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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 7 Sa 566/15   

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LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 7 Sa 566/15 (https://dejure.org/2016,32708)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.07.2016 - 7 Sa 566/15 (https://dejure.org/2016,32708)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 7 Sa 566/15 (https://dejure.org/2016,32708)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 37 Abs 4 BetrVG, § 78 S 2 BetrVG
    Freistellung eines Betriebsratsmitglieds - Vergütung - Beförderung eines Kollegen

  • IWW

    § 37 Abs. 2 BetrVG, § ... 38 BetrVG, § 37 Abs. 4 BetrVG, § 2 Ziffer 1, § 18 Ziffer 5 MTV, § 37 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BetrVG, § 78 Satz 2 BetrVG, § 78 BetrVG, § 78 S. 2 BetrVG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 611 BGB, § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG, § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 37 Abs. 3 BetrVG, § 78 Satz 1 BetrVG, § 22 AGG, § 138 Abs. 1 ZPO, § 138 Abs. 1, 2 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 4; BetrVG § 78 S. 2
    Beförderung; Benachteiligung; Entwicklung, übliche; Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds bei Beförderung eines Kollegen

  • rechtsportal.de

    Vergütung des freigestellten Betriebsratsmitglieds nach betriebsüblicher beruflicher Entwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 7 Sa 566/15
    Nicht ausreichend ist es deshalb, dass das Betriebsratsmitglied bei der Amtsübernahme in seiner bisherigen beruflichen Entwicklung einem vergleichbaren Arbeitnehmer vollkommen gleich gestanden hat oder die Besserstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Arbeitnehmer auf individuellen, nur auf diese bzw. diesen Arbeitnehmer persönlich zugeschnittenen Gründen beruht (BAG, Urteil vom 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - NJOZ 2011, 272, 274 f. - Rn. 30 ; vom 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - NZA 2006, 448, 449 Rz. 13).

    Ansonsten wäre das Merkmal der Betriebsüblichkeit in § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG ohne eigenständige Bedeutung (BAG, Urteil vom 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - NZA 2006, 448, 449 Rz. 13).

    Auch bei der Vergleichbarkeit des Amtsträgers mit nur einem Arbeitnehmer kann nicht auf die Feststellung der betriebsüblichen beruflichen Entwicklung verzichtet werden (BAG, Urteil vom 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - NZA 2006, 448, 450 Rz. 15).

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (BAG, Urteil vom 17. August 2005 - 7 AZR 527/04 - NZA 2006, 448, 449 Rz. 18).

  • BAG, 14.07.2010 - 7 AZR 359/09

    Vergütungsansprüche eines Personalratsmitglieds

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 7 Sa 566/15
    Dabei muss der Geschehensablauf so typisch sein, dass aufgrund der Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten zumindest in der überwiegenden Anzahl der vergleichbaren Fälle mit der jeweiligen Entwicklung gerechnet werden kann (BAG, Urteil vom 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - AP LPVG Bremen § 39 Nr. 1 Rz. 30; vom 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84).

    Nicht ausreichend ist es deshalb, dass das Betriebsratsmitglied bei der Amtsübernahme in seiner bisherigen beruflichen Entwicklung einem vergleichbaren Arbeitnehmer vollkommen gleich gestanden hat oder die Besserstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Arbeitnehmer auf individuellen, nur auf diese bzw. diesen Arbeitnehmer persönlich zugeschnittenen Gründen beruht (BAG, Urteil vom 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - NJOZ 2011, 272, 274 f. - Rn. 30 ; vom 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - NZA 2006, 448, 449 Rz. 13).

    Gleichwohl kann in einem solchen Fall ein fiktiver Beförderungsanspruch des Amtsinhabers bestehen, wenn das Fehlen von feststellbarem aktuellen Fachwissen gerade aufgrund der Freistellung eingetreten ist (Urteil vom 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - BeckRS 2016, 67199 Rn. 31 f.; vgl. auch BAG, Urteil vom 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - NJOZ 2011, 272 - Rn. 20 m. w. N.).

  • BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91

    Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 7 Sa 566/15
    Dabei muss der Geschehensablauf so typisch sein, dass aufgrund der Gegebenheiten und Gesetzmäßigkeiten zumindest in der überwiegenden Anzahl der vergleichbaren Fälle mit der jeweiligen Entwicklung gerechnet werden kann (BAG, Urteil vom 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - AP LPVG Bremen § 39 Nr. 1 Rz. 30; vom 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84).

    Steht nur eine Beförderungsstelle zur Verfügung, so wird ein Anspruch nach § 37 Abs. 4 BetrVG nur dann ausgelöst, wenn gerade das Betriebsratsmitglied nach den betriebsüblichen Auswahlkriterien auf die höher dotierte Stelle hätte befördert werden müssen (BAG, Urteil vom 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 m. w. N.).

  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 7 Sa 566/15
    Die Bestimmung dient unter anderem der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder, die ohne Furcht vor Maßregelungen und Sanktionen des Arbeitgebers ihr Amt ausüben können sollen (BAG, Urteil vom 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - NZA 2013, 515, 516 Rz. 47 m. w. N.).

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (BAG, Urteil vom 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - NZA 2013, 515, 516 Rz. 47 m. w. N.).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 7 Sa 566/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt Urteil vom 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - BeckRS 2016, 67199 Rn. 21 f.) soll § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG sicherstellen, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden.

    Gleichwohl kann in einem solchen Fall ein fiktiver Beförderungsanspruch des Amtsinhabers bestehen, wenn das Fehlen von feststellbarem aktuellen Fachwissen gerade aufgrund der Freistellung eingetreten ist (Urteil vom 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - BeckRS 2016, 67199 Rn. 31 f.; vgl. auch BAG, Urteil vom 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - NJOZ 2011, 272 - Rn. 20 m. w. N.).

  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 7 Sa 566/15
    Insbesondere ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es sich bei der Frage, welcher Bewerber eine Stelle erhält, um eine in der Sphäre des Arbeitgebers liegende "innere Tatsache' handelt, die einer unmittelbaren Wahrnehmung durch den Arbeitnehmer oder Dritte nicht zugänglich ist (vgl. BAG, Urteil vom 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - NZA 2014, 1209 zum Anspruch eines befristet beschäftigten Betriebsratsmitglieds auf einen Folgevertrag).
  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 7 Sa 566/15
    Der Kläger war insoweit auch nicht gezwungen, seinen Antrag auf einen bezifferten Leistungsantrag umzustellen, nachdem die Bezifferung der Vergütung erst im Laufe des Rechtsstreits möglich geworden ist (BAG, Urteil vom 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - NZA 1997, 1168, 1169 m. w. N.).
  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 7 Sa 566/15
    Will der Amtsträger geltend machen, dass er ohne Ausübung seines Amts oder ohne die Freistellung durch Beförderungen einen beruflichen Aufstieg genommen hätte, hat er hierzu mehrere Möglichkeiten (vgl. BAG, Urteil vom 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - NZA 2002, 106, 108) Er kann vortragen, dass seine Bewerbung auf eine bestimmte Stelle gerade wegen seiner Freistellung und/oder seiner Betriebsratstätigkeit erfolglos geblieben ist .
  • BGH, 12.07.2006 - VIII ZR 235/04

    Rechtsnatur einer Klage auf Netzanschluss einer Windenergieanlage und Abnahme des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 7 Sa 566/15
    Der Antrag zu 2) ist dahingehend auszulegen, dass der Kläger festgestellt wissen will, dass die Beklagte auf im Zeitraum von August 2014 bis zu seinem Ausscheiden im Januar 2016 zur Zahlung der Vergütung nach Lohngruppe VI verpflichtet ist (vgl. zur Umdeutung einer unzulässigen Klage auf künftige Leistung: BGH, Urteil vom 12.Juli 2006 - VIII ZR 235/04 - NJW-RR 2006, 1485, 1486).
  • LAG Düsseldorf, 27.04.2018 - 10 Sa 717/17

    Höhe der Vergütung eines Betriebsratsmitglieds

    Dabei erfasst das Benachteiligungsverbot nicht nur die berufliche Tätigkeit, sondern auch das sich aus ihr ergebende Entgelt, weshalb die Klage auch sogleich auf Zahlung gerichtet sein kann (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2016 - 7 Sa 566/15 - juris; BAG, Urteil vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13 -, juris, Rn. 30 f., jeweils m.w.N. zur einschlägigen Rspr.).
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