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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2009 - 8 Sa 348/09   

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https://dejure.org/2009,19560
LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2009 - 8 Sa 348/09 (https://dejure.org/2009,19560)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.11.2009 - 8 Sa 348/09 (https://dejure.org/2009,19560)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 2009 - 8 Sa 348/09 (https://dejure.org/2009,19560)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer Wohnbereichsleiterin in der Altenpflege; Unbegründete Eingruppierungsklage bei fehlender Unterstellung einer ausreichenden Anzahl von Pflegepersonen; Einstufung nach Beschäftigungsjahren unter Außerachtlassung der Berufsausbildungszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; MTV W § 12b
    Eingruppierung einer Wohnbereichsleiterin in der Altenpflege; unbegründete Eingruppierungsklage bei fehlender Unterstellung einer ausreichenden Anzahl von Pflegepersonen; Einstufung nach Beschäftigungsjahren unter Außerachtlassung der Berufsausbildungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 66/05

    Eingruppierung einer Stationsschwester

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2009 - 8 Sa 348/09
    Es spricht bereits einiges dafür, dass als Pflegepersonen im Sinne der vorliegend maßgeblichen Eingruppierungsvorschriften nur solche Personen berücksichtigt werden können, die nach der Anlage B zum MTV W den Eingruppierungsvorschriften für das Pflegepersonal unterfallen, also Pflegehelfer, Krankenpflegehelfer, Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger, Altenpflegehelfer, Altenpfleger und Wohnbereichs- bzw. Stationsleiter (vgl. hierzu BAG v. 15.02.2006 - 4 AZR 66/05 - ZTR 2006, 538).

    Hiervon zu unterscheiden ist etwa die Pflege von Gegenständen und Räumlichkeiten (BAG v. 15.02.2006 - 4 AZR 66/05 - ZTR 2006, 538).

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 727/93

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2009 - 8 Sa 348/09
    Die im Verhältnis zu dem in Anlage B zum MTV W genannten Personen gesteigerten Überwachungspflichten gegenüber Auszubildenden ergeben sich nämlich nicht bereits aus der Stellung der Klägerin als Wohnbereichsleiterin, sondern sind Folge des Ausbildungsverhältnisses, in dem die Auszubildenden stehen (vgl. hierzu BAG v. 28.09.1994 - 4 AZR 727/93 - AP Nr. 6 zu § 12 AVR Caritasverband).
  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 408/90

    Anspruch auf Zulage bei Vertretung - ständige Unterstellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2009 - 8 Sa 348/09
    "Ständige Unterstellung" bedeutet nach der Rechtsprechung des BAG, dass der Angestellte eine Weisungs- und Aufsichtsbefugnis gegenüber dem unterstellten Angestellten auszuüben hat (BAG v. 20.02.1991 - 4 AZR 408/90 - AP Nr. 16 zu § 24 BAT).
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 436/02

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wartezeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2009 - 8 Sa 348/09
    Sowohl Wesen und Zweck als auch die speziellen Regelungen des Berufsbildungsgesetzes machen deutlich, dass es im Berufsausbildungsverhältnis nicht entscheidend um die Erbringung abhängiger Arbeit gegen Vergütung, sondern in erster Linie um Berufsausbildung geht (BAG v. 20.08.2003 - 5 AZR 436/02 - AP Nr. 20 zu § 3 EFZG).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 157/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Zeitaufstieg

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2009 - 8 Sa 348/09
    Die vertragliche Vereinbarung der Vergütungsstufe 3 beinhaltet jedoch nicht gleichzeitig die vertragliche Zusicherung eines aus dieser Stufe folgenden Zeitaufstiegs (BAG v. 26.04.2000 - 4 AZR 157/99 - NZA 2001, 1391).
  • LAG Berlin, 18.10.2006 - 9 Sa 1065/06
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2009 - 8 Sa 348/09
    Ihren Dienst im Wohnbereich der Klägerin versehen sie daher nur mit Unterbrechungen und sind ihr also nicht "ständig" unterstellt (vgl. LAG Berlin v. 18.10.2006 - 9 Sa 1065/06).
  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87

    Eingruppierung eines Architekten in den Bundesangestelltentarif (BAT) -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2009 - 8 Sa 348/09
    Auch auf dieses Erfordernis hat sich die "ausdrückliche Anordnung" zu erstrecken (BAG v. 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - AP Nr. 140 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hamm, 04.04.2019 - 15 Sa 1094/18

    Berücksichtigung von Ausbildungszeiten bei Jubiläumszuwendung

    Hierzu verweist die Beklagte auf einen Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz ( 8 Sa 348/09).

    Auch der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 4. November 2009 (8 Sa 348/09, juris) , wonach die Ausbildungszeit eines Arbeitnehmers, die in Form eines Berufsausbildungsverhältnisses absolviert wurde, gerade nicht zur Beschäftigungszeit im Sinne der zitierten tariflichen Norm zählt, führt nicht weiter.

  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - 4 Sa 9/10

    Tarifauslegung - Begriff der "ständigen Vertretung"

    Die Zeit, die in einem Ausbildungsverhältnis erbracht wird, kann nicht als Beschäftigungszeit im Tarifsinn betrachtet werden (LAG Rheinland-Pfalz 4. November 2009 - 8 Sa 348/09 - Juris).

    Bei den Auszubildenden spricht schon viel dafür, dass es bei einem rollierenden Einsatz in verschiedenen Stationen und Bereichen an einer "ständigen" Unterstellung fehlt (so auch LAG Rheinland-Pfalz 4. November 2009 - 8 Sa 348/09 - Juris).

  • ArbG Dortmund, 06.09.2018 - 4 Ca 2054/18
    Hierzu verweist die Beklagte auf einen Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 04.11.2009, 8 Sa 348/09.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 3 Sa 93/10

    Eingruppierung einer Wohnbereichsleiterin - fünf Pflegepersonen - tarifliche

    Jedenfalls spricht entscheidend gegen die Auffassung, ein Auszubildender sei eine Pflegeperson im Sinne der Fallgruppe 3 a. a. O. der Gesichtspunkt, wonach die mit der Weisungs- und Aufsichtspflicht verbundene erhöhte Verantwortung der Wohnbereichsleiterin, die die Heraushebung aus der Vergütungsgruppe AP V a rechtfertigt, sich gerade nicht aus der Stellung der Klägerin als Wohnbereichsleiterin ergibt, sondern auf dem Inhalt des Ausbildungsverhältnisses beruht, der für die vertraglichen Beziehungen des Auszubildenden zum Ausbilder maßgeblich ist (so ausdrücklich LAG Rheinland-Pfalz 8 Sa 348/09 vom 4. November 2009 unter Verweis auf BAG 4 AZR 727/93 vom 28. September 1994, AP Nr. 6 zu § 12 AVR Caritasverband).
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