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   LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 3 Sa 744/11   

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LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 3 Sa 744/11 (https://dejure.org/2012,11800)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.04.2012 - 3 Sa 744/11 (https://dejure.org/2012,11800)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. April 2012 - 3 Sa 744/11 (https://dejure.org/2012,11800)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung eines Maschinenschlossers bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zum Wegfall des Arbeitsplatzes infolge Auftragsrückgangs und zur Sozialauswahl; Weiterbeschäftigung aufgrund formungültiger Befristung der Prozessbeschäftigung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigung wegen Auftragsrückgang - Sozialauswahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Maschinenschlossers bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zum Wegfall des Arbeitsplatzes infolge Auftragsrückgangs und zur Sozialauswahl; Weiterbeschäftigung aufgrund formungültiger Befristung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 3 Sa 744/11
    1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 907/06 - Rn. 18, NZA 2008, 1120 ) bestimmt sich der Kreis der in die soziale Auswahl einzubeziehenden vergleichbaren Arbeitnehmer in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen, also zunächst nach der ausgeübten Tätigkeit.

    Nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG bleibt es deshalb dabei, dass die Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten die Regel darstellt, die Ausklammerung sog. Leistungsträger nach Satz 2 der Norm hingegen die Ausnahme bleiben soll ( BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 907/06 - Rn. 20, NZA 2008, 1120 ).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG liegt hingegen beim Arbeitgeber ( BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 907/06 - Rn. 21, NZA 2008, 1120 ).

    Eine Austauschbarkeit ist erst ausgeschlossen, wenn die betriebliche Spezialisierung und die aktuellen besonderen Umstände einen solchen Grad erreicht haben, dass ein Einsatz der zu kündigenden Arbeitnehmer auf dem Arbeitsplatz des "Spezialisten" auch nach einer angemessenen Einarbeitungszeit nicht möglich ist ( BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 907/06 - Rn. 25, NZA 2008, 1120 ).

    Soweit diese Arbeitnehmer einzelne Tätigkeiten besonders beherrschen bzw. bestimmte Maschinen bedienen können, schließt dies alleine eine Vergleichbarkeit noch nicht aus, sondern könnte allenfalls im Hinblick auf § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG Bedeutung gewinnen ( vgl. BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 907/06 - Rn. 24, NZA 2008, 1120 ).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 3 Sa 744/11
    1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - Rn. 12, NZA 1999, 1098 ) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Wenn sich der Arbeitgeber auf außerbetriebliche oder innerbetriebliche Umstände beruft, darf er sich nicht auf schlagwortartige Umschreibungen beschränken; er muss seine tatsächlichen Angaben vielmehr so im Einzelnen darlegen (substantiieren), dass sie vom Arbeitnehmer mit Gegentatsachen bestritten und vom Gericht überprüft werden können ( BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - Rn. 13, NZA 1999, 1098 ).

    Von den Arbeitsgerichten voll nachzuprüfen ist, ob eine derartige unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt; eine solche unternehmerische Entscheidung ist selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist ( BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - Rn. 13, NZA 1999, 1098 ).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 3 Sa 744/11
    Die Beklagte ist aufgrund der unwirksamen Kündigung nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Grundsätzen ( BAG 24. Februar 1985 - GS 1/84 - NZA 1985, 702 ) verpflichtet, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als Maschinenschlosser weiterzubeschäftigen.
  • BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 113/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 3 Sa 744/11
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 7 AZR 113/03 - NZA 2004, 1275; 19. Januar 2005 - 7 AZR 113/04 - EzBAT BAT § 53 Beschäftigung Nr. 13 ) schaffen die Arbeitsvertragsparteien durch die Weiterbeschäftigungsvereinbarung für die Beschäftigung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zur Entscheidung über die Kündigungsschutzklage eine arbeitsvertragliche Grundlage, weil sie in dieser Zeit keine Gewissheit darüber haben, ob zwischen ihnen noch ein Arbeitsverhältnis mit den daraus resultierenden Arbeits- und Beschäftigungspflichten besteht.
  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 113/04

    Zweckbefristung - Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 3 Sa 744/11
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 7 AZR 113/03 - NZA 2004, 1275; 19. Januar 2005 - 7 AZR 113/04 - EzBAT BAT § 53 Beschäftigung Nr. 13 ) schaffen die Arbeitsvertragsparteien durch die Weiterbeschäftigungsvereinbarung für die Beschäftigung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zur Entscheidung über die Kündigungsschutzklage eine arbeitsvertragliche Grundlage, weil sie in dieser Zeit keine Gewissheit darüber haben, ob zwischen ihnen noch ein Arbeitsverhältnis mit den daraus resultierenden Arbeits- und Beschäftigungspflichten besteht.
  • LAG Nürnberg, 25.06.2004 - 9 Sa 151/04

    Kündigung - vertragliche Vereinbarung einer tatsächlichen Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 3 Sa 744/11
    IV. Unabhängig davon, dass die Klage bereits aufgrund der unwirksamen Kündigung begründet ist, hat das Arbeitsgericht zu Recht angenommen, dass die zwischen den Parteien vereinbarte Weiterbeschäftigung des Klägers über den 31. August 2011 hinaus bis zum Abschluss des Verfahrens nicht formwirksam befristet worden ist, so dass sich auch hieraus der unveränderte Fortbestand des Arbeitsverhältnisses der Parteien im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ergibt ( vgl. hierzu auch LAG Nürnberg 25. Juni 2004 - 9 Sa 151/04 - NZA-RR 2005, 18; LAG Schleswig-Holstein 29. August 2003 - 6 Sa 526/02 - [juris] ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2003 - 6 Sa 526/02
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 3 Sa 744/11
    IV. Unabhängig davon, dass die Klage bereits aufgrund der unwirksamen Kündigung begründet ist, hat das Arbeitsgericht zu Recht angenommen, dass die zwischen den Parteien vereinbarte Weiterbeschäftigung des Klägers über den 31. August 2011 hinaus bis zum Abschluss des Verfahrens nicht formwirksam befristet worden ist, so dass sich auch hieraus der unveränderte Fortbestand des Arbeitsverhältnisses der Parteien im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ergibt ( vgl. hierzu auch LAG Nürnberg 25. Juni 2004 - 9 Sa 151/04 - NZA-RR 2005, 18; LAG Schleswig-Holstein 29. August 2003 - 6 Sa 526/02 - [juris] ).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 3 Sa 744/11
    Der Arbeitgeber muss deshalb den Rückgang des Beschäftigungsvolumens nachvollziehbar darstellen, beispielsweise durch eine Darstellung der Entwicklung und einen Vergleich des Auftrags- und Beschäftigungsvolumens in Referenzperioden ( BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 412/05 - Rn. 17, DB 2006, 1962 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2010 - 8 Sa 128/10

    Unzulässigkeit einer Versäumnisentscheidung - Auftragsrückgang -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 3 Sa 744/11
    Der Arbeitgeber, der sich auf einen Auftragsrückgang als Kündigungsgrund beruft, genügt seiner Darlegungslast nicht schon dann, wenn er lediglich die rückläufigen Umsatzzahlen vorträgt; erforderlich ist vielmehr die substantiierte und nachvollziehbare Darlegung, dass hierdurch mangels ausreichenden Arbeitsanfalles ein Arbeitskräfteüberhang entsteht ( LAG Rheinland-Pfalz 14. Juli 2010 - 8 Sa 128/10 - Rn. 32, [juris] ).
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