Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 Sa 584/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die soziale Rechtfertigung einer arbeitgeberseitigen Kündigung ; Möglichkeit der Kündigung wegen einer beabsichtigten Stilllegung des Betriebes; Erforderlichkeit der Darlegung des genauen Zeitpunktes der Stilllegungsentscheidung
- Judicialis
ZPO § 519; ; ZPO § ... 520; ; ZPO § 540 Nr. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 S. 4; ; KSchG § 17; ; BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 4 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2 Satz 4; BGB § 613a Abs. 4 Satz 1
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung infolge Kündigung des Händlervertrages - Darlegungslast des Arbeitgebers - kein Betriebsübergang bei Änderung des Betriebszwecks - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 05.07.2004 - 7 Ca 885/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 Sa 584/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00
Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 Sa 584/04
Der Arbeitgeber trägt für die Tatsachen einer Betriebsstilllegung nach § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG die Darlegungs- und Beweislast, wobei nicht erforderlich ist, dass der Arbeitgeber den genauen Zeitpunkt der Stilllegungsentscheidung darlegt (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.2001 - 2 AZR 137/00 - Gillberg, NZA 2003, 817, 820).Da alle Arbeitnehmer rechtswirksam entlassen wurden, stellte sich die Frage der Sozialauswahl nicht (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.2001 - 2 AZR 137/00 -).
- BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 331/03
Betriebsübergang - Schuhproduktion - Änderung des Betriebszwecks
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 Sa 584/04
Ein Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB liegt nämlich nur vor, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit unter Wahrung der Identität fortführt (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.2004 - 8 AZR 331/03 -).Zu den maßgeblichen Tatsachen zählt insbesondere die Art des betreffenden Betriebes und der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.2004, aaO).
- BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 306/97
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 Sa 584/04
Nach dem Stand der Rechtsprechung ist dies der Fall, wenn aufgrund eine vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung bei Ausspruch der Kündigung absehbar ist, dass zum Vertragsende mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlichen betrieblichen Grundes gegeben sein wird (st. Rspr. des BAG vom 18.01.2001 - 2 AZR 514/99 - = NZA 2001, 719, Urteil vom 03.09.1998 - 8 AZR 306/97 - = NZA 1999, 147 sowie Kiel in Ascheid/Preiss/Schmidt, Kündigungsrecht 2. Auflage, § 1 KSchG, Rz 488).
- BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99
Kündigung wegen Betriebsstillegung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 Sa 584/04
Nach dem Stand der Rechtsprechung ist dies der Fall, wenn aufgrund eine vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung bei Ausspruch der Kündigung absehbar ist, dass zum Vertragsende mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlichen betrieblichen Grundes gegeben sein wird (st. Rspr. des BAG vom 18.01.2001 - 2 AZR 514/99 - = NZA 2001, 719, Urteil vom 03.09.1998 - 8 AZR 306/97 - = NZA 1999, 147 sowie Kiel in Ascheid/Preiss/Schmidt, Kündigungsrecht 2. Auflage, § 1 KSchG, Rz 488). - BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 621/02
Teilbetriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 Sa 584/04
Unabhängig davon, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der angeblichen Fortführung der Betriebsstätten gekündigt war und ein Fortsetzungsverlangen gegenüber dem Betriebserwerber unverzüglich geltend zu machen gewesen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.2003 - 8 AZR 621/02 -), wird von der Vorinstanz übersehen, dass in der Fortführung der Betriebsstätte in A-Stadt und B-Stadt keine im wesentlichen unveränderte Fortführung der Betriebsstätten der Beklagten gelegen hat. - BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95
Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 Sa 584/04
Theoretisch richtig ist die Auffassung der Beklagten, dass es an einem für eine betriebsbedingte Kündigung maßgeblichen Stilllegungsentschluss fehlen würde, wenn der Arbeitgeber noch über die Veräußerung des Betriebes verhandelte und die Kündigungen im Hinblick auf ein mögliches Scheitern der Verhandlungen erfolgt wären (vgl. BAG Urteil vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 - = AP-Nr.: 81 zu § 1 KSchG, Betriebsbedingte Kündigung = NZA 1997, 251).