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LAG Niedersachsen, 25.03.1987 - 4 Sa 398/87 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 9 Abs. 3 GG; § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; § 823 Abs. 1 BGB
Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen; Rechtswidriger Angriff gegen den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Relative Friedenspflicht; Schwerpunkt-Theorie - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen; Rechtswidriger Angriff gegen den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Relative Friedenspflicht; Schwerpunkt-Theorie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Osnabrück, 13.03.1987 - 3 Ga 6/87
- ArbG Osnabrück, 13.03.1987 - 3 Ga 7/87
- LAG Niedersachsen, 25.03.1987 - 4 Sa 398/87
Papierfundstellen
- DB 1988, 714
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG München, 19.12.1979 - 9 Sa 1015/79
Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1987 - 4 Sa 398/87
Nicht erforderlich ist in diesem Zusammenhang eine glaubhafte Existenzbedrohung des Verfügungsklägers (vgl. LAG München, NJW 1980, Seite 957 f; LAG Hamm NZA 1985, Seite 744). - BAG, 04.05.1955 - 1 AZR 493/54
Arbeitskampf: Grenzen des Arbeitskampfes
Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1987 - 4 Sa 398/87
Zutreffend hat das Arbeitsgericht auch angenommen, daß die von der Verfügungsbeklagten sogenannte "Uralt-Entscheidung" des BAG von 4. Mai 1955 - 1 AZR 493/54 - weiterhin Geltung hat. - LAG Hamm, 24.04.1980 - 8 Sa 1259/79
Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1987 - 4 Sa 398/87
Auch wenn man bei der Problematik der Verbindung von rechtmäßigen und rechtswidrigen Streikzielen die Entscheidung des LAG Hamm vom 24. April 1980 - 8 Sa 1259/79 - zugrunde legt und die Auffassung vertritt, daß der Schwerpunkt des Streikziels über die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit einer Streikmaßnahme entscheide, dann würde auch nach der dort vertretenen Schwerpunkt-Theorie zwar das Hauptziel bei der Arbeitszeitverkürzung liegen, der volle Lohnausgleich wäre jedoch keinesfalls als geringfügiger Annex anzusehen.