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   LAG Niedersachsen, 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03   

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https://dejure.org/2004,5518
LAG Niedersachsen, 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03 (https://dejure.org/2004,5518)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03 (https://dejure.org/2004,5518)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Mai 2004 - 10 Sa 2180/03 (https://dejure.org/2004,5518)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Auswahlrichtlinie - Punkteschema - grobe Fehlerhaftigkeit - Altersdiskriminierung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 95 BetrVG; § 1 Abs. 4 KSchG; § 14 Abs. 4 TzBfG; § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG; § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG; § 112 BetrVG
    Betriebsbedingte Kündigung; Wirksamkeit einer Kündigung bei Verstoß einer Kündigung gegen eine Betriebsvereinbarung und bei Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung; Folgen einer Festlegung der bei der Sozialauswahl zu berücksichtigenden sozialen Gesichtspunkte ...

  • IWW

    KSchG § 1 Abs. 4 BetrVG § 75 Abs. 1 Satz 2 RL 00/78/EG
    EKSchG, BetrVG, RL 00/78/EG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung; Wirksamkeit einer Kündigung bei Verstoß einer Kündigung gegen eine Betriebsvereinbarung und bei Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung; Folgen einer Festlegung der bei der Sozialauswahl zu berücksichtigenden sozialen Gesichtspunkte ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 4; ; BetrVG § 75 Abs. 1 Satz 2; ; RL 00/78/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahlrichtlinie, Punkteschema, grobe Fehlerhaftigkeit, Altersdiskriminierung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.fr (Auszüge)

    Sozialauswahl, Auswahlrichtlinie, Punkteschema, grobe Fehlerhaftigkeit, Altersdiskriminierung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 08.11.1956 - 2 AZR 302/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen Arbeitsmangels

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03
    Die Betriebspartner durften bei der Bewertung der für die Sozialauswahl zugrunde zu legenden Kriterien berücksichtigen, dass rentennahe Jahrgänge bei Verlust des Arbeitsplatzes typischerweise wirtschaftlich erheblich besser abgesichert sind als Arbeitnehmer mittleren Lebensalters, d. h. im Alter zwischen 40 und 55. Während Arbeitnehmer mittleren Lebenalters unter den gegenwärtigen beschäftigungspolitischen Bedingungen bereits ebenso weitgehend unvermittelbar auf dem Arbeitsmarkt sind wie rentennahe Jahrgänge, befinden sie sich vielfach noch im Aufbau oder am Anfang ihrer wirtschaftlichen und familiären Existenz (vgl. BAG, AP Nr. 135 zu § 112 BetrVG 1972 und BAG, 18.01.1990, 2 AZR 357/89, AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 -Soziale Auswahl ).

    Eine derartige Gewichtung ist nicht völlig unausgewogen (vgl. BAG, AP Nr. 19 zu § 1 KSchG - Soziale Auswahl ).

    Allerdings forderte die Rechtsprechung (vgl. nur BAG, AP Nr. 19 zu § 1 KSchG - Soziale Auswahl), dass Punkteschemata, die von den Betriebspartnern im Rahmen von Auswahlrichtlinien oder in einem Interessenausgleich/Sozialplan getroffen worden waren, für eine abschließende Berücksichtigung individueller Besonderheiten des Einzelfalles Raum ließen.

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03
    Nur dann ist die Sozialauswahl mit einem schweren, ins Auge springenden Fehler belastet, der nicht mehr hingenommen werden kann (vgl. BAG, 05.12.2002, 2 AZR 697/01, AP Nr. 60 zu § 1 KSchG 1969 - Soziale Auswahl ; LAG Niedersachsen, 16.08.2002, 10 Sa 409/02, LAGE Nr. 40 zu § 1 KSchG -Soziale Auswahl ).
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2004 - 12 Sa 1188/03

    Sozialauswahl zugunsten älterer und länger beschäftigter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03
    An der Ausgewogenheit des von den Betriebspartnern in der Betriebsvereinbarung vom 01.10.1997 festgelegten Punkteschemas ändert sich auch nichts dadurch, dass einer Kontrolle am Maßstab des § 1 Abs. 4 KSchG auch Punkteschemata standhielten, die das Alter und die Betriebszugehörigkeit bis zum 65. Lebensjahr berücksichtigen, die Möglichkeit des Rentenbezugs also nicht zu Lasten der Arbeitnehmer berücksichtigen (vgl. LAG Düsseldorf, 21.01.2004, 12 Sa 1188/03, juris).
  • LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Soziale Rechtfertigung einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03
    Nur dann ist die Sozialauswahl mit einem schweren, ins Auge springenden Fehler belastet, der nicht mehr hingenommen werden kann (vgl. BAG, 05.12.2002, 2 AZR 697/01, AP Nr. 60 zu § 1 KSchG 1969 - Soziale Auswahl ; LAG Niedersachsen, 16.08.2002, 10 Sa 409/02, LAGE Nr. 40 zu § 1 KSchG -Soziale Auswahl ).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03
    Die Arbeitsgerichte haben bei der Überprüfung einer Betriebsvereinbarung anhand der in § 75 Abs. 1 BetrVG geregelten Grundsätze von Recht und Billigkeit als unbestimmten Rechtsbegriff auch Art. 6 GG zu beachten (vgl. BAG, 12.11.2002, 1 AZR 58/02, AP Nr. 159 zu § 112 BetrVG 1972 ).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03
    Ohnehin ist für das Gewicht eines Kriteriums im Verhältnis zu den anderen Kriterien nicht die erreichbare absolute Punktzahl, sondern die Differenz der Punktzahlen, die sich aus einem Vergleich der Arbeitnehmer für das einzelnen Kriterium ergibt, maßgeblich (vgl. BAG, 05.12.2002, 2 AZR 549/01, AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 - Soziale Auswahl ).
  • BAG, 12.03.1997 - 10 AZR 648/96

    Sozialpläne dürfen auch Praktikabilitätsgesichtspunkten Rechnung tragen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03
    Es kann daher dahinstehen, ob die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die Betriebspartner aus Gründen der praktikabelen Durchführung eines Sozialplans befugt sind, die Zahlung eines Abfindungszuschlags für unterhaltsberechtigte Kinder davon abhängig zu machen, dass diese auf der Lohnsteuerkarteeingetragen sind (vgl. BAG, 12.03.1997, 10 AZR 648/96, AP Nr. 111 zu § 112 BetrVG 1972), auf die Ermittlung der Unterhaltsverpflichtungen im Rahmen einer Sozialauswahl übertragbar ist (ablehnend Gaul/Lunk, NZA 2004, Seite 184 ).
  • BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 113/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03
    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer die Verurteilung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung erstritten hat und die Weiterbeschäftigung nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erfolgt (vgl. BAG, 22.10.2003, 7 AZR 113/03, AP Nr. 6 zu § 14 TzBfG ).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03
    Die Betriebspartner durften bei der Bewertung der für die Sozialauswahl zugrunde zu legenden Kriterien berücksichtigen, dass rentennahe Jahrgänge bei Verlust des Arbeitsplatzes typischerweise wirtschaftlich erheblich besser abgesichert sind als Arbeitnehmer mittleren Lebensalters, d. h. im Alter zwischen 40 und 55. Während Arbeitnehmer mittleren Lebenalters unter den gegenwärtigen beschäftigungspolitischen Bedingungen bereits ebenso weitgehend unvermittelbar auf dem Arbeitsmarkt sind wie rentennahe Jahrgänge, befinden sie sich vielfach noch im Aufbau oder am Anfang ihrer wirtschaftlichen und familiären Existenz (vgl. BAG, AP Nr. 135 zu § 112 BetrVG 1972 und BAG, 18.01.1990, 2 AZR 357/89, AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 -Soziale Auswahl ).
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03
    Die nationalen Gerichte sind bei der Anwendung nationalen Rechts verpflichtet, dieses im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der europäischen Richtlinien auszulegen (EuGH, stRspr seit Urteil vom 10.04.1984, Rs. 14/83, AP Nr. 1 zu § 611 a BGB - von Colson und Kamann).
  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 122/03

    Benachteiligung behinderter Menschen bei Altersteilzeit

  • BAG, 19.10.1999 - 1 AZR 838/98

    Höchstbetrag für Sozialplanabfindungen

  • BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 45/96

    Sozialplanabfindung - Ausschluß älterer Arbeitnehmer

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

  • LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04

    Gerichtliche Überprüfung der Herausnahme von Leistungsträgern aus der

    Angesichts der Besonderheiten des Falles kann offen bleiben, ob der Beklagte den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte, die für die beiden Kinder keinen Freibetrag aufwies, zumindest angesichts des Umstands einer Massenentlassung in der Insolvenz vertrauen durfte oder vor Ausspruch der Kündigung insoweit beim Kläger nachfragen musste (s. dazu LAG Köln vom 29.07.2004 - 5 Sa 63/04 - = LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 45a; LAG Niedersachsen vom 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03 = LAGReport 2005, 52; LAG Düsseldorf vom 04.11.2004 - 11 Sa 957/04 - = DB 2005, 454; LAG Hamm vom 06.07.2000 - 4 Sa 233/00 - = ZinsO 2001, 336).
  • LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 5 Sa 198/05

    Grobe Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer;

    Die Bedeutung dieses Auswahlkriteriums steigt bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation kontinuierlich an, weil es für ältere Arbeitnehmer zunehmend schwierig ist, auf dem Arbeitsmarkt eine neue Beschäftigung zu finden, und fällt mit zeitlicher Nähe zum Renteneintritt wieder ab, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer ist für den Zwischenzeitraum durch Altersteilzeit oder den Bezug von Arbeitslosengeld sowie durch die Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Renten- oder Arbeitslosenversicherung nahtlos versorgt (vgl. APS/Kiel § 1 KSchG Rd-Nr. 713; Preis RdA 1999, 311, 316; vgl. ferner LAG Niedersachsen 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03 - unter II. 1. a cc der Gründe: Berücksichtigung des Lebensalters nur bis zum 55. Lebensjahr).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2007 - 14 Sa 508/07

    Zur Berücksichtigung der Rentennähe eines betriebsbedingt zu kündigenden

    Die Bedeutung dieses Auswahlkriteriums steigt bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation kontinuierlich an, weil es für ältere Arbeitnehmer zunehmend schwierig ist, auf dem Arbeitsmarkt eine neue Beschäftigung zu finden, und fällt mit zeitlicher Nähe zum Renteneintritt wieder ab, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer ist für den Zwischenzeitraum durch Altersteilzeit oder den Bezug von Arbeitslosengeld sowie durch die Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Renten- oder Arbeitslosenversicherung nahtlos versorgt (vgl. APS/Kiel § 1 KSchG Rd-Nr. 713; Preis RdA 1999, 311, 316; vgl. ferner LAG Niedersachsen 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03 - unter II. 1. a cc der Gründe: Berücksichtigung des Lebensalters nur bis zum 55. Lebensjahr).
  • ArbG Essen, 30.08.2005 - 2 Ca 670/05
    So auch: LAG Niedersachsen vom 28.5.2004 - 10 Sa 2180/03, LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 44a, zu II 1 c; Fischermeier, NZA 1997 S. 1089 (1096); APS- Kiel, 2. Aufl., § 1 KSchG Rdn. 769-771a, m. w. N.
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