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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 9 Sa 704/08   

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https://dejure.org/2009,16437
LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 9 Sa 704/08 (https://dejure.org/2009,16437)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.03.2009 - 9 Sa 704/08 (https://dejure.org/2009,16437)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. März 2009 - 9 Sa 704/08 (https://dejure.org/2009,16437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Verzugslohn bei fehlendem Leistungsvermögen infolge Kinderbetreuung

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 2 a; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 296; ; BGB § 296 Satz 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 297; ; BGB § 613 a Abs. 1; ; BGB § 613 Abs. 1 c; ; TzBfG § 8; ; TzBfG § 8 Abs. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 297; BGB § 611 Abs. 1; TzBfG § 8
    Unbegründete Klage auf Verzugslohn bei fehlendem Leistungsvermögen infolge Kinderbetreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 9 Sa 704/08
    Dem entspricht es, dass die dem Arbeitgeber nach § 296 Satz 1 BGB obliegende Mitwirkungshandlung diesen nicht zur Vertragsänderung mit dem Ziel einer Beschäftigung des in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkten Arbeitnehmers zu ermöglichen, verpflichtet (BAG 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - EZA § 81 SGB IX Nr. 9).
  • BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug wegen unwirksamer fristloser Kündigung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 9 Sa 704/08
    Zwar kann der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet sein, den Arbeitnehmer vorübergehend zu anderen als den vertraglich geschuldeten Tätigkeiten heranzuziehen, wenn dies durch in der Person des Arbeitnehmers liegende besondere Gründe geboten und dem Arbeitgeber zumutbar ist (BAG 18.12.1986 - 2 AZR 34/86 - EZA § 615 BGB Nr. 53).
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 9 Sa 704/08
    Eine Unmöglichkeit der Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung ist deshalb nicht stets schon dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen in seiner Person nicht alle Arbeiten verrichten kann, die zum Spektrum der vertraglich vereinbarten Tätigkeit zählen, soweit es dem Arbeitgeber möglich und zumutbar ist, dem Arbeitnehmer im Rahmen des Direktionsrecht und in Ausübung billigen Ermessens Arbeiten zuzuweisen, die der Arbeitnehmer ungeachtet der in seiner Person bestehenden Gründe noch erbringen kann (BG 24.09.2003 - 5 AZR 282/02 - EZA § 615 BGB 2002 Nr. 3).
  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03

    Annahmeverzug - fehlender Leistungswille

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 9 Sa 704/08
    Der Annahmeverzug ist also dann ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer nicht leistungswillig und leistungsfähig ist (vgl. etwa BAG 19.05.2004 - 5 AZR 434/03 - EZA § 615 BGB 2002 Nr. 6).
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