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   LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11   

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https://dejure.org/2012,5445
LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11 (https://dejure.org/2012,5445)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.03.2012 - 7 Sa 662/11 (https://dejure.org/2012,5445)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. März 2012 - 7 Sa 662/11 (https://dejure.org/2012,5445)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung einer seit 09.08.2007 arbeitsunfähigen AN, die seit 01.03.2008 EU-Rente bezieht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 3 BUrlG; § 7 Abs. 4 BUrlG; § 125 SGB III; Art. 7 Abs. 1 RL 88/2003/EG
    Urlaubsabgeltung bei durchgängiger Arbeitsunfähigkeit; Europarechtskonforme Begrenzung des Übertragungszeitraums des Urlaubsanspruchs; Urlaubsanspruch bei dauerhaftem Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente im ruhenden Arbeitsverhältnis

  • IWW

    BUrlG § 7 SGB III § 125

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsabgeltung bei durchgängiger Arbeitsunfähigkeit; Europarechtskonforme Begrenzung des Übertragungszeitraums des Urlaubsanspruchs; Urlaubsanspruch bei dauerhaftem Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente im ruhenden Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung bei durchgängiger Arbeitsunfähigkeit; europarechtskonforme Begrenzung des Übertragungszeitraums des Urlaubsanspruchs; Urlaubsanspruch bei dauerhaftem Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente im ruhenden Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07, AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG) § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG richtlinienkonform fortgebildet und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass gesetzliche Urlaubs(abgeltungs)ansprüche nicht erlöschen, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraumes erkrankt und deswegen arbeitsunfähig sind.

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 24.03.2009 (a.a.O.) zutreffend ausgeführt hat, obliegt es den nationalen Gerichten, den Rechtsschutz zu gewährleisten, der sich für den Einzelnen aus den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen ergibt.

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07, AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG).

    Der EuGH ist als gesetzlicher Richter im Sinne von Art. 101 GG zur endgültigen Entscheidung über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts berufen (BAG vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07, AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG, Rn. 47).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Bezug von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11
    In Rechtsprechung und Literatur wird allerdings die Auffassung vertreten, dass ein Arbeitsverhältnis während des Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente oder Arbeitslosengeld ruht, und dass bei einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses Urlaubsansprüche nicht entstehen (vergleiche statt vieler LAG Düsseldorf vom 05.05.2010, 7 Sa 1571/09; LAG Baden-Württemberg vom 09.06.2011, 6 Sa 109/10; LAG Köln vom 19.08.2011, 12 Sa 110/11).

    Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg geht in einem Urteil vom 09.06.2011 (6 Sa 109/10) davon aus, dass die Urlaubsgewährung verbunden mit der Fortzahlung des Arbeitsentgelts für den Arbeitgeber Teil seiner Hauptleistungspflicht ist und dass deshalb das Ruhen der Hauptleistungspflicht dazu führt, dass im ruhenden Arbeitsverhältnis kein Urlaubsanspruch entsteht.

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11
    Für einen Regelungswillen, der zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen Ansprüchen unterscheide, müssen deutliche Anhaltspunkte bestehen (zuletzt BAG vom 23.03.2010, 9 AZR 128/09, AP Nr. 3 zu § 125 SGB IX).

    Seit dem 24. November 1996 war das Vertrauen von Arbeitgebern auf den Fortbestand der bisherigen Rechtsprechung nicht länger schutzwürdig (BAG vom 23.03.2010, 9 AZR 128/09, a.a.O.).

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 14.03.2006 (9 AZR 312/05, AP Nr. 90 zu § 7 BUrlG Abgeltung) entschieden, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Ablauf der Krankengeldzahlungen Arbeitslosengeld bezieht, zu vermuten sei, dass die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben.

    Das Bundesarbeitsgericht hat demgegenüber bereits in dem Urteil vom 14.03.2006 (a.a.O.) ausgeführt, dass eine durch Krankheit herbeigeführte dauerhafte Verhinderung zur Arbeitsleistung nicht die Suspendierung der Hauptpflichten bewirkt.

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11
    An dieser Rechtsprechung kann angesichts der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22.11.2011 (C-214/10, NZA 2011, 1333-1335) nicht festgehalten werden.

    Dieser besteht nämlich nach der Rechtsprechung des EuGH (vom 22.11.2011, C-214/10) darin, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zum einen von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und zum anderen über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen.

  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11
    Dem in der Norm zum Ausdruck kommenden Willen des nationalen Gesetzgebers ist so weit wie möglich Rechnung zu tragen (LAG Baden-Württemberg vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11, Hergenröter, Richtlinienwidriges Gesetz und richterliche Rechtsfortbildung FS Wolfgang Zöllner, 1155, 1159).

    Der Übertragungszeitraum ist danach angesichts der nationalen Regelungen auf 15 Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums zu begrenzen (LAG Baden-Württemberg vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11).

  • LAG Köln, 19.08.2011 - 12 Sa 110/11

    Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11
    In Rechtsprechung und Literatur wird allerdings die Auffassung vertreten, dass ein Arbeitsverhältnis während des Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente oder Arbeitslosengeld ruht, und dass bei einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses Urlaubsansprüche nicht entstehen (vergleiche statt vieler LAG Düsseldorf vom 05.05.2010, 7 Sa 1571/09; LAG Baden-Württemberg vom 09.06.2011, 6 Sa 109/10; LAG Köln vom 19.08.2011, 12 Sa 110/11).
  • LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09

    Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11
    In Rechtsprechung und Literatur wird allerdings die Auffassung vertreten, dass ein Arbeitsverhältnis während des Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente oder Arbeitslosengeld ruht, und dass bei einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses Urlaubsansprüche nicht entstehen (vergleiche statt vieler LAG Düsseldorf vom 05.05.2010, 7 Sa 1571/09; LAG Baden-Württemberg vom 09.06.2011, 6 Sa 109/10; LAG Köln vom 19.08.2011, 12 Sa 110/11).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11
    Dies hat zur Folge, dass auch bei einer Suspendierung der Hauptleistungspflicht infolge des Ruhens des Arbeitsverhältnisses das Entstehen eines Urlaubsanspruchs nicht ausgeschlossen ist (so LAG Baden-Württemberg vom 29.04.2010, 11 Sa 64/09).
  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11
    Der Europäische Gerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 26.06.2001 (C-173/99) entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Entstehung des Anspruchs auf Jahresurlaub nicht von irgendeiner Voraussetzung abhängig machen können.
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 795/08

    Freizeitanspruch im Heuerverhältnis - Freizeitkonto

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

  • BFH, 22.09.2011 - III R 30/08

    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 5 Sa 80/12

    Urlaubsanspruch, Abgeltung, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Ruhensvereinbarung,

    a.A.: LAG Niedersachsen, Urt. v. 29.03.2012 - 7 Sa 662/11 -, zit. n. Juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 23.02.2012 - 5 Sa 1370/11 -, zit. n. Juris; Urt. v. 08.02.2011, 16 Sa 1574/10 - LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 -, zit. n. Juris).

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung sowie Divergenz insbesondere zur Entscheidung des LAG Niedersachen vom 29.03.2012 - 7 Sa 662/11 - zuzulassen.

  • LAG Bremen, 15.09.2015 - 1 Sa 92/14

    Urlaubsabgeltung; Übergang von unbefristeter Erwerbsunfähigkeitsrente in

    Daraus folgt auch nach Auffassung der Kammer, dass allein der Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente genauso wenig wie der Bezug von Arbeitslosengeld dazu führen kann, dass der gesetzliche Jahresurlaub nicht entsteht (ebenso LAG Niedersachsen v. 29.03.2012, 7 Sa 662/11; LAG Berlin-Brandenburg v. 15.02.2013, 8 Sa 2006/12; a. A. ArbG Halle v. 23.01.2014, 5 Ca 1108/13 NMB).

    Weder der Bezug von Krankengeld noch der Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Rentenversicherung noch der Bezug von Arbeitslosengeld im Wege der sog. Gleichwohlgewährung hat Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und den Grundsatz, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auch bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit entsteht (LAG Niedersachsen v. 29.03.2012, aaO.).

    Ohne entsprechende gesetzliche, tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelung ist eine Kürzung des Urlaubsanspruchs nicht möglich (LAG Niedersachsen v. 29.03.2012, aaO.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2012 - 9 Sa 52/12

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Verfallsfrist - Rechtsfortbildung

    b) Ob eine derartige Reduzierung möglich und geboten ist, wird kontrovers beurteilt (dafür etwa LAG Baden-Württemberg 21.12.2011 - 10 Sa 19/11-, juris; LAG Niedersachsen 29.03.2012 - 7 Sa 662/11-, juris; LAG Sachsen 22.03.2012 - 9 Sa 321/11-, juris; LAG Hessen 07.02.2012 -19 Sa 818/11-, juris; anderer Auffassung etwa: LAG Hessen 07.12.2010 - 19 Sa 939/10-; LAG Düsseldorf 25.02.2011 - 9 Sa 258/10-).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 4 Sa 173/12

    Urlaubsabgeltung, Urlaubsvereinbarung, Mindesturlaub, Arbeitsunfähigkeit,

    Zutreffend hat bereits das Landesarbeitsgericht Niedersachsen im Urteil vom 29.03.2012 (7 Sa 662/11, zitiert nach juris Rn. 38) ausgeführt, es sei unerheblich für die Entstehung des gesetzlichen Jahresurlaubes, in welcher Weise der Arbeitnehmer während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit sozialversicherungsrechtlich abgesichert sei.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11

    Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld - fünfzehnmonatiger Übertragungszeitraum

    (bb) Da das Unionsrecht jedoch einen längeren als einen fünfzehnmonatigen Übertragungszeitraum nach Ablauf des (kalenderjährlichen) Bezugszeitraums für den Urlaub nicht gebietet (EuGH 22.11.2011 - C-214/10 - "KHS" Rn. 38 ff., NZA 2011, 1333 ), findet die unionsrechtskonforme Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG mit der Übertragungszeit von 15 Monaten zugleich seinen äußersten Rahmen (BAG 7, 8.2012 - 9 AZR 353/10 - PM; ebenso bereits LAG Baden-Württemberg 9.3.2012 - 9 Sa 155/11 - zu II 2 a der Gründe; 21.12.2011 - 10 Sa 19/11 - zu II 2 der Gründe; LAG Sachsen-Anhalt 4.3.2012 - 6 Sa 441/10 - zu B II 1 c der Gründe; LAG Nürnberg 16.3.2012 - 8 Sa 303/11 - LAG Niedersachsen 29.3.2012 - 7 Sa 662/11 - zu II 1 der Gründe; LAG Niedersachsen 11.7.12 - 16 Sa 1642/10 - zu 2 der Gründe; LAG Hessen 7.2.2012 - 19 Sa 818/11 - zu II 1 b bb der Gründe; anders noch LAG Rheinland-Pfalz 22.6.2012 - 9 Sa 56/12 - zu II 3 der Gründe).
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