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   LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2009 - 6 Sa 90/09   

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LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2009 - 6 Sa 90/09 (https://dejure.org/2009,11387)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.07.2009 - 6 Sa 90/09 (https://dejure.org/2009,11387)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Juli 2009 - 6 Sa 90/09 (https://dejure.org/2009,11387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers bei vorsätzlich rechtswidriger Aufhebung von Wettbewerbsverboten durch Personalleiterin; Entgangener Gewinn bei Gründung einer Konkurrenzgesellschaft durch ehemalige Mitarbeiter; Bestimmtheit des Klageantrages

  • Judicialis

    HGB §§ 74 ff.; ; HGB § ... 74 c; ; BGB § 252; ; BGB § 252 Satz 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 288; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 340 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 611 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 278 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatzanspruch der Arbeitgeberin bei vorsätzlich rechtswidriger Aufhebung von Wettbewerbsverboten durch Personalleiterin; entgangener Gewinn bei Gründung einer Konkurrenzgesellschaft durch ehemalige Mitarbeiter; Bestimmtheit des Klageantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 175/97

    Mankohaftung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2009 - 6 Sa 90/09
    Die Darlegung verschuldensausschließender Gründe (vgl. BAG, Urteil vom 17.9.1998 - 8 AZR 175/97 -) ist ihr damit nicht gelungen.
  • BGH, 04.11.1969 - VI ZR 85/68

    Zulässigkeit eines unbezifferten Klageantrags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2009 - 6 Sa 90/09
    Wenn die Klage genügende Grundlagen für die vom Gericht festzustellenden Schadenshöhe hinsichtlich der begehrten Art der Schadensersatzzahlung enthält, ist der Zahlungsantrag auf Ersatz des vermögensrechtlichen Schadens nach dem Ermessen des Gerichts genügend bestimmt (vgl. BGH Urteil v. 04.11.1969 - VI ZR 85, 68 NJW 1970, 281 und Musielak, ZPO, 6. Auflage, § 287 ZPO Rz. 35).
  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 172/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Feststellungsantrag hinsichtlich Zukunftsschäden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2009 - 6 Sa 90/09
    Nach dem Stand der Rechtsprechung (vgl. BGH Urteil v. 6.6. 2000 - VI ZR 172/99 NJW 2000, 3287, 3288) liegt es nahe, nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge von einem voraussichtlichen durchschnittlichen Erfolg des Geschädigten in seiner Tätigkeit auszugehen.
  • BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66

    Zulässigkeit eines unbezifferten Zahlungsantrags; Rechtsschutzbedürfnis für eine

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2009 - 6 Sa 90/09
    In der angeführten Entscheidung des BGH - Urteil vom 13.3.1967 - III ZR 8/66 = NJW 1967, 1420, 1421 - wird nämlich ausgeführt, dass bei einem Schadensersatz auf Geldentschädigung schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (seit RGZ 21, 3282, 387) es für ausreichend gelassen hat, dass ein bestimmter Antrag nicht erforderlich ist, wenn die zahlenmäßige Feststellung der Klageforderung dem Gericht überlassen wird, sofern nur dem Richter zugleich die tatsächlichen Grundlagen gegeben werden, die ihm die Feststellung der Höhe des gerechtfertigten Klageanspruches ermöglichen.
  • BGH, 25.06.2001 - II ZR 38/99

    Vornahme einer Auszahlung durch einen Prokuristen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2009 - 6 Sa 90/09
    Ob die Grundsätze der modifizierten Arbeitnehmerhaftung eingreifen, kann offen bleiben (Henssler/Willemsen/Kalb Arbeitsrechtkommentar, 3. Auflage § 619 a Rz. 30 m. w. N.; zu aufgegebenen Judikatur des BGH Urteil vom 25. Juni 2001 - II ZR 38/99 = BGHZ 148, jedoch zu höheren Sorgfaltsanforderungen), denn auch bei zugunsten der Beklagten unterstellter der Heranziehbarkeit der Grundsätze kommt eine Vollhaftung des Arbeitnehmers in Betracht.
  • OLG Stuttgart, 11.09.2013 - 4 U 88/13

    Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche eines Hotelbetreibers gegen den

    Ausnahmsweise wird jedoch eine unbezifferte Geldforderung in den Fällen zugelassen, in denen eine Bezifferung überhaupt nicht möglich oder doch aus besonderen Gründen dem Kläger nicht zuzumuten ist, wenn nur der anspruchsbegründende Sachverhalt hinreichend genau dargelegt und die ungefähre Größenordnung des verlangten Betrages angegeben wird (BGH, Urteil vom 4.11.1969 - VI ZR 85/68, NJW 1970, 281f; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.03.1998 - 14 U 63/97 -, juris Rn.38; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.07.2009 - 6 Sa 90/09 -, juris Rn.50; Musielak/Foerste, § 253 Rn.34).
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