Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 3 Sa 1400/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist; Voraussetzung für die Sittenwidrigkeit einer während der gesetzlichen Wartezeit erklärten ordentlichen Kündigung; Rückgriff auf die Generalklausel des§ 242 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wenn es ...
- Judicialis
BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 242; ; KSchG § 1; ; ZPO § 313 III; ; ArbGG § 65 II c; ; ArbGG § 69 II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 134 § 138 § 242; KSchG § 1 Abs. 2
Wirksame Kündigung während der ersten sechs Monate - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 24.07.2003 - 6 Ca 263/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 3 Sa 1400/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 3 Sa 1402/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00
Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 3 Sa 1400/03
Anders kann es sich verhalten, wenn der Arbeitgeber absichtlich oder aufgrund einer auf Missachtung der persönlichen Belange des Arbeitnehmers beruhende Gedankenlosigkeit einen Kündigungszeitpunkt wählt, der den Arbeitnehmer besonders beeinträchtigt (BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/2000 - EZA Nr. 3 zu § 242 BGB, Kündigung).In dem der Entscheidung vom BAG vom 05.04.2001 (a.a.O.) zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber einer ebenfalls arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmerin gekündigt, kurz nachdem ihr Lebensgefährte an Krebs verstorben war.
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 3 Sa 1402/03
Weiterbeschäftigungsanspruch bei Ablauf der Kündigungsfrist
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 3 Sa 1400/03
Dieses End-Urteil ist Gegenstand des unter dem Aktenzeichen 3 Sa 1402/03 geführten Berufungsverfahrens. - BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 3 Sa 1400/03
Eine Kündigung kann nur dann wegen Rechtsmissbrauchs gem. § 242 BGB nichtig sein, wenn sie aus anderen Gründen, die durch § 1 KSchG nicht erfasst sind, die Gebote von Treu und Glauben verletzt und deshalb nicht mehr vom Recht gebilligt werden kann (vgl. BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - EZA Nr. 2 zu § 242 BGB 2002 Kündigung).
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 3 Sa 1402/03
Kündigung zur Unzeit
Auf die Berufung der Beklagten hat das erkennende Gericht durch Urteil vom 05.03.2004 die Entscheidung abgeändert und die Klage abgewiesen (Az.: 3 Sa 1400/03).Wie das erkennende Gericht in der unter dem gleichen Datum ergangenen Entscheidung in der Sache 3 Sa 1400/03 festgestellt hat, hat die Kündigung der Beklagten das Arbeitsverhältnis der Parteien mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet.
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08
Kündigung während der Wartezeit - Keine Anrechnung einer Beschäftigung als …
Daneben besteht grundsätzlich kein Raum mehr, durch Krankheit motivierte Kündigungen aus dem Gesichtspunkt des § 242 BGB für unwirksam zu erklären (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 05.03.2004 - 3 Sa 1400/03 - dokumentiert in Juris).