Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2004 - 11 Sa 279/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung der vom Arbeitgeber übernommenen Fortbildungskosten; Rechtmäßigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen über Fortbildungskosten; Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Judicialis
ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § ... 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 291; ; ZPO § 343; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; BGB § 138; ; BGB §§ 205 ff.; ; BGB § 242; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 315; ; BGB § 389; ; BGB § 611
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Rückzahlungsvereinbarung für einwöchigen Computerkurs im Bereich Werkzeugbau
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fortbildungskosten müssen nicht immer zurückgezahlt werden
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 17.02.2004 - 5 Ca 1141/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2004 - 11 Sa 279/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 552/02
Erstattung verauslagter Ausbildungskosten
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2004 - 11 Sa 279/04
a) Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 19.02.2004 6 AZR 552/02 juris) sind einzelvertragliche Vereinbarungen grundsätzlich zulässig, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Aus oder Fortbildung zu beteiligen hat, soweit er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.Demgegenüber scheidet eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers in der Regel aus, wenn die Fortbildung nur innerbetrieblich von Nutzen ist oder lediglich der Auffrischung von vorhandenen Kenntnissen oder der Anpassung dieser Kenntnisse an vom Arbeitgeber veranlasste neuere betriebliche Gegebenheiten dient (BAG 21.11.2001 5 AZR 148/00 551, 553; 19.02.2004 6 AZR 552/02 aaORz. 25).
bb) Die Beklagte kann sich auch zu ihren Gunsten nicht entscheidend auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.02.2004 (6 AZR 552/02 juris) stützen.
Demgegenüber ging es im zitierten Fall des Bundesarbeitsgerichts bei der Flugzeugmusterberechtigung um anerkannte Qualifikationsnachweise, die nach einem 34.000,00 DM teuren Lehrgang erworben und aufgrund öffentlichrechtlicher Vorschrift (§ 66 Luft PersVaF) Voraussetzung für die Tätigkeit als Flugzeugführer auf dem in Rede stehenden Muster war (BAG 19.02.2004, aaORz. 3).
- BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00
Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2004 - 11 Sa 279/04
Ist der Inhalt eines Vertrages für eine Seite ungewöhnlich belastet und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen, muss korrigiert werden (BAG 21.11.2201 5 AZR 158/00 NZA 2002, 551, 551; BVerfG 07.02.1990, BVerfGE 81, 242, 254 ff.).Jedoch beinhaltet der gerade einmal einwöchige Lehrgang keine anerkannte Qualifikation, die etwa berufliche Aufstiegsmöglichkeiten für den Kläger eröffnete, die ihm zuvor verschlossen gewesen wären (vgl. dazu BAG 21.11.2001 5 AZR 158/00 NZA 2002, 551, 553).
- BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84
Handelsvertreter
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2004 - 11 Sa 279/04
Ist der Inhalt eines Vertrages für eine Seite ungewöhnlich belastet und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen, muss korrigiert werden (BAG 21.11.2201 5 AZR 158/00 NZA 2002, 551, 551; BVerfG 07.02.1990, BVerfGE 81, 242, 254 ff.). - LAG Düsseldorf, 29.03.2001 - 11 Sa 1760/00
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2004 - 11 Sa 279/04
Dies zeigt auch das Beispiel der Beklagten die offensichtlich die sonstige Qualifikation des Klägers für entscheidend für seine Einstellung hielt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt LAG Düsseldorf 29.03.2001 11 Sa 1760/00 jurisRz. 9). - BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 384/01
Rückzahlung von Ausbildungskosten
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2004 - 11 Sa 279/04
Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güter und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG aaO, Rn. 23, 16.01.2003 6 AZR 384/01 juris Rn. 22).