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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 354/11   

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https://dejure.org/2011,46361
LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 354/11 (https://dejure.org/2011,46361)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.12.2011 - 3 Sa 354/11 (https://dejure.org/2011,46361)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - 3 Sa 354/11 (https://dejure.org/2011,46361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung - einseitige Verschlechterung - Verwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschwerniszulagen für Doppel- und Außerkreistouren im Kraftverkehr; Zwischenfeststellungsklage eines Kraftfahrers bei einseitiger Einstellung betriebsüblicher Zulagengewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschwerniszulagen für Doppel- und Außerkreistouren im Kraftverkehr; Zwischenfeststellungsklage eines Kraftfahrers bei einseitiger Einstellung betriebsüblicher Zulagengewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 354/11
    Dementsprechend kann in einer - zunächst - widerspruchslosen Weiterarbeit der Arbeitnehmer auch keine Annahme eines Änderungsangebots gesehen werden ( vgl. hierzu BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - NZA 1996 1323; 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 12, NZA 2007, 690 ).

    Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 20, NZA 2007, 690 ).

    Ein Gläubiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schuldner darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehält, ihn künftig gerichtlich zu belangen ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 22, NZA 2007, 690 ).

    Die Beklagte konnte auch nicht deshalb darauf vertrauen, dass der Kläger seinen Anspruch auf die Zulagen nicht (mehr) geltend machen werde, weil er auf ihr Schreiben vom 27. Juni 2008 nicht ablehnend reagierte ( vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 23, NZA 2007, 690 ).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann anzunehmen sein, wenn sich die Beklagte auf für den Kläger ersichtlich fehlerhafte tatsächliche Annahmen gestützt hätte, von denen der Anspruch abhing und deren Aufklärung dem Kläger ein Leichtes gewesen wäre ( vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 24, NZA 2007, 690 ), was hier nicht der Fall war.

  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08

    Betriebliche Übung - Beseitigung - kein Erklärungswert des Schweigens

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 354/11
    Ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist nicht erforderlich ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 19, NZA 2010, 283 ).

    Der Arbeitgeber kann ihn daher genauso wenig wie einen durch ausdrückliche arbeitsvertragliche Abrede begründeten Anspruch des Arbeitnehmers unter erleichterten Voraussetzungen zu Fall bringen ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283 ).

    Ein solches Verhalten müssen die Arbeitnehmer nicht als Vertragsangebot verstehen ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 24, NZA 2010, 283 ).

    Im Hinblick darauf, dass es bereits an einem annahmefähigen Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung fehlt, kann dahingestellt bleiben, ob im Falle der Abgabe eines Angebots auf Verschlechterung der Zulagenregelung eine widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch die betroffenen Fahrer überhaupt als konkludente Annahme eines solchen Angebots gewertet werden kann oder dies nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Hinblick auf § 308 Nr. 5 BGB ausgeschlossen ist ( vgl. hierzu BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283; 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601 ).

  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96

    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 354/11
    Dementsprechend kann in einer - zunächst - widerspruchslosen Weiterarbeit der Arbeitnehmer auch keine Annahme eines Änderungsangebots gesehen werden ( vgl. hierzu BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - NZA 1996 1323; 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 12, NZA 2007, 690 ).

    Die Beklagte konnte aufgrund der von ihr angeführten Gespräche allenfalls darauf hoffen, dass ihre Fahrer Verständnis für die von ihr dargestellten Sparzwänge zeigen und die deshalb vorgenommenen Kürzungen hinnehmen würden ( vgl. hierzu BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - Rn. 29, NZA 1996, 1323 ).

    Tut er das nicht, kann der Schuldner daraus nicht herleiten, der Gläubiger habe auf seinen Anspruch verzichtet ( BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - Rn. 31, NZA 1996, 1323 ).

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 354/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 18. März 2009 (- 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601 ) seine Rechtsprechung zur gegenläufigen betrieblichen Übung aufgegeben.

    Im Hinblick darauf, dass es bereits an einem annahmefähigen Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung fehlt, kann dahingestellt bleiben, ob im Falle der Abgabe eines Angebots auf Verschlechterung der Zulagenregelung eine widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch die betroffenen Fahrer überhaupt als konkludente Annahme eines solchen Angebots gewertet werden kann oder dies nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Hinblick auf § 308 Nr. 5 BGB ausgeschlossen ist ( vgl. hierzu BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283; 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601 ).

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 354/11
    Dadurch wird ein vertragliches Schuldverhältnis geschaffen, aus dem bei Eintritt der vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen ein einklagbarer Anspruch auf die üblich gewordene Vergünstigung erwächst ( zur betrieblichen Übung vgl. BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 35 und 36, NZA 2006, 1174 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 445/10

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verspätungen - Umdeutung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 354/11
    Das durch Bedürftigkeit begründete Unvermögen einer Partei, einen Rechtsanwalt mit der notwendigen Vertretung zur Vornahme von fristwahrenden Prozesshandlungen zu beauftragen, stellt anerkanntermaßen einen Wiedereinsetzungsgrund im Sinne des § 233 ZPO dar, wenn die Partei - wie hier - ein vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht anbringt ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 13. Januar 2011 - 10 Sa 445/10 - [juris]; Zöller ZPO 28. Aufl. § 233 Rn. 23 "Prozesskostenhilfe" m.w.N. ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15

    Außerordentliche Kündigung - Handgreiflichkeit gegenüber einer Arbeitskollegin

    Demgemäß besteht ein Wiedereinsetzungsgrund dann, wenn die Partei ein vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht anbringt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 06. Dezember 2011 - 3 Sa 354/11 - Rn. 27; 13. Januar 2011 - 10 Sa 445/10 - Rn. 29, jeweils zitiert nach juris; Zöller - Greger ZPO 30. Aufl. § 233 Rn. 23 "Prozesskostenhilfe" mwN) .
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