Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 28.09.2006 - 4 Sa 2142/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Lehrkraft - Vertretungslehrkraft - Eingruppierung - Änderungskündigung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 2 S. 1 KSchG; § 2 S. 1 KSchG; § 145 BGB; § 623 BGB
Eingeschränkte Überprüfbarkeit der in Grunderlassen dokumentierten Organisationsentscheidung des Landes durch die Arbeitsgerichte; Anforderungen an die Bestimmtheit einer betriebsbedingten Änderungskündigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingeschränkte Überprüfbarkeit der in Grunderlassen dokumentierten Organisationsentscheidung des Landes durch die Arbeitsgerichte; Anforderungen an die Bestimmtheit einer betriebsbedingten Änderungskündigung
- Judicialis
TzBfG § 12; ; TzBfG § 14; ; KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1; ; KSchG § 2; ; KSchG § 2 Satz 1; ; BGB § 133; ; BGB § 145; ; BGB § 157; ; BGB § 623; ; BAT § 22; ; BAT § 22 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 § 2; BGB § 623
Unbestimmte und sozialwidrige Änderungskündigung gegenüber Aushilfslehrerin - Überprüfung von Ministerialerlassen als Organisationsentscheidungen zum Einsatz pädagogischer Mitarbeiter als Vertretungskräfte - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- yumpu.com (Leitsatz)
Änderungskündigung, Organisationsentscheidung, Lehrkraft
Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 23.11.2005 - 3 Ca 438/05
- LAG Niedersachsen, 28.09.2006 - 4 Sa 2142/05
Papierfundstellen
- NZA-RR 2007, 160
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03
Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.09.2006 - 4 Sa 2142/05
Dieses (Änderungs-) Angebot muss wie jedes Angebot im Sinne von § 145 BGB eindeutig bestimmt bzw. bestimmbar sein (vgl. BAG Urteil v. 17.05.2001 - 2 AZR 460/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 3; v. 16.09.2004 - 2 AZR 628/03 - § 2 KSchG 1969 Nr. 78).In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob es dem Schriftformerfordernis nach § 623 BGB entspricht (vgl. BAG Urteil v. 16.09.2004 - 2 AZR 628/03 - a.a.O.).
- BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.09.2006 - 4 Sa 2142/05
Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (BAG Urteil v. 22.04.2004 - 2 AZR 385/03 - AP § 2 KSChG 1969 Nr. 74).Die die ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG Urteil v. 22.04.2004 - 2 AZR 385/03 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 74).
- BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 49/93
Eingruppierung: Sozialarbeiter/Sozialpädagoge und Erzieher
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.09.2006 - 4 Sa 2142/05
Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des 1. Senats, der in seinem Beschluss vom 20.04.1994 (1 ABR 49/93 - ZTR 1995, 364) angenommen hat, für die Eingruppierung müsse danach entschieden werden, worin sich die typischen Inhalte dieser Berufe unterscheiden.
- BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 122/04
Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Haushaltsstelle
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.09.2006 - 4 Sa 2142/05
Im öffentlichen Dienst kann eine solche Entscheidung z. B. darin liegen, dass in einem Haushaltsplan eine Stelle gestrichen, ein sog. kw-Vermerk angebracht oder aus einem Personalbedarfsplan der Wegfall einer Stelle ersichtlich wird (vgl. BAG Urteil v. 07.10.2004 - 2 AZR 122/04 - § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung Nr. 129). - BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98
Änderungskündigung zur Durchsetzung einer tarifwidrigen Erhöhung der Arbeitszeit
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.09.2006 - 4 Sa 2142/05
Der 2. Senat hat darüber hinaus stets geprüft, ob die kündigende Vertragsparteil mit ihrer Kündigung ein rechtlich zulässiges Ziel erstrebt, ob also im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung eine Änderung des Arbeitsvertrages, wie sie mit der Änderungskündigung erstrebt wird, tariflich zulässig ist (BAG Urt. v. 10.02.1999 - 2 AZR 422/98 - AP § 2 KSchG Nr. 52). - BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 460/00
Auslegung einer Kündigungserklärung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.09.2006 - 4 Sa 2142/05
Dieses (Änderungs-) Angebot muss wie jedes Angebot im Sinne von § 145 BGB eindeutig bestimmt bzw. bestimmbar sein (vgl. BAG Urteil v. 17.05.2001 - 2 AZR 460/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 3; v. 16.09.2004 - 2 AZR 628/03 - § 2 KSchG 1969 Nr. 78). - BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 318/94
Arbeitserzieher im Berufserziehungsdienst
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.09.2006 - 4 Sa 2142/05
Er hat diese Berufsbilder in seiner Entscheidung vom 26.07.1995 (4 AZR 318/94 - AP § 12 AVR Caritasverband Nr. 8) ausführlich dargestellt und bei ihrer Abgrenzung festgestellt, dass diese weitreichende Gemeinsamkeiten aufweisen und sich in breiten Tätigkeitsfeldern überschneiden. - BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02
Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.09.2006 - 4 Sa 2142/05
Als einen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts es gewertet, wenn der Arbeitgeber ein Vertragsangebot unterbreitet, das einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beinhalten würde (vgl. BAG Urteil v. 03.07.2003 - 2 AZR 617/02 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 73). - BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.09.2006 - 4 Sa 2142/05
Diese Voraussetzungen müssen für alle Vertragsänderungen vorliegen (vgl. BAG Urteil v. 23.06.2005 - 2 AZR 642/04 - § 2 KSchG 1969 Nr. 81).