Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 9 Sa 973/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte; Bestehen eines faktischen Arbeitsverhältnisses und Beendigung; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
- Judicialis
ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO §§ 512 ff.; ; TzBfG § 14 Abs. 4; ; BGB § 126; ; KSchG § 1; ; BetrVG § 102 Abs. 5; ; BPersVG § 79 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Faktisches Arbeitsverhältnis bei befristeter Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses - kein Kündigungsschutz bei einseitiger Beendigung des faktischen Arbeitsverhältnisses - kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung nach ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 01.10.2004 - 7 Ca 2160/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 9 Sa 973/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 113/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 9 Sa 973/04
Das Bundesarbeitsgericht habe in seinem Urteil vom 22.10.2003 (Az.: 7 AZR 113/03) zwar die Annahme eines faktischen Arbeitsverhältnisses abgelehnt und gleichzeitig festgestellt, dass bei Vereinbarung einer befristeten Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers die Befristung der Schriftform bedürfe.Dieser rechtlichen Wertung legt die Berufungskammer ausdrücklich und im Gegensatz zum Arbeitsgericht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes in seinem Urteil vom 22.10.2003 (Az.: 7 AZR 113/03 = AP Nr. 6 zu § 14 TzBfG) zugrunde.
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 9 Sa 973/04
Denn der Arbeitnehmer ist aufgrund des gekündigten Arbeitsverhältnisses zu weiterer Arbeitsleistung nicht verpflichtet und der Arbeitgeber muss vor Erlass eines gekündigten für unwirksam erklärendes Urteil den Arbeitnehmer in der Regel nicht weiterbeschäftigen (vgl. BAG, Urt. v. 30.03.1998 - 6 AZR 288/87 unter Hinweis auf BAG, Beschl. v. 27.02.1985 GS 1/84 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).Damit hat die Beklagte auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes in seinem Beschluss vom 27.02.1985 (a.a.O.) Bezug genommen.
- BAG, 07.12.1961 - 2 AZR 12/61
Faktisches Arbeitsverhältnis - Beendigung durch einseitige Erklärung - Fristlose …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 9 Sa 973/04
Aufgrund dieses Arbeitsverhältnisses konnte der Kläger keinen Bestandsschutz mehr geltend machen; wie bereits das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, konnte das faktische Arbeitsverhältnis jederzeit durch einseitige Erklärung, ohne dass die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung hätte vorliegen müssen, beendet werden (vgl. BAG, Urt. v. 07.12.1961 - 2 AZR 12/61 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).
- BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 288/87
Sonderzuwendung: Anspruch bei Weiterbeschäftigung während …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 9 Sa 973/04
Denn der Arbeitnehmer ist aufgrund des gekündigten Arbeitsverhältnisses zu weiterer Arbeitsleistung nicht verpflichtet und der Arbeitgeber muss vor Erlass eines gekündigten für unwirksam erklärendes Urteil den Arbeitnehmer in der Regel nicht weiterbeschäftigen (vgl. BAG, Urt. v. 30.03.1998 - 6 AZR 288/87 unter Hinweis auf BAG, Beschl. v. 27.02.1985 GS 1/84 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht). - BAG, 17.01.1956 - 3 AZR 304/54
Behörde - Fürsorgepflicht - Ausgeschiedener Arbeitnehmer - Entfernung eines …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 9 Sa 973/04
Es ist zwar anerkannt, dass die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Rechte und Pflichte begründen kann (vgl. BAG, Urt. v. 17.01.1956 - 3 AZR 304/54 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht). - BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 237/84
Lohnfortzahlung bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 9 Sa 973/04
In einer solchen Beschäftigung nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages liegen oder die Vereinbarung, dass der gekündigte Arbeitsvertrag auflösend bedingt durch die rechtskräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage fortgesetzt werden soll (vgl. BAG, Urt. v. 15.01.1986 - 5 AZR 237/84 = AP Nr. 66 zu § 1 LohnfortzG). - BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93
Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 9 Sa 973/04
Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG, Urt. v. 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 = AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung).
- LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12
Befristung; Prozessrechtsarbeitsverhältnis; Schriftform; …
Die vom beklagten Land zitierte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 04.05.2005 - 9 Sa 973/04 - lässt nicht ganz eindeutig erkennen, ob dort ein gerichtlich ausgeurteilter Weiterbeschäftigungsanspruch vorlag oder nicht.