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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 681/11   

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https://dejure.org/2012,30880
LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 681/11 (https://dejure.org/2012,30880)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.09.2012 - 11 Sa 681/11 (https://dejure.org/2012,30880)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. September 2012 - 11 Sa 681/11 (https://dejure.org/2012,30880)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Außerordentliche Kündigung - Ankündigung einer Arbeitsverweigerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Ankündigung der Nichtbefolgung von Anweisungen eines Vorarbeiters

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Außerordentliche Kündigung: Ankündigung einer Arbeitsverweigerung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Außerordentliche Kündigung: Ankündigung einer Arbeitsverweigerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Ankündigung der Nichtbefolgung von Anweisungen eines Vorarbeiters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Monteur kündigt Kommunikationsverweigerung an: Kündigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ungehorsam angekündigt: Entlassung wirksam?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.01.1986 - 7 AZR 128/83

    Lohnfortzahlung - Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 681/11
    Auch die erhebliche Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten kann ein wichtiger Grund an sich zur außerordentlichen Kündigung sein (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14; BAG 15.01.1986 - 7 AZR 128/83 - AP BGB § 626 Nr. 93 = EzA BGB § 626 nF Nr. 100; BAG 16.08.1991 - 2 AZR 604/90 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 27).

    Da die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung die übliche und regelmäßig auch ausreichende Reaktion auf die Verletzung einer Nebenpflicht ist, kommt eine außerordentliche Kündigung allerdings nur in Betracht, wenn das regelmäßig geringere Gewicht dieser Pflichtverletzung durch erschwerende Umstände verstärkt wird ( BAG 15.01.1986 - 7 AZR 128/83 - aaO; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 669; KR-Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 146; APS-Dörner 2. Aufl. § 626 BGB Rn. 76).

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 681/11
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG 07.07.2011 - 2 AZR 355/10 - zitiert nach juris, Rn. 12 m.w.N.).
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 681/11
    Mit der Erteilung der Abmahnung verzichtet der Arbeitgeber konkludent auf ein Kündigungsrecht wegen der Gründe, die Gegenstand der Abmahnung waren (BAG 26.11.2009 - NZA 2010, 823).
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 681/11
    Die Pflichtwidrigkeit der Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung liegt in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (BAG 12.03.2009 - 2 AZR 251/07 - zitiert nach juris, Rn. 23).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 681/11
    Auch die erhebliche Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten kann ein wichtiger Grund an sich zur außerordentlichen Kündigung sein (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14; BAG 15.01.1986 - 7 AZR 128/83 - AP BGB § 626 Nr. 93 = EzA BGB § 626 nF Nr. 100; BAG 16.08.1991 - 2 AZR 604/90 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 27).
  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90

    Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 681/11
    Auch die erhebliche Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten kann ein wichtiger Grund an sich zur außerordentlichen Kündigung sein (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14; BAG 15.01.1986 - 7 AZR 128/83 - AP BGB § 626 Nr. 93 = EzA BGB § 626 nF Nr. 100; BAG 16.08.1991 - 2 AZR 604/90 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 27).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 681/11
    Spricht der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die Kündigungsgründe (vgl. BAG 06.08.1987 - 2 AZR 226/87 - AP BGB § 626 Nr. 97).
  • VG Köln, 14.01.2015 - 4 K 948/14

    Bonner Stadtverordneter durfte nicht mehr aus Aufsichtsrat abberufen werden

    Zum vergleichbaren Rechtsgedanken des bereits "abgemahnten" Sachverhalts im Arbeitsrecht: BAG, Urteil vom 26.11.2009 - 2 AZR 751/08 -, NZA 2010, 823; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2012 - 11 Sa 681/11 -, juris, Rn. 34; und im Kommunalrecht: VG Köln, Urteil vom 08.02.2012 - 4 K 7487/10 -, juris Rn. 74 f.
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