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   LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 45/08   

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https://dejure.org/2009,8103
LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 45/08 (https://dejure.org/2009,8103)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.09.2009 - 4 TaBV 45/08 (https://dejure.org/2009,8103)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. September 2009 - 4 TaBV 45/08 (https://dejure.org/2009,8103)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 InsO; § 55 InsO; § 123 InsO; § 124 InsO; § 76 Abs. 5 BetrVG; § 111 S. 2 Nr. 1 BetrVG; § 139 BGB; § 158 BGB; § 313 BGB; § 256 Abs. 1 ZPO
    Unwirksame Klausel zur Unwirksamkeit eines Sozialplans bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Planerfüllung; Feststellung der Unwirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Klausel zur Unwirksamkeit eines Sozialplans bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Planerfüllung; Feststellung der Unwirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle

  • Judicialis

    InsO § 123; ; InsO § 124

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Klausel zur Unwirksamkeit eines Sozialplans bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Planerfüllung; Feststellung der Unwirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93

    Abänderung von Sozialplänen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 45/08
    Weder dem Insolvenzverwalter noch dem Betriebsrat steht allein wegen des Insolvenzantrags bzw. der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht zu, die Aufstellung eines neuen Sozialplans zu verlangen (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - AP § 112 BetrVG 1972 Nr. 86; Schwerdtner in: Kölner Schrift, S. 1605, 1649).

    Ein Recht zur ordentlichen Kündigung des Sozialplans ist mit dem auf eine konkrete Betriebsänderung bezogenen Charakter eines Sozialplans nicht vereinbar (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - aaO; Kübler/Prütting/Bork/Moll, §§ 123, 124 InsO, Rn. 108; Richardi, BetrVG, § 112 Rz. 149; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG § 112, 112 a 24. Aufl. Rz. 328; Meyer, NZA 1995, 974, 977; Huth, Voraussetzungen und Grenzen nachträglicher Sozialplanänderungen, S. 82).

    Allein der Umstand, dass dem Arbeitgeber die notwendigen finanziellen Mittel fehlen, um die Sozialplanverbindlichkeiten zu erfüllen, reicht für sich allein jedoch nicht aus (BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - AP § 122 BetrVG 1972 Nr. 86; Schwerdtner in: Kölner Schrift, S. 1605, 1649).

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 45/08
    Deshalb ist die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs und nicht seine Aufhebung zu beantragen (BAG 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - AP § 112 BetrVG 1972 Nr. 174).

    Er gebietet es ebenso wie bei Tarifverträgen und Gesetzen, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit der durch sie geschaffenen Ordnung diese soweit aufrechtzuerhalten, wie sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre Ordnungsfunktion noch entfalten kann (BAG 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - AP § 112 BetrVG 1972 Nr. 174; 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - AP BetrVG 1972 § 21 a Nr. 1; GK-BetrVG/Kreutz, § 77 Rn. 61 m. w. N.).

  • BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08

    Unbestimmter Sozialplan

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 45/08
    In einem darüber geführten arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren kann der Betriebsrat Beteiligter sein (BAG 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - juris).

    Es muss für die Normadressaten klar erkennbar sein, von welchen tatsächlichen Umständen es abhängt, ob sie einen unbedingten Leistungsanspruch erwerben oder nicht (BAG 26.05.2009 - 1 ABR 12/08 - juris).

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Ablehnung des Vorsitzenden einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 45/08
    Diese Vorschrift ist zumindest ihrem Rechtsgedanken nach auch auf den Spruch einer Einigungsstelle anzuwenden (BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - AP § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle Nr. 19; 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - AP § 76 BetrVG Einigungsstelle Nr. 15).
  • BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01

    Einigungsstelle zu Entlohnungsgrundsätzen; Verfahrensfehler

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 45/08
    Diese Vorschrift ist zumindest ihrem Rechtsgedanken nach auch auf den Spruch einer Einigungsstelle anzuwenden (BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - AP § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle Nr. 19; 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - AP § 76 BetrVG Einigungsstelle Nr. 15).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 45/08
    Es lässt sich im Wege der Auslegung ermitteln, ob die Arbeitnehmer den Insolvenzverwalter ihres Vertragsarbeitgebers oder der Unternehmen, die den Gemeinschaftsbetrieb geführt haben, wegen ihrer Sozialplanabfindungen in Anspruch nehmen können (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - § 112 BetrVG 1972 Nr. 155).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 45/08
    Er gebietet es ebenso wie bei Tarifverträgen und Gesetzen, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit der durch sie geschaffenen Ordnung diese soweit aufrechtzuerhalten, wie sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre Ordnungsfunktion noch entfalten kann (BAG 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - AP § 112 BetrVG 1972 Nr. 174; 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - AP BetrVG 1972 § 21 a Nr. 1; GK-BetrVG/Kreutz, § 77 Rn. 61 m. w. N.).
  • BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00

    Mitbestimmung bei Prämienlohn

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 45/08
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat aber die Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung nur dann zur Folge, wenn der verbleibende Teil ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung mehr enthält (BAG 15.Mai 2001 - 1 ABR 39/00 - AP § 87 BetrVG Prämie Nr. 17).
  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 51/94

    Betriebsstillegung, Zahl der in der Regel Beschäftigten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 45/08
    Ein Sozialplan kann auch für bereits durchgeführte Betriebsänderungen durchgesetzt werden (BAG 9. Mai 1995 - 1 ABR 51/94 - AP Nr. 33 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 575/02

    Unwirksamkeit einer Ausschlußklausel in einem Sozialplan

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 45/08
    Die Betriebsparteien sind grundsätzlich befugt, die Anwendung eines Sozialplans von einer auflösenden Bedingung abhängig zu machen (BAG 28. August 1996 - 10 AZR 886/95 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 104; BAG 22. Juli 2003 - 1 AZR 575/02 - AP § 122 BetrVG Nr. 160).
  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 6/97

    Mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung im gemeinsamen Betrieb

  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

  • BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 886/95

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Sozialplans

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