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   LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2009 - 6 Ta 178/09   

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https://dejure.org/2009,9460
LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2009 - 6 Ta 178/09 (https://dejure.org/2009,9460)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.08.2009 - 6 Ta 178/09 (https://dejure.org/2009,9460)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. August 2009 - 6 Ta 178/09 (https://dejure.org/2009,9460)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei zumutbarem Einsatz einer nicht selbst bewohnten Eigentumswohnung

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 3; ; SGB XII § 90

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 3; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8
    Versagung der Prozesskostenhilfe bei zumutbarem Einsatz einer nicht selbst bewohnten Eigentumswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG München, 02.01.2015 - 1 Ta 282/13

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Vergleichsvorschlag nach § 278 Abs. 6

    Die für die höhere Gebühr der Nr. 1000 VV-RVG maßgebliche Erwägung, dass die Gerichte mit der Prüfung der miterledigten Ansprüche nicht belastet sein sollten, trifft in einem solchen Fall gerade nicht zu (vgl. LAG Nürnberg NZA-RR 2009, 558; dass. Beschluss vom 29.12.2009 - 6 Ta 178/09; LAG Rheinland-Pfalz RPfl. 2011, 403; OLG Thüringen JurBüro 2010, 82).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 6 Ta 226/12

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe - Wohneigentum zur Kapitalanlage

    In diesem Fall ist es im Rahmen der §§ 114, 115 ZPO dadurch als verwertbares Vermögen in Ansatz zu bringen, dass die Partei als gehalten angesehen wird, den Vermögensgegenstand entweder zu beleihen oder - notfalls - zu veräußern, um sich selbst in die Lage zu versetzen, die Kosten eines eigenen Prozesses zu bestreiten (eingehend etwa BayVGH 12.12.2006 - 9 C 06.2361 - zu II der Gründe, juris; s.a. LAG Rheinland-Pfalz 1.9.2006 - 7 Ta 108/06 - zu II der Gründe, n.v.; 5.8.2009 - 6 Ta 178/09 - zu II der Gründe, juris).
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