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   LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 579/16   

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https://dejure.org/2017,24459
LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 579/16 (https://dejure.org/2017,24459)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.06.2017 - 6 Sa 579/16 (https://dejure.org/2017,24459)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 6 Sa 579/16 (https://dejure.org/2017,24459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anwendungstarifvertrag § 3; BGB § 305c Abs. 2; TVöD-B § 20
    Umfang der Geltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf den TVöD-B-VKA und die "im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge"

  • IWW

    § 20 Abs. 2 TVöD, §§ 64, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 4 Abs. 1 TVG, § 5 TVG, § 305 c Abs. 2 BGB, § 308 ZPO, §§ 288, 291 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Geltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf den TVöD-B-VKA und die "im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Geltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf den TVöD -B-VKA und die "im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 579/16
    Diese sind - jedenfalls arbeitgeberseitig - eben nicht von den Tarifvertragsparteien des TVöD/VKA abgeschlossen worden ( BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 15; BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 28; BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 30 ).

    Ansonsten wären sie nicht neben diesen, sondern "anstelle" des TVöD maßgeblich ( BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 17; BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 30; BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 20 ).

    Zudem ist für die Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel eine von nicht am Arbeitsvertrag Beteiligten vereinbarte "Tarifregelung" und ein sich etwaiger daraus ableitbarer Wille der Tarifvertragsparteien grundsätzlich nicht von Bedeutung ( BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 31 ).

    Zudem handelt es sich bei dem Prinzip der Sachnähe oder Spezialität um eine tarifrechtliche Kollisionsregelung, die bei einer bloß arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag nicht entstehen kann ( BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 33 ).

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 579/16
    Diese sind - jedenfalls arbeitgeberseitig - eben nicht von den Tarifvertragsparteien des TVöD/VKA abgeschlossen worden ( BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 15; BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 28; BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 30 ).

    Ansonsten wären sie nicht neben diesen, sondern "anstelle" des TVöD maßgeblich ( BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 17; BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 30; BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 20 ).

    Ein verständiger und redlicher Vertragspartner des Arbeitgebers als Verwender der Klausel darf diese Formulierung als inhaltliche Einschränkung der Verweisung dahingehend verstehen, dass es sich nur um Tarifverträge handeln kann, die sich in ihrem inhaltlichen Regelungsbereich von dem des TVöD-B unterscheiden und diesen nicht "verdrängen" ( BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 18 ).

    Dabei kann eine kleine dynamische Verweisung über ihren Wortlaut hinaus nur dann als große dynamische Verweisung im Sinne einer Tarifwechselklausel ausgelegt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen ergibt und hinreichend bestimmt ist ( BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 18 ).

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 579/16
    Ansonsten wären sie nicht neben diesen, sondern "anstelle" des TVöD maßgeblich ( BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 17; BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 30; BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 20 ).

    Es handelt sich schlicht um eine einzelvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen und nicht um die Konkurrenz zweier Normenverträge ( BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 34 ).

  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 579/16
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Unklarheitenregelung nicht ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 16 ).
  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 486/05

    Sanierungs-TV - rückwirkender Eingriff

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 579/16
    Dabei kann es sich zwar auch um Firmenverbandstarifverträge handeln ( vgl. hierzu nur: BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 486/05 - Rn. 16 ff. ), aber nur dann, wenn sie unter Beteiligung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes abgeschlossen worden sind.
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 579/16
    U. a. für den Fall des Abschlusses eines Firmentarifvertrages mit anderen Parteien soll so erreicht werden, dass sich die Bezugnahme auch auf vom einzelnen Arbeitgeber abgeschlossene Haustarifverträge erstreckt (vgl. hierzu: BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 27 ).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 579/16
    Deren eventueller Gestaltungswille ist für die Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel unerheblich ( BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 43 ).
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 579/16
    a) Bei dem Arbeitsvertrag vom 30.05.2007 handelt es sich schon nach seinem äußeren Erscheinungsbild um ein vervielfältigtes Klauselwerk des Beklagten, bei dem prima facie anzunehmen ist, dass es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt ( BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 13 ).
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 579/16
    Im September 2011 erklärte das Bundesarbeitsgericht Änderungskündigungen zur Durchsetzung der Regelungen der Sanierungsvereinbarung vom 25.04.2007 für unwirksam ( BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 ).
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 503/12

    Jubiläumszuwendung - Günstigkeitsvergleich

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 579/16
    Diese sind - jedenfalls arbeitgeberseitig - eben nicht von den Tarifvertragsparteien des TVöD/VKA abgeschlossen worden ( BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 15; BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 28; BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 30 ).
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 375/17

    Keine Geltung von Haustarifverträgen eines privaten Arbeitgebers bei

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. Juni 2017 - 6 Sa 579/16 - wird zurückgewiesen.
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