Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1089/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36607
LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1089/07 B (https://dejure.org/2008,36607)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.03.2008 - 10 Sa 1089/07 B (https://dejure.org/2008,36607)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. März 2008 - 10 Sa 1089/07 B (https://dejure.org/2008,36607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,36607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Betriebs-Berater

    Anpassung der Betriebsrente - Berücksichtigung einer Patronatserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 1850
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1089/07
    Dieser von der Neufassung des § 16 BetrAVG zum 01.01.1999 unberührt gebliebene Zeitraum (vgl. BAG, 30.08.2005, 3 AZR 395/04, AP Nr. 56 zu § 16 BetrAVG; BAG, 31.07.2007, 3 AZR 810/05, DB 2008, S. 135, Rz. 16) steht weder zur Disposition des Arbeitgebers noch des Arbeitnehmers.

    Ungeachtet des Umstandes, dass der Kläger Zahlung erst für die Zeit ab dem 01.09.2006 begehrt, bleibt daher der 01.05.2005 maßgeblich für die Frage, ob sein Anpassungsbegehren begründet ist, weil die Beklagte von der Möglichkeit der Bündelung der Prüfungstermine bisher keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BAG, 31.07.2007, 3 AZR 810/05, DB 2008, S. 135, Rz. 19).

    Sofern es nach dem Anpassungsstichtag aufgrund einer vorhersehbaren wirtschaftlichen Entwicklung zu einer Verbesserung oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Anpassungsschuldners kommt, die sich zum Anpassungsstichtag noch nicht ausgewirkt hat, ist auch diese Entwicklung zur Bestätigung oder Abschwächung der aus dem Prüfzeitraum gewonnenen Prognose heranzuziehen, sofern diese Entwicklung bis zur letzten Tatsachenverhandlung eintritt (vgl. BAG, 31.07.2007, 3 AZR 810/05, DB 2008, S. 135, Rz. 20; BAG, 13.12.2005, 3 AZR 217/05, AP Nr. 57 zu- § 16 BetrAVG, Rz. 17; BAG, 25.04.2006, 3 AZR 50/05, EzA § 16 BetrAVG Nr. 49, Rz. 55).

    Deshalb war die Verschmelzung bei der Prognose noch nicht zu berücksichtigen (vgl. BAG, 31.07.2007, 3 AZR 810/05, DB 2008, S. 135, Rz. 23 f.).

    Auf das Verhältnis der auf die Beklagte verschmolzenen und der kommen die Grundsätze der Rechtsprechung zum Berechnungsdurchgriff nicht zur Anwendung (vgl. BAG, 31.07.2007, 3 AZR 810/05, DB 2008, S. 135, Rz. 15).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1089/07
    Sofern es nach dem Anpassungsstichtag aufgrund einer vorhersehbaren wirtschaftlichen Entwicklung zu einer Verbesserung oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Anpassungsschuldners kommt, die sich zum Anpassungsstichtag noch nicht ausgewirkt hat, ist auch diese Entwicklung zur Bestätigung oder Abschwächung der aus dem Prüfzeitraum gewonnenen Prognose heranzuziehen, sofern diese Entwicklung bis zur letzten Tatsachenverhandlung eintritt (vgl. BAG, 31.07.2007, 3 AZR 810/05, DB 2008, S. 135, Rz. 20; BAG, 13.12.2005, 3 AZR 217/05, AP Nr. 57 zu- § 16 BetrAVG, Rz. 17; BAG, 25.04.2006, 3 AZR 50/05, EzA § 16 BetrAVG Nr. 49, Rz. 55).

    Die Voraussetzungen eines Berechnungsdurchgriffs, der es ermöglichen würde, auf die wirtschaftliche Lage der" Is Konzernmutter der Rechtsvorgängerin der Beklagten abzustellen, liegen unstreitig nicht vor (vgl. zu diesen Voraussetzungen BAG, stRspr. seit Urteil vom 04.10.1994, 3 AZR 910/93, AP Nr. 32 zu § 16 BetrAVG; zuletzt BAG, 25.04.2006, 3 AZR 50/05, EzA § 16 BetrAVG Nr. 49, Rz. 46 m. w. N.).

  • BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81

    Insolvenzsicherung - Betriebsrente - Kaufkraftentwicklung - Anpassung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1089/07
    Dazu gehört grundsätzlich auch die Anpassungspflicht des § 16 BetrAVG, für die der PSVaG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit Urteil vom 22.03.1983, 3 AZR 574/81, AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG; siehe auch BAG, 05.10.1993, 3 AZR 698/92, AP Nr. 28 zu § 16 BetrAVG, Rz. 21 m. w. N.) nicht einstehen muss.

    Allein aufgrund des Eintritts des Sicherungsfalls des § 7 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 BetrAVG ist daher ein Teuerungsausgleich ausgeschlossen (vgl. BAG, 22.03.1983, 3 AZR 574/81, AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG, Rz. 11 f.; vgl. auch Schaub/Vogelsang, ArbR-Hdb., § 84, Rz. 135).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 361/98

    Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1089/07
    Durch diese Vereinbarung ist der Sicherungsfall des § 7 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 BetrAVG eingetreten und hat der PSVaG seine Einstandspflicht anerkannt (vgl. BAG, 09.11.1999, 3 AZR 361/98, AP Nr. 96 zu § 7 BetrAVG).

    Auch kann der Kläger ungeachtet der gesetzlichen Einstandspflicht des PSVaG, die die Versorgungspflicht des Arbeitgebers nicht verdrängt, sondern nur neben diese Pflicht tritt, die nicht insolvenzgesicherten Teile der Altersversorgung nach wie vor von der Beklagten verlangen (vgl. BAG, 09.11.1999, a.a.O., B III d. Gr.).

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1089/07
    Die Voraussetzungen eines Berechnungsdurchgriffs, der es ermöglichen würde, auf die wirtschaftliche Lage der" Is Konzernmutter der Rechtsvorgängerin der Beklagten abzustellen, liegen unstreitig nicht vor (vgl. zu diesen Voraussetzungen BAG, stRspr. seit Urteil vom 04.10.1994, 3 AZR 910/93, AP Nr. 32 zu § 16 BetrAVG; zuletzt BAG, 25.04.2006, 3 AZR 50/05, EzA § 16 BetrAVG Nr. 49, Rz. 46 m. w. N.).
  • BGH, 25.11.1991 - III ZR 199/90

    Abgabe einer sog. Patronatserklärung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1089/07
    Ob dabei der Kreditgeber einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen die Muttergesellschaft erlangt oder lediglich die hinreichende Ausstattung der Tochter mit Finanzmitteln beanspruchen kann, hängt von der Formulierung der Patronatserklärung ab (vgl. BGH, 25.11.1991, III ZR 199/90, juris, Rz. 3).
  • BGH, 30.01.1992 - IX ZR 112/91

    Bürgschaftsähnliche Patronatserklärung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1089/07
    Eine solche Patronatserklärung kommt hinsichtlich ihres Sicherheitswertes einer Bürgschaft oder Garantie nahe und berechtigt den Gläubiger, dem gegenüber sie abgegeben ist, dazu, den Patronatsgeber unmittelbar auf Zahlung in Anspruch zu nehmen (vgl. BGH, 08.05.2003, IX ZR 334/01, ZIP 2003, S. 1097, Rz. 18, 20; BGH, 30.01.1992, IX ZR 112/91, BGHZ 117, 127, Rz. 28, 18, 27; Kiethe, a.a.O., ).
  • BGH, 08.05.2003 - IX ZR 334/01

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung einer Patronatserklärung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1089/07
    Eine solche Patronatserklärung kommt hinsichtlich ihres Sicherheitswertes einer Bürgschaft oder Garantie nahe und berechtigt den Gläubiger, dem gegenüber sie abgegeben ist, dazu, den Patronatsgeber unmittelbar auf Zahlung in Anspruch zu nehmen (vgl. BGH, 08.05.2003, IX ZR 334/01, ZIP 2003, S. 1097, Rz. 18, 20; BGH, 30.01.1992, IX ZR 112/91, BGHZ 117, 127, Rz. 28, 18, 27; Kiethe, a.a.O., ).
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94

    Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1089/07
    Daher genügt die Angabe des anspruchsbegründenden Sachverhalts zur Erfüllung des Bestimmtheitsgebots des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BAG, 17.10.1995, 3 AZR 881/94, AP Nr. 34 zu § 16 BetrAVG, Rz. 14).
  • LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1321/07

    Bei der Prognose bzgl. der Vereinbarkeit einer Anpassung der Betriebsrente mit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1089/07
    Hinsichtlich der Einzelheiten des Vorbringens des Klägers in der Berufungsinstanz wird auf seine Berufungsbegründung (BI. 325 bis 329 d. A.), seinen Schriftsatz vom 31.01.2008 (BI. 379 bis 382 d. A.), seinen Schriftsatz vom 29.02.2008 (Bl. 394 bis 396 d. A.) sowie auf sein Vorbringen in der mündlichen Verhandlung vor der Kammer vom 28.03.2008 (BI. 397 ff. d. A.) Bezug genommen, ferner auf das vom Kläger im Termin vom 28.03.2008 zum Gegenstand seines Vortrags gemachte Vorbringen auf S. 4 f. der Berufungsbegründung im Verfahren 10 Sa 1321/07 B (dort BI. 297 f. d.A.).
  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92

    Anpassung der Betriebsrenten

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht