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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 Sa 591/11   

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LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 Sa 591/11 (https://dejure.org/2012,19975)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.02.2012 - 8 Sa 591/11 (https://dejure.org/2012,19975)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 8 Sa 591/11 (https://dejure.org/2012,19975)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 622 Abs 5 Nr 2 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 622 Abs 1 BGB
    Kündigungsfrist des § 622 Abs 5 Nr 2 BGB - Vertragsauslegung - AGB-Kontrolle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsentgelt (13. Monatsgehalt) nach Betriebsübernahme; Vertragsauslegung; AGB-Kontrolle (Freiwilligkeitsvorbehalt); Verwirkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt [13. Monatsgehalt] nach Betriebsübernahme; Vertragsauslegung; AGB-Kontrolle [Freiwilligkeitsvorbehalt]; Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 Sa 591/11
    Der Berechtigte muss unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG v. 14.02.2007 - 10 AZR 35/06 - NZA 2007, 690).

    Fehlt es somit an besonderen Umständen im Verhalten des Klägers, kommt es nicht mehr darauf an, ob sich die Beklagte ihrerseits so verhielt, dass es ihr unzumutbar geworden wäre, die Forderungen des Klägers zu erfüllen ("Zumutbarkeitsmoment"), vgl. BAG v. 14.02.2007 - 10 AZR 35/06 - NZA 2007, 690).

  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 469/00

    Kündigungsfrist und Kündigungstermin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 Sa 591/11
    Aber auch dann, wenn die Arbeitsvertragsparteien im "Altvertrag" eine konstitutive Regelung zur Kündigungsfrist getroffen haben, bleibt diese Vereinbarung von der Neufassung des § 622 nur dann unberührt, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist (vgl. BAG v. 04.07.2001 - 2 AZR 469/00 - AP Nr. 59 zu § 622 BGB; LAG Nürnberg v. 13.04.1999 - 6 (5) Sa 182/98 - NZA - RR 2000, 80; KR Spilger, 8. Auflage, § 622 BGB Rz. 281 m.w.N.).
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 Sa 591/11
    Der Anschein, dass der Vertrag zur Mehrfachverwendung entwickelt wurde, wird nicht dadurch widerlegt, dass er in Teilen individuelle Vereinbarungen enthält (vgl. BAG v. 19.08.2010 - 8 AZR 645/09 - AP Nr. 49 zu § 307 BGB; BAG v. 18.12.2008 - 8 AZR 81/08 - AP Nr. 4 zu § 309 BGB).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09

    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 Sa 591/11
    Der Anschein, dass der Vertrag zur Mehrfachverwendung entwickelt wurde, wird nicht dadurch widerlegt, dass er in Teilen individuelle Vereinbarungen enthält (vgl. BAG v. 19.08.2010 - 8 AZR 645/09 - AP Nr. 49 zu § 307 BGB; BAG v. 18.12.2008 - 8 AZR 81/08 - AP Nr. 4 zu § 309 BGB).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 233/01

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners in der Berufungsschrift

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 Sa 591/11
    An die eindeutige Bezeichnung des Rechtsmittelführers sind strenge Anforderungen zu stellen; bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung muss jeder Zweifel an der Person des Rechtsmittelsklägers ausgeschlossen sein (BGH v. 11.07.2003 - V ZR 233/01 - NJW 2003, 3203 m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2007 - XI ZB 13/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 Sa 591/11
    Aus der Berufungsschrift muss allein oder jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen, etwa dem beigefügten erstinstanzlichen Urteil, bis zum Ablauf der Berufungsfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Berufungskläger ist (BGH v. 13.03.2007 - XI ZB 13/06 -).
  • LAG Nürnberg, 13.04.1999 - 6 (5) Sa 182/98

    Kündigung: Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich bei divergierenden Fristen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 Sa 591/11
    Aber auch dann, wenn die Arbeitsvertragsparteien im "Altvertrag" eine konstitutive Regelung zur Kündigungsfrist getroffen haben, bleibt diese Vereinbarung von der Neufassung des § 622 nur dann unberührt, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist (vgl. BAG v. 04.07.2001 - 2 AZR 469/00 - AP Nr. 59 zu § 622 BGB; LAG Nürnberg v. 13.04.1999 - 6 (5) Sa 182/98 - NZA - RR 2000, 80; KR Spilger, 8. Auflage, § 622 BGB Rz. 281 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2006 - VI ZB 25/05

    Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsklägers in der Berufungsschrift

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 Sa 591/11
    Hierin liegt ein der Partei nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnendes Verschulden (BGH v. 21.03.2006 - VI ZB 25/06 - VersR 2006, 991).
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