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   LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08 E   

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LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08 E (https://dejure.org/2009,11941)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.03.2009 - 10 Sa 451/08 E (https://dejure.org/2009,11941)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. März 2009 - 10 Sa 451/08 E (https://dejure.org/2009,11941)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Fiktive Nachzeichnung des Berufsweges eines freigestellten Personalratsmitglieds - dienststellenübliche berufliche Entwicklung - Darlegungslast

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Tarifliche Eingruppierung eines Personalratsmitgliedes unter fiktiver Nachzeichnung des Berufsweges für die Zeit der Freistellung; Unsubstantiierte Darlegungen zur dienststellenüblichen Entwicklung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Eingruppierung eines Personalratsmitgliedes unter fiktiver Nachzeichnung des Berufsweges für die Zeit der Freistellung; Unsubstantiierte Darlegungen zur dienststellenüblichen Entwicklung

  • Judicialis

    NPersVG § 51 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NPersVG § 41 Abs. 1
    Tarifliche Eingruppierung eines Personalratsmitgliedes unter fiktiver Nachzeichnung des Berufsweges für die Zeit der Freistellung; unsubstantiierte Darlegungen zur dienststellenüblichen Entwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08
    Deshalb kann ein Personalratsmitglied den Arbeitgeber, ohne dass es auf dessen Verschulden ankäme, unmittelbar auf die Zahlung der Vergütung in Anspruch nehmen, wenn er ohne seine Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, welche die Eingruppierung in der höheren Vergütungsgruppe rechtfertigen (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - BAGE 98, 164 = AP BPersVG § 46 Nr. 23 = EzA BPersVG § 46 Nr. 1; 29.10.1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22 = EzA GG Art. 33 Nr. 20; 26.9.1990 - 7 AZR 208/89 - BAGE 66, 85 = AP BPersVG § 8 Nr. 4).

    Deshalb muss der berufliche Werdegang von freigestellten Personalratsmitgliedern zur Gewährleistung von Höhergruppierungsmöglichkeiten fiktiv nachgezeichnet werden (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 -BAGE 98, 164 = AP BPersVG § 46 Nr. 23 = EzA BPersVG § 46 Nr. 1; Kümmel/Palm/ Soluk aaO).

    Das Personalratsmitglied muss eine dienststellenübliche Entwicklung mitmachen; das ist diejenige, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation genommen haben (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO; Bieler/Müller-Fritzsche, NPersVG, 13. Auflage, § 41 Rn. 16).

    Denn zur Wahrung der inneren Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder verbietet § 41 Abs. 1 NPersVG gleichermaßen eine Begünstigung wie eine Benachteiligung des freigestellten Personalratsmitglieds (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO; BAG 29.10.1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235).

    Die Voraussetzungen der Höhergruppierung nach diesen Grundsätzen sind von dem Personalratsmitglied darzulegen (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO).

    Dies kann unter anderem durch das Vorbringen erfolgen, dass der öffentliche Arbeitgeber Angestellte mit bestimmten Laufbahnvoraussetzungen nach feststehenden Maßstäben und/oder Zeitabläufen auf freiwerdende oder neu geschaffene Stellen einer höheren Vergütungsgruppe befördert und Personalratsmitglieder wegen ihrer Freistellung hiervon ausnimmt (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO Rz. 24; BAG 29.10.1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22 = EzA GG Art. 33 Nr. 20).

    Der Geschehensablauf muss vielmehr derart typisch sein, dass aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten grundsätzlich, das heißt wenigstens in der überwiegenden Mehrheit der vergleichbaren Fälle, mit der Höhergruppierung gerechnet werden kann (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO; BAG 15.1.1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110; LAG München 22.12.2005 - 4 Sa 736/05; LAG Düsseldorf 16.7.2004 - 9 Sa 1306/03 - LAGE BetrVG 2001 § 37 Nr. 3 = DB 2005, 400).

  • BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91

    Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08
    Der Begriff der Üblichkeit bezeichnet den Normalfall, nicht den Ausnahmefall (BAG 19.1.2005 - 7 AZR 208/04 - ZBVR online 2006, Nr. 5, 2 bis 5; BAG 15.1.1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110).

    Der Geschehensablauf muss vielmehr derart typisch sein, dass aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten grundsätzlich, das heißt wenigstens in der überwiegenden Mehrheit der vergleichbaren Fälle, mit der Höhergruppierung gerechnet werden kann (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO; BAG 15.1.1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110; LAG München 22.12.2005 - 4 Sa 736/05; LAG Düsseldorf 16.7.2004 - 9 Sa 1306/03 - LAGE BetrVG 2001 § 37 Nr. 3 = DB 2005, 400).

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04

    Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08
    Nach dem Zweck der Vorschrift, das Personalratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Personalratstätigkeit zu schützen, kommt es vielmehr darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Personalratsmitglieds während der Dauer seiner Personalratstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (BAG 19.1.2005 - 7 AZR 208/04 - ZBVR online 2006 Nr. 5, 2 bis 5; BAG 17.5.1977 - 1 AZR 458/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 54, jeweils zu Betriebsratsmitgliedern).

    Der Begriff der Üblichkeit bezeichnet den Normalfall, nicht den Ausnahmefall (BAG 19.1.2005 - 7 AZR 208/04 - ZBVR online 2006, Nr. 5, 2 bis 5; BAG 15.1.1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110).

  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96

    Benachteiligung eines Personalratsmitglieds; Vergütungsanspruch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08
    Deshalb kann ein Personalratsmitglied den Arbeitgeber, ohne dass es auf dessen Verschulden ankäme, unmittelbar auf die Zahlung der Vergütung in Anspruch nehmen, wenn er ohne seine Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, welche die Eingruppierung in der höheren Vergütungsgruppe rechtfertigen (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - BAGE 98, 164 = AP BPersVG § 46 Nr. 23 = EzA BPersVG § 46 Nr. 1; 29.10.1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22 = EzA GG Art. 33 Nr. 20; 26.9.1990 - 7 AZR 208/89 - BAGE 66, 85 = AP BPersVG § 8 Nr. 4).

    Dies kann unter anderem durch das Vorbringen erfolgen, dass der öffentliche Arbeitgeber Angestellte mit bestimmten Laufbahnvoraussetzungen nach feststehenden Maßstäben und/oder Zeitabläufen auf freiwerdende oder neu geschaffene Stellen einer höheren Vergütungsgruppe befördert und Personalratsmitglieder wegen ihrer Freistellung hiervon ausnimmt (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO Rz. 24; BAG 29.10.1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22 = EzA GG Art. 33 Nr. 20).

  • LAG Düsseldorf, 16.07.2004 - 9 Sa 1306/03

    Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08
    Der Geschehensablauf muss vielmehr derart typisch sein, dass aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten grundsätzlich, das heißt wenigstens in der überwiegenden Mehrheit der vergleichbaren Fälle, mit der Höhergruppierung gerechnet werden kann (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO; BAG 15.1.1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110; LAG München 22.12.2005 - 4 Sa 736/05; LAG Düsseldorf 16.7.2004 - 9 Sa 1306/03 - LAGE BetrVG 2001 § 37 Nr. 3 = DB 2005, 400).
  • LAG München, 22.12.2005 - 4 Sa 736/05

    Gehaltsanpassung bei Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08
    Der Geschehensablauf muss vielmehr derart typisch sein, dass aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten grundsätzlich, das heißt wenigstens in der überwiegenden Mehrheit der vergleichbaren Fälle, mit der Höhergruppierung gerechnet werden kann (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO; BAG 15.1.1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110; LAG München 22.12.2005 - 4 Sa 736/05; LAG Düsseldorf 16.7.2004 - 9 Sa 1306/03 - LAGE BetrVG 2001 § 37 Nr. 3 = DB 2005, 400).
  • BAG, 17.05.1977 - 1 AZR 458/74

    Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Durchschnittslohn

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08
    Nach dem Zweck der Vorschrift, das Personalratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Personalratstätigkeit zu schützen, kommt es vielmehr darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Personalratsmitglieds während der Dauer seiner Personalratstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (BAG 19.1.2005 - 7 AZR 208/04 - ZBVR online 2006 Nr. 5, 2 bis 5; BAG 17.5.1977 - 1 AZR 458/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 54, jeweils zu Betriebsratsmitgliedern).
  • BAG, 26.09.1990 - 7 AZR 208/89

    Personalratsmitglied/Benachteiligung in der berufl. Entwicklung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08
    Deshalb kann ein Personalratsmitglied den Arbeitgeber, ohne dass es auf dessen Verschulden ankäme, unmittelbar auf die Zahlung der Vergütung in Anspruch nehmen, wenn er ohne seine Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, welche die Eingruppierung in der höheren Vergütungsgruppe rechtfertigen (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - BAGE 98, 164 = AP BPersVG § 46 Nr. 23 = EzA BPersVG § 46 Nr. 1; 29.10.1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22 = EzA GG Art. 33 Nr. 20; 26.9.1990 - 7 AZR 208/89 - BAGE 66, 85 = AP BPersVG § 8 Nr. 4).
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 202/97

    Eingruppierung: Freigestelltes Personalratsvorsitzende - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08
    Denn zur Wahrung der inneren Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder verbietet § 41 Abs. 1 NPersVG gleichermaßen eine Begünstigung wie eine Benachteiligung des freigestellten Personalratsmitglieds (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO; BAG 29.10.1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12

    Fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung eines freigestellten

    Dies ist die Entwicklung, die bei einer objektiv vergleichbaren Tätigkeit Arbeitnehmer mit einer vergleichbaren fachlichen und persönlichen Qualifikation unter Berücksichtigung der normalen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen hätten (BAG 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 - zu § 37 Abs. 4 BetrVG; LAG Hamm 22.07.2011 - 10 Sa 203/11 - zu § 42 Abs. 3 Satz 4 LPVG NW; LAG Niedersachsen 27.03.2009 - 10 Sa 451/08 zu § 41 Abs. 1 LPVG Nds.; Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Auflage, § 46 BPersVG Rn 80 ff).
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