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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 300/18   

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https://dejure.org/2019,22676
LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 300/18 (https://dejure.org/2019,22676)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.02.2019 - 3 Sa 300/18 (https://dejure.org/2019,22676)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Februar 2019 - 3 Sa 300/18 (https://dejure.org/2019,22676)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 133 BGB, § 157 BGB
    Auskunftsanspruch - Bewerber - US-Stationierungsstreitkräfte - Auslegung einer Dienstvorschrift

  • IWW

    §§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 241 Abs. 2, 242 BGB, Art. 8 Abs. 1 RL 2000/43/EG, Art. 19 Abs. 1RL 2006/54/EG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regulation 690-70-G
    Arbeitnehmer; Auskunftsanspruch; US-Stationierungsstreitkräfte; Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 69 Abs. 2 ; BGB § 242
    Auslegung Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 300/18
    Im nationalen Recht ist zwar anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben (§§ 241 Abs. 2, 242 BGB) dann bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer ergeben kann (BAG 24.10.2018, NZA 2019, 161; 04.11.2015, NZA 2016, 1339).

    Allerdings setzt dies insbesondere einen dem Grunde nach feststehenden Leistungsanspruch voraus (BAG 04.11.2015, NZA 2016, 1339).

    Besteht ein billigenswertes Interesse an einer Auskunft, z. B. weil sie zur Geltendmachung eines Leistungsanspruches erforderlich ist, kann sie verlangt werden, soweit die Verpflichtung keine übermäßige Belastung des Vertragspartners darstellt und die gesetzliche Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Prozess berücksichtigt bleibt; die Darlegungs- und Beweissituation darf nicht durch die Gewährung materiell rechtlicher Auskunftsansprüche unzulässig verändert werden (BAG 04.11.2015, NZA 2016, 1339).

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 300/18
    Im nationalen Recht ist zwar anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben (§§ 241 Abs. 2, 242 BGB) dann bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer ergeben kann (BAG 24.10.2018, NZA 2019, 161; 04.11.2015, NZA 2016, 1339).

    Einen allgemeinen Auskunftsanspruch auf Information darüber, ob der Arbeitgeber einen anderen Bewerber eingestellt hat und wenn ja, aufgrund welcher Kriterien, hat der EUGH (a. a. O.) aber nicht eingeräumt; ein derartiger Anspruch besteht auch im Übrigen jedenfalls außerhalb des nationalen öffentlichen Dienstes nicht (s. BAG 24.10.2018, NZA 2019, 161).

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 300/18
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. für Tarifverträge: BAG, Urteil vom 29.08.2001 - 4 AZR 337/00, Rd. 28, m. w. N. und für Betriebsvereinbarungen: BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 1 ABR 78/07, m. w. N.).
  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 300/18
    Innerhalb vertraglicher Beziehungen, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen, kann der Auskunftsanspruch darüber hinaus die Funktion haben, dem Berechtigten Informationen auch schon über das Bestehen des Anspruchs dem Grunde nach zu verschaffen (BAG 01.12.2004, NZA 2005, 289; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Arbeitsrechts, 15. Auflage 2019, Kap. 3, Rn. 2161 ff.).
  • BAG, 20.01.2009 - 1 ABR 78/07

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 300/18
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. für Tarifverträge: BAG, Urteil vom 29.08.2001 - 4 AZR 337/00, Rd. 28, m. w. N. und für Betriebsvereinbarungen: BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 1 ABR 78/07, m. w. N.).
  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 300/18
    Zwar kann in der Auslegung von Art. 8 Abs. 1 RL 2000/43/EG, Art. 10, Abs. 1 RL 2078/EG, Art. 19 Abs. 1RL 2006/54/EG nicht ausgeschlossen werden, dass die Verweigerung jedes Zugangs zu Informationen durch einen künftigen Arbeitgeber im Rahmen eines schnellen Bewerbungsverfahrens ein Gesichtspunkt sein kann, der im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, heranzuziehen ist (EUGH 19.04.2012 - C 415/10 EzA § 22 AGG Nr. 5; vgl. DLW - Dörner a. a. O., Kap. 2 Rn. 505).
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