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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 2 Sa 236/06   

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https://dejure.org/2006,9737
LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 2 Sa 236/06 (https://dejure.org/2006,9737)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.06.2006 - 2 Sa 236/06 (https://dejure.org/2006,9737)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - 2 Sa 236/06 (https://dejure.org/2006,9737)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine zulässige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses; Vereinbarung einer kalendermäßigen Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes; Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1; ; TzBfG § 14 Abs. 2; ; TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 1; ; TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2; ; TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 2; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. c); ; BGB § 119; ; BGB § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 1
    Verlängerung sachgrundloser Befristung bei irrtümlich vereinbarter geringfügiger Lohnerhöhung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 567/99

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach BeschFG 1996

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 2 Sa 236/06
    Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages, der ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG unzulässig ist, weil mit dem selben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (BAG NZA 2003, 914; BAG NZA 2003, 1092, BAG NJW 2005, 3597; BAG v. 24.01.2001 - 7 AZR 567/99).

    Das Bundesarbeitsgericht sieht etwa eine Änderung des bisherigen Vertragsinhaltes dann nicht für gegeben an, wenn eine Erhöhung der Vergütung lediglich eine Angleichung an eine tarifliche Lohnerhöhung darstellt (BAG v. 24.01.2001 - 7 AZR 567/99; Juris).

  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 535/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 2 Sa 236/06
    Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages, der ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG unzulässig ist, weil mit dem selben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (BAG NZA 2003, 914; BAG NZA 2003, 1092, BAG NJW 2005, 3597; BAG v. 24.01.2001 - 7 AZR 567/99).
  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 786/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Juni 2006 - 2 Sa 236/06 - aufgehoben.
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