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   LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2006 - 6 Sa 615/05   

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https://dejure.org/2006,12223
LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2006 - 6 Sa 615/05 (https://dejure.org/2006,12223)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.01.2006 - 6 Sa 615/05 (https://dejure.org/2006,12223)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 6 Sa 615/05 (https://dejure.org/2006,12223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Kündigung; Auslegung eines Klageantrags; Einhaltung der Klagefrist; Verbindung einer Kündigungsschutzklage mit einem Feststellungsantrag; Statthaftigkeit der Kündigungsschutzklage bei einer angeblich vom Arbeitnehmer ausgesprochenen Kündigung; ...

  • Judicialis

    KSchG § 4; ; KSchG § 4 Abs. 1; ; KSchG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; KSchG § 13 Abs. 4 Satz 1; ; KSchG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 256; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BGB § 615 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristwahrender allgemeiner Feststellungsantrag zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei nachfolgender Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Allgemeiner Feststellungsantrag, Klagefrist, Prozessverbindung, § 4 KschG, § 256 ZPO

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2006 - 6 Sa 615/05
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, NZA 1997, 844, NZA 1994, 860, NZA 1994, 814, NZA 1994, 812) enthält der Antragsbestandteil: "Sondern noch fortbesteht bis zum 31.03.2005" einen eigenständigen Feststellungsantrag neben einem Kündigungsschutzantrag, der fristwahrende Wirkung besitzt.
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2006 - 6 Sa 615/05
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, NZA 1997, 844, NZA 1994, 860, NZA 1994, 814, NZA 1994, 812) enthält der Antragsbestandteil: "Sondern noch fortbesteht bis zum 31.03.2005" einen eigenständigen Feststellungsantrag neben einem Kündigungsschutzantrag, der fristwahrende Wirkung besitzt.
  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2006 - 6 Sa 615/05
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, NZA 1997, 844, NZA 1994, 860, NZA 1994, 814, NZA 1994, 812) enthält der Antragsbestandteil: "Sondern noch fortbesteht bis zum 31.03.2005" einen eigenständigen Feststellungsantrag neben einem Kündigungsschutzantrag, der fristwahrende Wirkung besitzt.
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