Stützunterschriften enthält (BAG, 2 AZR 620/74 04.03.1976, AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 Wahlbewerber; vgl. auch LAG Hamm, 25.02.2011, 13 Sa 1566/10, juris).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.09.2011 - 16 Sa 1466/10
    Bei einer schweren Pflichtverletzung ist dem Arbeitnehmer regelmäßig die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne weiteres genauso erkennbar wie der Umstand, dass eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, 23.06.2009, 2 AZR 283/08, AP-Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung).
  • BAG, 04.03.1976 - 2 AZR 620/74

    Wahlbewerber - Besonderer Kündigungsschutz für Wahlbewerber - Beginn -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.09.2011 - 16 Sa 1466/10
    Voraussetzung ist ein Wahlvorschlag, welcher die Zahl der erforderlichen Stützunterschriften enthält (BAG, 2 AZR 620/74 04.03.1976, AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 Wahlbewerber; vgl. auch LAG Hamm, 25.02.2011, 13 Sa 1566/10, juris).
  • RG, 27.06.1910 - VI 297/08

    Ist der Vorschrift in § 126 Abs. 1 BGB. genügt, wenn bei gesetzlich

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.09.2011 - 16 Sa 1466/10
    Es kann deshalb offen bleiben, ob in den Fällen, in welchen tatsächlich eine Bevollmächtigung vorliegt, ein Handeln "unter" fremden Namen im Rechtsverkehr nicht stets als Urkundenfälschung zu bewerten ist, sondern auch die Ausübung einer bestehenden Bevollmächtigung kennzeichnen kann (vgl. insoweit RG 27.06.1910, VI 297/08, RGZ 74, S. 69; aber auch BGH, 03.03.1966, II ZR 18/64, NJW 1964, S. 425).
  • BGH, 03.03.1966 - II ZR 18/64

    Rechtsfolgen des Handelns unter fremdem Namen; Identitätstäuschung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.09.2011 - 16 Sa 1466/10
    Es kann deshalb offen bleiben, ob in den Fällen, in welchen tatsächlich eine Bevollmächtigung vorliegt, ein Handeln "unter" fremden Namen im Rechtsverkehr nicht stets als Urkundenfälschung zu bewerten ist, sondern auch die Ausübung einer bestehenden Bevollmächtigung kennzeichnen kann (vgl. insoweit RG 27.06.1910, VI 297/08, RGZ 74, S. 69; aber auch BGH, 03.03.1966, II ZR 18/64, NJW 1964, S. 425).
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