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LAG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 Sa 229/91 |
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Volltextveröffentlichung
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BGB § 611a; GG Art. 3 Abs. 1
Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Einstellung
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 15.11.1990 - 5 Ca 388/90
- LAG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 Sa 229/91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 Sa 229/91
Das Bundesarbeitsgericht spricht in seinem Urteil zunächst davon, dass jeder Arbeitnehmer ein Recht habe, nach sachangemessenen Maßstäben beurteilt zu werden (vgl. BAG, NJW 1990, 65 unter A II).Das Landesarbeitsgericht folgt der Entscheidung des BAG vom 14.03.1989 - 8 AZR 447/87 -, wonach die Entschädigung grundsätzlich der Arbeitsvergütung für einen Monat zu entsprechen hat.
- BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 Sa 229/91
Nur im öffentlichen Dienst gibt es nach Artikel 33 GG alten Recht auf gleichen Zugang zum Arbeitsplatz, das dem Bewerber einen Anspruch auf Einstellung geben kann (vgl. BVerfG, NJW 1990, 501 ; BVerwG, NJW 1989, 538 ). - BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 Sa 229/91
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wurde durch richterliche Rechtsfortbildung als sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB entwickelt und ist seit langem durch das Bundesverfassungsgericht anerkannt (vgl. BVerfGE 34, 269 ).
- ArbG Hannover, 15.11.1990 - 5 Ca 388/90
Auswahlentscheidung; Ablehnungsschreiben; Dispositionsbefugnis
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 Sa 229/91
unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Hannover - 5 Ca 388/90 - vom 15.11.1990 die Beklagte auf Zahlung von Schadensersatz zu verurteilen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird. - EuGH, 10.04.1984 - 14/83
Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 Sa 229/91
In seinen Entscheidungen vom 10.04.1984 (Rechtssachen 14/83 und 79/83 AP Nr. 1 und 2 zu 611 a BGB ) hat der EuGH dazu Folgendes festgestellt: "Die Richtlinie 76/207 überlässt es zwar den Mitgliedstaaten, die Sanktion für einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot unter den verschiedenen Möglichkeiten auszuwählen, die zur Verwirklichung des Zieles der Richtlinie geeignet sind; entscheidet sich ein Mitgliedstaat jedoch dafür, als Sanktion für einen Verstoß gegen dieses Verbot eine Entschädigung zu gewähren, so muss diese jedenfalls, damit ihre Wirksamkeit und ihre abschreckende Wirkung gewährleistet sind, in einem angemessenen Verhältnis zu dem erlittenen Schaden stehen und somit über einen reinen symbolischen Schadensersatz, wie etwa die bloße Erstattung der Bewerbungskosten hinausgehen. - EuGH, 08.11.1990 - 177/88
Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 Sa 229/91
Er hat in seiner Entscheidung vom 08.11.1990 - Rs C-177/80 -, ZIP 1991, 117 ff. bereits im Leitsatz 3 ausgeführt, dass die Richtlinie 76/207 es zwar den Mitgliedstaaten überlässt, die Sanktion für einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot unter den verschiedenen Möglichkeiten auszuwählen, die zur Verwirklichung des Ziels der Richtlinie geeignet sind. - BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86
Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz - …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 Sa 229/91
Nur im öffentlichen Dienst gibt es nach Artikel 33 GG alten Recht auf gleichen Zugang zum Arbeitsplatz, das dem Bewerber einen Anspruch auf Einstellung geben kann (vgl. BVerfG, NJW 1990, 501 ; BVerwG, NJW 1989, 538 ). - Drs-Bund, 23.04.1990 - BT-Drs 11/6946
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 Sa 229/91
Gleichzeitig hat auch die Bundesregierung am 20.04.1990 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männer am Arbeitsplatz vorgelegt (BT-Drucks. 11/6946 vom 23.04.1990), wegen deren Einzelheiten auf RdA 1991, 166 ff. verwiesen wird. - EuGH - 177/80 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Kommission / Belgien
Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 Sa 229/91
Er hat in seiner Entscheidung vom 08.11.1990 - Rs C-177/80 -, ZIP 1991, 117 ff. bereits im Leitsatz 3 ausgeführt, dass die Richtlinie 76/207 es zwar den Mitgliedstaaten überlässt, die Sanktion für einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot unter den verschiedenen Möglichkeiten auszuwählen, die zur Verwirklichung des Ziels der Richtlinie geeignet sind.